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Name: Andreas
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25.09.2009, 04:13
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Ich arbeite als Altenpflegerhelferazubi...

Gestern sagt mir mein Chef, Das ich 2 WE hintereinander arbeiten müsste. :dumb: :dumb: (Doppeldienst, d.h. 2 Tage 14 Std im Betrieb)... Dafür hätte ich 1. und 2. Oktober Frei... Wohlgemerkt das ich an diesen Tagen nur Früh oder Spätschicht hätte. (sprich: 7,7 STd. Im Betrieb) Ist das Zulässig???


pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 22.07.2007
Beiträge: 210
25.09.2009, 08:00
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skylinedriverIch arbeite als Altenpflegerhelferazubi...

Gestern sagt mir mein Chef, Das ich 2 WE hintereinander arbeiten müsste. :dumb: :dumb: (Doppeldienst, d.h. 2 Tage 14 Std im Betrieb)... Dafür hätte ich 1. und 2. Oktober Frei... Wohlgemerkt das ich an diesen Tagen nur Früh oder Spätschicht hätte. (sprich: 7,7 STd. Im Betrieb) Ist das Zulässig???

Azubis dürfen nicht:

Überstunden machen,
Nachts arbeiten,
Wochenendarbeiten
Arbeiten an Feiertags,
Auslands Einsätze machen.
und ich bin mir nicht sicher. nicht länger wie 10 oder 12 Stunden am Stück arbeiten.

Kann aber nicht unebdingt alles zutreffen, kann sein das es im Sozialen Gewerbe leichte abweichungen gibt. Einfach mal beim Betriebsrat erkundigen!

Aber das zu realisieren ist nicht immer einfach. Wichtig ist das du dich nicht ausnutzen lässt! Du solltest mit deinem Chef den ausgleich suchen. Er nimmt natürlich dich weil du ne billige arbeitskraft bist und er für die ausgelernten zuschüsse zahlen müsste am WE. Bei uns ist WE zuschlag 100% sprich wenn du 8 Stunden arbeitest sagst du einfach du hast 16 std frei! Rein Theoretisch ist es gar nicht legal, aber gerade in der Sozialen Arbeit wird ausgenutzt von vorne bis hinten. Leider für die Arbeit die ihr verrichtet! ist nen Job aus Leidenschaft!

Lieben Gruß
Sascha


pn
Gast 
25.09.2009, 08:00
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