» Ist ein Bremslichtcover am 3. Bremslicht verboten?

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AutorNachricht
Master 

Name: Dennis
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12.03.2009, 21:11
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Wenn du aber ne Dritte Bremsleuchte hast, dann soll die auch so funktionieren, wie es angedacht ist.

pn
Master 

Name: Marcel
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12.03.2009, 21:15
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Jede Beleuchtung die am Farzeug verbaut ist, hat zu 100% zu funktionieren und den Vorschriften zu entsprechen.

Egal ob pflicht oder net.


pn
Senior 

Name: daniel
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14.05.2009, 07:09
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es ist nicht verboten, bin schon oft angehalten wurden und die polizisten haben immer danach geschaut, danach haben sie immer das revier angefunkt und alles war wieder ok. einer hat es mir mal erklärt aber ich habe es vergessen, bin am nächste woche eh beim tüv da frage ich nochmal.

pn
Gesperrt 
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Beiträge: 7363
14.05.2009, 07:49
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hatte den aufkleber auch im accord dran. beim tüv bemängelte er das und sagte es sei verboten. wegen veränderung der lichtanlage usw. daraufhin redete ich mit ihm ganz normal und fragte ob sowas schriftlich festgesetzt ist, daß aufkleber auf dem bremslicht verboten sind. er sagt nur. in dieser art nicht. somit drückte er ein auge zu und fertig. und die polizei hat auch noch nix gesagt bei mir. mfg

pn
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14.05.2009, 13:35
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seh ich anders das dritte licht ist keine verpflichtung also müßte es ja egal sein wie gut mann es sehen kann.

frag doch ein fach den tüv mal an die werden es wissen!!


pn
Premium-Member 

Name: Niko
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14.05.2009, 13:43
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soweit ich weiß ist ein drittes Bremslicht ab BJ96 Pflicht!

Edit:
Bei Neufahrzeugen ab BJ 98 ist sie Pflicht, hab eben mal nachgeschaut


pn
Veteran 
Name: Andreas
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14.05.2009, 16:42
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Fakt ist:
  1. Die 3. Bremsleuchte, wenn sie am Fahrzeug verbaut ist, hat zu funktionieren. Das gilt auch für die nachträglich installierte 3.BL.
  2. Eine Veränderung durch Aufkleber/Schriftzüge ist nicht zulässig, da die Signalwirkung verloren geht !
3.) Die Veränderung der Bremsleuchte durch Aufkleber hat zur Folge, das die berechnete Lichtaustrittsöffnung verkleinert wird und somit garantiert gegen eine STVZO/EWG Richtlinie verstösst, somit nicht erlaubt !

Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.
Viel Spass beim lesen :D


pn
Veteran 
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Wohnort: Dortmund
14.05.2009, 17:05
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Was ist dann eingentlich mit den ganzen Leuten, die sich den Ek9 Spoiler an einen Ek Civic schrauben? Da fällt das 3. Bremslicht dann ja auch weg.

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
14.05.2009, 17:09
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sanityWas ist dann eingentlich mit den ganzen Leuten, die sich den Ek9 Spoiler an einen Ek Civic schrauben? Da fällt das 3. Bremslicht dann ja auch weg.

wo kein kläger da kein richter


pn
General 

Name: Daniel
Geschlecht:
Fahrzeug: Civic ej9 facelift "01; Del Sol eg2
Anmeldedatum: 18.12.2008
Beiträge: 2712
Wohnort: Niederösterreich (Zwettl)
14.05.2009, 17:17
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also ich hab des auch, hatte schon n paar mal die cops hinter mir, die hat das eigentlich nie gestört... beim tüv gabs auch keine probleme ;)
und wenn mal einer nen affen macht, reiß ich einfach den sticker runter :P :D


pn
Gast 
08.04.2010, 11:11
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