» Kleiner Unfall

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Beobachter 
Anmeldedatum: 22.10.2011
Beiträge: 7
04.07.2012, 14:53
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Moinsen!

Ich hatte gerade ebend einen kleinen Unfall.
Ich bin jemanden hinten drauf gefahren, der gerade aus einer Parklücke rückwärts rausgefahren ist. Es ist keinem was passiert, nur ein kleiner Blechschaden. Bei mir ist vorne rechts die Schürze etwas eingedrückt und verbogen. Bei dem anderen hst die Heckschürze einen kleinen Kratzer/Beule und die Kennzeichenbeleuchtung kaputt.

Polizei kam und da es nur einen Zeugen gab, war ich der gearschte. Laut Polizei bin ich schuld an diesem Unfall. Und der Schaden könnte mit Lackierung etc. locker 1500 € kosten. Und da war wirklich nur ein kleiner Kratzer bei ihm.

Wisst ihr was da noch (vVersicherungstechnisch) auf mich zukommt?


Vielen Dank und schöne Grüsse

Paddy


pn
Veteran 

Anmeldedatum: 18.06.2007
Beiträge: 560
04.07.2012, 17:23
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Das kommt auf Deine Versicherung drauf an ! Im schlimmsten Falle wirst Du hochgestuft !
Kann sein das Du einen Unfall frei hast !
Ja gerade die kleinen Schäden können schon ins Geld gehen . Einem Freund von mir ist auch einer Leicht hinten drauf auf seinen Ford . Sah auch nicht so schlimm aus . Aber nach dem Gutachten war klar das es richtig Kohle kostet da die hintere Stoßstange so ein Tunigteil direkt von Ford war und die kostet incl. Lack richtig Geld .


pn
General 

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Wohnort: Neuwied
04.07.2012, 17:25
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hast du Rechtsschutz?
nur weil die Polizei sagt das du schuld bist heißt es das noch lange nicht.
die haben da nix zu melden.
nimm dir nen Anwalt und versuch da was rauszuholen.
wenn jmd aus der Parklücke fährt muss er eig zuerst darauf achten das frei ist.
so dinge sind aber von situation zu situation anders, sodass du entweder alles direkt auf dich nimmst oder es mit nem Anwalt versuchst


pn
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04.07.2012, 20:56
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Völliger Schwachsinn, die Grünen dürfen prinzipiell erstmal garnichts äußern.

Die dürfen dich fragen ob du den Verstoß sowieso zugibst.
Aber deren Meinung ist völlig irrelevant.

Hast du dort i-was unterschrieben oder zugegeben?

Und wenn jemand rückwärst aus der Parklücke fährt hat er sich zu 100% davon zu überzeugen das frei ist, wenn er nicht einsehen kann muss er sich jemanden dazu holen oder warten. FERTIG.

Was ins Gewicht fällt, wenn du auf diesem Parkplatz nicht laut StvZo gefahren bist, zum Beispiel sagen die, na der is hier mit 60 Sachen lang oder ähnliches.

---> lange Rede kurzer Sinn---> Anwalt.

Grüße


pn
Fortgeschrittener 

Name: Wojtek
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Beiträge: 138
Wohnort: Düsseldorf
04.07.2012, 22:07
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ich sag nur dazu "FIC*** DIE POLIZEI WEIL SIE OHNE GRUND HASSEN"

auch wenn das in der situation nicht hilft,
jedoch passt der spruch immer, weil sie immer gegen uns sind und in deiner situation gegen dich, weil du HONDA fährst :wall: :wall: :wall: !! spackens :!:

MFG


pn
Veteran 

Name: Sven
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Beiträge: 680
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04.07.2012, 22:52
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eigentlich is der ausparker schuld!!! das kan jedoch variiren, jenachdem wo es passiert ist und wie(hat er bereits auf der straße gestanden, warer noch beim vorgang, wa es an ner straße oder am superkarkt, usw)

ich ken den genauen ablauf und ort ja nicht, aber so wies sich anhört bist du nicht schuld!

wer ausparkt muss dies vorsichtig und mit umsicht tun, bei erschwerter sicht gegebenfals einen helfer zuziehen. tut er das nicht in dem er einfach rausfärht, weil er keine lust hat den kopf zu drehen, dich nicht sieht oder einfach nicht richtig schaut, gefährdet den straßenverkehr und handelt somit fahrlässig bis grob fahrlässig.
nehmen wir die selbe situation und du bist radfahrer oder fussgänger. kanst dir ja ausdenken was pasiert.

anders auf einem parkplatz vom supermakt oder ähnliches. da siehts en bisjen anders aus weil die stvo nur bedingt gillt. (siehe link)
... so hab ichs mal in der fahrschule und bei der nachschulung gelernt^^

das kanste ja mal durchlesen, vll hilfts weiter

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzunfall.php

ps. auf jedenfall anwalt einschalten!!!!


pn
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07.07.2012, 01:10
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Der Ausparkende kann nicht schuld haben, weil der der auffährt schuld hat, ganz einfach. Klar, logisch muss der gucken beim parken/ausparken, trotzdem geht die schuld auf Dethklok über. Man stelle sich vor man steht anner ampel und einer fährt hinten rein, da kann der reinfahrende auch nich sagen, ey du hast schuld weil du stehst da rum.

Ich hoffe allerdings, dass der fall noch gut für dich ausgeht Dethklok :)


pn
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07.07.2012, 04:35
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Das wäre ja nur der Fall, wenn der Ausparkende beweisen kann, dass er zu diesem Zeitpunkt stand. Das ist aber unmöglich.

Wenn es nur um eine Parklücke auf einem Parkplatz geht, also der Parkplatz eigene Spuren zum Anfahren der Parklücken hat, wird das auf eine Teilschuld hinauslaufen. Der Ausparkende hat dabei aber wahrscheinlich den größeren Teil zu tragen.

War es eine Parklücke direkt am fließenden Verkehr (Straße), hat der Ausparkende wahrscheinlich alleine Schuld.


pn
Elite 

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07.07.2012, 14:33
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Es ist meines Wissens nach sogar erlaubt auszuparken, wenn man das sehr langsam macht, quasi cm für cm und sich an die Sichtlinie rantastet.

Wenn derjenige allerdings mit einem Schwung rausfährt, hat man keine Chance ihm NICHT reinzufahren.


Also stark situationsabhängig...


pn
Elite 
Name: Philip
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Beiträge: 1457
Wohnort: Viereck
07.07.2012, 17:04
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Eben. Auf dem Parkplatz muss man immer damit rechnen, dass gleich einer aus der Parklücke kommt. Teilschuld ist da meistens für jeden dabei.

pn
Gast 
11.07.2012, 15:08
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