» Hoeneß in den Bau?

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14.03.2014, 13:53
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Fakt ist aber erstmal eins:


Das Strafmaß ist doch wie üblich. Sog. mildernde Umstände, Rufmord durch die Berichterstattung (WTF?!), dazu der Promibonus, aber wenigstens ist die Selbstanzeige als Wirkungslos erklärt worden...

Veruntreut man als Kassierer einen Pfandbon im Wert von 80 Cent, ist man seinen Arbeitsplatz los und kriegt am Ende noch nen Eintrag ins Führungszeugnis als (zu gut Deutsch) Klauschwein, quasi gebranntmarkt fürs Leben. Hoeneß wie auch dutzende andere veruntreuen Millionen oder mogeln sie am Fiskus vorbei und bekommen ne Haftstrafe weit unterhalb von Raubkopierern oder sonstigen "kleineren Delikten"... In meinen Augen ist jedes Delikt ein volkswirtschaftlicher Schaden, aber die Bemessung finde ich zu Weilen nach wie vor äußerst fragwürdig...

Zu guter Letzt, Old but Gold:
Ich glaube eher an die Unschuld der Nut*** als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.


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15.03.2014, 09:33
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Carlito_VtiNatürlich sogar für sehr sehr lange Zeit. Wenn unser einer mal 20,000 euro nur hinterziehen würde würden wir auch für paar jährchen rein kommen.
Lächerlich 3,5 Jahre, ich kenn jemanden der hat 82,000 euro hinterzogen und er ist für 6 Jahre rein gekommen.

Sicher, dass das alles war? Halte ich für unwahrscheinlich. Ich musste mal nach einer Steuerprüfung ca. 10.000,- EUR Steuern nachzahlen und dafür habe ich dann neben den Zinsen "nur" eine Strafe von ca. 1.000,- EUR bekommen. Das kam also nicht mal zur Verhandlung.

Es ging dabei um Umsätze auf meinem eBay Anzeige-Konto, die ich nicht angemeldet hatte.

Der BGH hat ja auch in einem Urteil eindeutig gesagt, dass "erst" ab einer Millionen Euro Gefängnisstrafen verteilt werden sollten:
http://www.sueddeutsche.de/geld/gefaengnisstrafen-fuer-steuerhinterzieher-bei-einer-million-endet-die-milde-1.1278086


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15.03.2014, 10:42
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ich habe Respekt davor, dass er seine Anwälte angewiesen hat nicht in Revision zu gehen und die, auch in meinen Augen zu milde Strafe, antritt. Den Schneid muss man erst mal haben. Nur so konnte er in Würde von seinen Ämtern abtreten
Ich unterstelle, dass er mit einer Revision seinen Ruf noch mehr geschadet hätte.
Zudem, wenn die Revision angenommen worden wäre, hätte sich das Urteil gegen Ihn noch verschlechtern können.

Und zum Urteil im allgemeinen mal einige Vergleiche ...

Peter Graf bekam 1997 für ca. 6,3 Mio € Steuerschuld eine Haftstrafe von 5 Jahren aufgebrummt.
Nach 3 Jahren und 9 Monaten kam er wegen guter Führung wieder auf freien Fuß.

Eine Woche vor dem Hoeneß-Urteil wurde die ehem. Lebensgefährtin eines mitlerweile vertsorbenen Frankfurter Bierbrauers wegen 775000€ Steuerschuld zu 2 Jahren und 6 Monaten verurtelt.

Hoeneß hinterzog 27,2 Mio € an Steuern, also ca das 4 1/2-fache von Peter Graf und bekommt "nur" 3 Jahre, 6 Monate.

Jetzt frag ich mich, auch wenn die Straftat die selbe ist, wo ist es gerecht jemanden, der der deutlich weniger hinterzogen hat, härter zu bestrafen als jemanden, der es im großen Stil gemacht hat?

Wenn man damals mit Peter Graf ein Exempel statuieren wollte, dann scheint dieses nicht angekommen oder gänzlich verpufft zu sein.

Quellen der genannten Urteile ist ein Bericht von Stern-Online
http://www.stern.de/sport/fussball/haftstrafe-wegen-steuerhinterziehung-hoeness-kommt-glimpflicher-davon-als-einst-peter-graf-2096388.html

Was mich noch in Spannung hält, ist in wie weit ein Beckenbauer, ein Rummenigge und konsorten sowie der FCB darin verstrickt ist.

Und was mit dem FCB geschehen würde, wenn sie wirklich dreck am Stecken haben.
Irgendwann kann auch der DFB nicht mehr Tatenlos zugucken ...
Auch wenn sich dies auf einer anderen Ebene abspielt.


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15.03.2014, 11:07
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R-Cookyich habe Respekt davor, dass er seine Anwälte angewiesen hat nicht in Revision zu gehen und die, auch in meinen Augen zu milde Strafe, antritt. Den Schneid muss man erst mal haben. Nur so konnte er in Würde von seinen Ämtern abtreten.

Meiner Ansicht nach hat der keinen Respekt verdient.

Entweder hat der Anwalt automatisch Revision beantragt, damit es schon mal in den Akten vermerkt wird oder aber es war nur dazu gedacht, damit die Staatsanwaltschaft nicht auf die Idee kommt und ihrerseits in Revision geht, um die Strafe zu verlängern. Schlussendlich geht es hier ja auch um Taktik/Psychologie.

Du musst auch davon ausgehen, dass jeder erdenkliche Fall bereits vorab besprochen wurde. Ansonsten könnte der Anwalt wohl kaum im Sinne seines Mandanten reagieren.

Eine Revision hätte jedenfalls in keinem Fall Sinn gemacht. Es wäre meiner Ansicht nach nicht mal zur Verhandlung gekommen, sondern die Revision wäre direkt abgelehnt worden. Schließlich ist der Fakt unbestritten. Er hat sich selbst angezeigt, aber dabei den größten Teil der Hinterziehung verheimlicht. Der BGH hat ja bereits entschieden, dass 5% Abweichung zwischen Selbstanzeige und Realität ausreicht, damit die Selbstanzeige ungültig wird.

Also selbst wenn die Selbstanzeige nicht zu spät abgegeben wurde, sie wurde in jedem Fall unvollständig abgegeben und damit hat er verloren.


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15.03.2014, 11:34
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Selbst dann wenn dieser gewisser Herr.Hoeneß Rechtmässig in den Bau muss ist das für die "Gerechtigkeit" Europaweit gesehen nicht mehr als einen Tropfen auf dem heissen Stein.Es wird gewiss nicht der einzige sein und es werden eine Vielzahl von Herren unterwegs sein die ein Vielfaches dessen nochmals hinterzogen werden...
Die derzeitige Monopol Verteilung kommt Schliesslich nicht von ungefähr. :!:


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15.03.2014, 12:11
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Ich habe nur Respekt vor der Entscheidung, nicht vor der Person U. Hoeneß.

pn
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15.03.2014, 12:11
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