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Senior Name: Marco Fahrzeug: Civic EG3 ´93 Anmeldedatum: 28.11.2005 Beiträge: 366 Wohnort: Magdeburg | zitieren Hallo, ich hab ein problem : Vorgeschichte: Abi 2003 > Ausgemustert > gleich studiert > studium abgebrochen zum 31.8.06 um ab 1.9.06 lehre zumachen Jetzt wollen dir mir das KG streichen, weil ich das studium abgebrochen hab! DÜRFEN DIE DAS?! Wär schön wenn mir einer was dazu sage oder seine erfahrungen schildern kann! danke schonma im vorraus! gruß Achso, bin jetzt 21! |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Eigentlich müssen die bis zum einsschließlich 21. Lebensjahr bezahlen. Aber da, Du nun Deine 2. Ausbildung beginnst, kann es durch aus sein, dass sobald Du 22 bist Ende ist mit zahlen. Die genauen Bestimmungen stehen hier: http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html Gruß |
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Senior Name: Marco Fahrzeug: Civic EG3 ´93 Anmeldedatum: 28.11.2005 Beiträge: 366 Wohnort: Magdeburg | zitieren Unter 2. a. (unter 27 in der ausbildung)! also müsste ich doch kg kriegen! gruß |
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Veteran Name: Sergej Geschlecht: Fahrzeug: Accord CU1 Anmeldedatum: 13.07.2005 Beiträge: 921 Wohnort: 92721 | zitieren des kommt auch darauf an was du in der ausbildung verdienst |
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Spam-Master Name: Mirko Geschlecht: Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren Richtig... Dazu noch 2 Links bzw Zitate: http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2005-Azubi-Spezial-Kindergeld-in-der-Ausbildung.html Quelle: Auszug aus dem BKKG Ach so..... hast Du die Ablehnung schriftlich...also Ablehnungsbescheid??? Weil wenn nicht, dann ist das Ganze rechtswidrig |
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Senior Name: Marco Fahrzeug: Civic EG3 ´93 Anmeldedatum: 28.11.2005 Beiträge: 366 Wohnort: Magdeburg | zitieren die frau von der fam. kasse hatte das meiner mutter erstma telefonisch angedroht, jetzt hab ich mal angerufen! der das mal richtig erklärt, jetzt kreig ich nen wisch, den soll ich ausfüllen und gut ist! die wollten ja meine ganzen steuerbescheide, dass ich auch ja nicht zuviel verdient habe wärend des studiums( 7680 + WKP, da komm ich auch in der lehre nicht drüber@Fakie) gruß |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren glaube mit der zweiten ausbildung gilt nur bei BERUFLICHER ausbildung;) |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Kindergeld" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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