» Hinterachslast auf 700 kg abgesenkt?

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27.03.2017, 18:04
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Guten Tag die Damen und Herren,

dies ist mein erster Post in diesem Forum und ich fange direkt kompliziert an.
Ich hoffe das ist nicht allzu unhöflich von mir.

Ich habe im Oktober letzten Jahres einen wunderschönen EP2 erworben, an dem schon einige Dinge verändert waren. Neben Gewindefahrwerksproblemen (Gleitlager für Dämpferpatrone ausgeschlagen, noch nicht geklärt) habe ich seit heute ein anderes Problem.

2006 wurde ein H&R Gewindefahrwerk und 18" von OZ (Superturismo GT 225/40/18, Kanten wurden gebördelt) verbaut und per TÜV genehmigt. (Anmerkung: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich)

Nun ist mir aufgefallen, dass in meinem neuen Fahrzeugschein diese Eintragungen nicht existent sind. Das Straßenverkehrsamt verweigerte mir eine Eintragung, da der TÜV damals angab, dass sich die Hinterachslast von 810 auf 700 kg herabsetzt. Das kann anscheinend durch die Felgen kommen (EP2 nicht im Teilegutachten enthalten). Der TÜV hat aber, und das wurde bemängelt, nie die Gesamtlast (F1. und F2. im Fahrzeugschein) angepasst. Komisch ist auch, das er die Vorderachse nicht herabgesetzt hat.

Berichtigungen also ausschließlich bei 7.2 (technisch zugelässige Gesamtmasse HA) und 8.2 (Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse HA) im Fahrzeugschein mit 700
F1 blieb unangetastet, obwohl dies sich ja an die Hinterachslast anpassen müsste oder?`

Nach einem Telefonmarathon habe ich mithilfe der Fahrgestellnr. erfahren, dass sowas nie in dem Fahrzeug eingetragen wurde, sprich, seit 2006 (obwohl unverzüglich vorzunehmen laut TÜV) erfolgte keine Eintragung. Kurios ist auch, dass der Wagen trotzdem jedes Mal TÜV erhalten hat. Das entnehme ich den Unterlagen.

Hat jmd von euch Erfahrung in einer solchen oder ähnlichen Situation gesammelt und kann mir Zusatzinfos geben oder weiterhelfen?
Ich finde die Herabsetzung auf 700 kg (im Vergleich zu den im Teilegutachten angegebenen Werten) etwas heftig und frage mich, ob sich da nicht irgendwo ein Fehlerteufel eingeschlichen hat. Zudem bin ich noch nicht dazu bereit, den Kram erneut abnehmen zu lassen, bevor ich mich nicht ausreichend mit dem Thema befasst habe.

Viele Grüße!


 
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pn
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27.03.2017, 18:36
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ChalkDas Straßenverkehrsamt verweigerte mir eine Eintragung, da der TÜV damals angab, dass sich die Hinterachslast von 810 auf 700 kg herabsetzt.

Steht in deinem Änderungsbescheid, dass die Hinterachslast zu reduzieren ist? Wenn ja, warum hat das Straßenverkehrsamt den TÜV-Prüfer nicht angerufen, wenn er ihm nicht glaubt? Mir ist gerade nicht klar warum das Straßenverkehrsamt die Änderung nicht übernehmen möchte. Wenn der TÜV das fordert, dann hat das Amt eigentlich nur Folge zu leisten.

Ansonsten gebe ich dir den Tipp: Weniger reden und die Leute arbeiten lassen. Sollte die Eintragung nämlich nach §19 erfolgt sein, dann war sie sowieso illegal. Man kann nicht einfach so Felgen bei einem Fahrzeug eintragen lassen, wenn das Fahrzeug nicht im Gutachten steht. Das kann wenn nur ein TÜV-Sachverständiger nach §21.

Mal eben so die Achslast ändern, wäre mir übrigens auch neu. So viel ich weiß geht sowas z.B. nur, wenn man Sitzplätze austragen lässt oder eine sonstige Bescheinigung vom Hersteller (bekommst man nicht) das bestätigt.


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27.03.2017, 18:43
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Lustig das die Zulassung (keine Ahnung von Autos) sich über einen Ingenieur setzt....

Ich würde da mal zum TÜV/Dekra (der der es eingetragen hat) und mal nachfragen was da falsch gelaufen ist. Ich kann mir vorstellen das es beim schreiben der Eintragung sich ein Tippfehler eingeschlichen hat.


pn
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27.03.2017, 19:36
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Das mit dem weniger reden verstehe ich nicht.

Ich hab schon beim zuständigen TÜV angerufen und anschließend die notwendigen Scans rausgehauen.

Das Amt hat sich deswegen gesträubt, das Ganze einzutragen, weil deren System eine alleinige Achslastsenkung nicht zugelassen hat, ohne dass das Gesamtgewicht, wie o.b. auch angepasst/geändert wird.

Ich habe keine Ahnung, wie der Prozess abläuft, Felgen abzunehmen. ich hänge mal das Gutachten an. Die Abnahme verlief leider nach §19.
Ich hoffe ich habe alles kritische ausreichend geschwärzt.


 
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27.03.2017, 21:14
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ChalkDas mit dem weniger reden verstehe ich nicht.

Damit meine ich Zettel hinlegen und die Leute arbeiten lassen. Wenn man selbst zu viel fragt und diskutiert, bekommt man am Ende nur einen Ansprechpartner, der Ahnung hat und alles ablehnt. Oder es fallen Dinge auf, die normalerweise schnell mal übersehen werden. Wenn Du z.B. die Achslast angesprochen hast, dann kann sie nicht übersehen werden. Und das wäre in deinem Fall nicht schlecht gewesen.

Hast Du das Gutachten von den Felgen mal zur Hand? bzw. welche Dimensionen sind das genau (mit Angabe der ET) und für welches Fahrzeug sind die eigentlich. Dann könnte man es selbst mal raussuchen.


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27.03.2017, 22:17
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Dass ich hier so viel geschrieben habe, sollte nicht den Eindruck erwecken, selbiges bei den Zuständigen gemacht zu haben. Sorry dafür :D Aufm Amt war das heute ein Hin- und Her. Zuerst waren die mit der Fahrgestellnr. nicht konform (verkürzte Version), danach kam das Problem mit den Achsen auf. Allerdings hab ich nen Teufel getan, um die Leute auf etwas hinzuweisen.
Auf der anderen Seite ist es ja auch wichtig, dass diese Daten korrekt eingetragen werden und da keine Fehler unterlaufen, es geht ja hier vor allem um die Sicherheit.

Gutachten bzw. ABE habe ich keine zur Hand. Ich kann lediglich auf die im Internet verweisen. Google gibt mir auf die Schnelle auch keine Ergebnisse für die Felgen in Verbindung mit dem EP2.

Die Rechnung ist aber noch vorhanden. Sie sagt: AF OZ 8.0x18, LK 5/114,3 ET 40.

Unter folgendem Link habe ich vielleicht doch was interessantes gefunden. Allerdings bin ich verwirrt, was das Lesen betrifft.
225 sind für die EP Reihe nicht vorgesehen oder?

edit: anscheinend doch. Demnach nehme ich meine Aussage zurück, der EP2 sei nicht im Teilegutachten enthalten.

https://www.onlineraeder.de/gutachten/OZ/SUPERTURISMO%20GT/(LK%205%20x%20114,3)/8,0%20X%2018%20ET%2040/HONDA_LANDROVER_00156773.pdf


 
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Verfasst am: 04.04.2017, 07:23
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Sooo hat sich wohl alles geklärt.

Der Wagen ist ja 6 cm tiefer, wie den Papieren zu entnehmen ist. (Wagenhöhe)
Aufgrund dessen hat der damalige Prüfer die Hinterachse auf 700 Kilo heruntergesetzt, aber vergessen, das zulässige Gesamtgewicht anzupassen. Zum Glück war derjenige noch vor Ort und hat nach 11 Jahren (!) die Zeit gefunden, die Papiere anzupassen, die heute per Post zurück kommen sollten. Find ich sehr Lobenswert.

Laut den Zuständigen, wurde die Herabsetzung auf 700 Kilo (1 Sitz weniger) mit einer Datenbank vom TÜV begründet. Genauer konnte mir das der Herr am Telefon nicht erklären. Ein wenig verwundert war ich da schon, da in der ABE des Fahrwerks deutlich mehr Kilo auf der Hinterachse eingetragen sind. Wie auch immer, ich bin froh, nicht nochmal zur Abnahme zu müssen.

Aber vielleicht hat noch wer mehr Infos zu den 700 Kilos, bzw. zu der ABE?!

Grüße!
pn
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04.04.2017, 07:25
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1 Sitz weniger? Also dürfen auf der Rückbank nur noch 2 Personen sitzen? Wurde denn dafür auch der Mittelgurt/Bauchgurt entfernt?

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04.04.2017, 10:45
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Es sind nur noch 4 Personen eingetragen, wie in dem Gutachten auch zu sehen ist. (Habe ich vorher auch nicht gesehen)

Der mittlere Gurt wurde nicht entfernt, aber beim Kauf ist mir aufgefallen, dass er unter die Sitzbank gestopft wurde. Jetzt weiß ich auch, wieso!

Edit: Als ich mich für die Begründung der Herabsetzung der Achslast mit einem anderen TÜV-Gutachter unterhalten habe, sagte er, dass dies im Ermessen des Gutachters ist, sprich, dass der damalige Prüfer gesagt haben könnte, bei dieser Tieferlegung von 6 cm nur mit einer Achslastherabsetzung, sonst könne er kein Gutachten vergeben (Federweg würde sich zu stark verkleinern, um das Standardgewicht auszuhalten).

Leider kenne ich mich mit den ganzen Einzelheiten der Tieferlegung nicht so gut aus. Ich vermute, dass im Teilegutachten nur bis zu einer bestimmten Tiefe die Achslasten vermerkt sind. Das kann ich mir aber auch nur schwer vorstellen. Müsste mich da später mal reinfuchsen.

Edit2: Entsprechender Teil aus dem Teilegutachten**


 
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pn
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05.04.2017, 05:38
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Wenn die Sitze reduziert wurden ist es unbedingt nötig den Mittelgurt auszubauen und den Befestigungspunkt unbrauchbar zu machen!!!

Weiterhin ist die Reduzierung der HA Last totaler Quatsch! Meine Empfehlung: noch einmal zu einem fähigen aaS und richtig abnehmen lassen! Also Sitzplätze und Achslast erhalten!


pn
Gast 
05.04.2017, 12:31
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