» Haftstrafen in Deutschland - eine Schande und ein Witz!

Polizist aus Mannschaftswagen gestoßen und gestorben?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen14 Jährige von 36 jährigem fast vergewaltigt - Erstochen
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14.06.2007, 12:02
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tu_666

Hilft nur eins: Selbstjustiz! :nunu:

Aber wenn man erwischt wird, geht man auch glei lebenslänglich ab... :wall:

Heute geht alles nur noch mit Selbstjustiz, wenn du zur polizei rennst wegen irgendwas oder anrufst... dann lassen die dich erstmal warten, meist zu lang...

Beispiel:

Kinderschänder wird für Gesund erklärt, kommt raus, vergewaltigt erneut.
Bekommt nochmal 3 jahre. Kommt raus und vergewaltigt wieder ein kleines Kind.

ERST DANN ist die Sicherheitsverwahrung eingetretten. Müssen 2 Menschen nach dem 1sten sterben um die grausamkeit solch eines menschen zu erkennen????

Wie nightflight sagt ein Witz....


pn
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14.06.2007, 12:03
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Jetzt mal ganz ernst gefragt. Kann man gegen so ein Urteil Beschwerde einlegen und die Haftstrafe verlängern lassen?

Startet man einfach eine Initiative. Der oder die Täter haben dann zwar die A-Karte gezogen, aber allein der Aufklärungsfaktor würde doch sicher dafür sorgen, dass zukünftige Urteile anders behandelt würden oder nicht?

Weiß jemand wo das entschieden wurde? Ich meine 2-3 Jahre. Was wurde da verurteilt? Kinderschändung? Vergewaltigung? Freier? Schwarzgeld?

Gerade der Punkt Schwarzgeld wird oft gar nicht angesprochen wie ich finde, denn eines ist klar. Wenn die dafür Geld bekommen haben, dann werde die das sicher nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben haben = Steuerhinterziehung :hrhr:

Ich kann mir bei der kurzen Zeit irgendwie nicht vorstellen, dass alle Punkte "abgearbeitet" wurden.


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14.06.2007, 12:07
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mguttJetzt mal ganz ernst gefragt. Kann man gegen so ein Urteil Beschwerde einlegen und die Haftstrafe verlängern lassen?

Startet man einfach eine Initiative. Der oder die Täter haben dann zwar die A-Karte gezogen, aber allein der Aufklärungsfaktor würde doch sicher dafür sorgen, dass zukünftige Urteile anders behandelt würden oder nicht?

Weiß jemand wo das entschieden wurde? Ich meine 2-3 Jahre. Was wurde da verurteilt? Kinderschändung? Vergewaltigung? Freier? Schwarzgeld?


Revision kannst du einlegen, liegt aber am Richter. Chance auf Haftverlängerung gering. Wieso? Weil gefangene auch Geld kosten.
Alles geht nur ums Geld, hier wird nicht nach Menschenrecht gehandelt.

Natürlich würde sich was ändern wenn es eine initiative gäbe, genug leute sich dafür bereit erklären usw.

Verurteilt wird da wegen "Verletzung des Menschenrechts" o.ä. In wiefern und schlimm es für das Opfer war zählt nicht, auch die Folgen werden nicht beachtet die für das opfer kommen, suizid usw. :wall:


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14.06.2007, 12:07
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NightflightManchmal wünscht man sich, daß alle Artikel in der Bild-Zeitung frei erfunden sind... dieser hier ist es nämlich leider nicht.

"Vier junge Männer (20-23) aus Hildesheim (Niedersachsen) hielten sich eine Schülerin (13) monatelang als Sexsklavin. Sie missbrauchten das Kind mindestens 54-mal, boten es für 20 Euro auch anderen Männern an. Jetzt wurden drei Sexgangster zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt. Der vierte Angeklagte, in dessen Wohnung der Missbrauch stattfand, erhielt eine Bewährungsstrafe."

Dieser Artikel befindet sich auf Seite 3 unten links, zwischen einer Werbeanzeige und einer Auflistung verschiedener Kirschsorten.

Was zum Henker ist hier los? Ist dieses Land noch zu retten? Dieses Mädchen, dieses KIND ist für den Rest ihres Lebens fertig mit der Welt, ihr Leben ist quasi jetzt schon gelaufen. Und diese abartigen Mistkerle, übrigens nicht ganz integrierte Mitbürger aus Südosteuropa, kommen nach zwei (!!!) Jahren wegen guter Führung raus! Ganz bestimmt als neugeborene, vorbildliche Staatsbürger. Ihr nächstes Opfer wird wahrscheinlich gerade eingeschult.

Begeht man dagegen Steuerhinterziehung, liegen die Strafen im Vergleich zu diesem Fall jenseits von Gut und Böse. Ein Beispiel: Ein Handwerker (kein Manager oder Vorstand) hat in den Jahren 1973-1984 seine Abrechnungen gefälscht. Dafür musste er mehrere hunderttausend Mark Strafe zahlen und ging, Achtung: 25 Jahre in den Bau!

Wenn ich dagegen Totschlag begehe, kann ich u. U. nach 5 Jahren wieder draussen sein.

Es läuft etwas ganz gewaltig schief in diesem Land, und mir kommt der Brechreiz, wenn ich darüber nachdenke. In Sizilien würden diese vier Vergewaltiger bereits am Baum hängen.


ich würde die jeden tag arbeiten lassen bis sie umfallen vor erschöpfung! je nach straftat halt die härte und zeit was sie arbeiten müssen.. ! und dann nur arbeiten wie straßenbau z.b.


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14.06.2007, 12:36
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@ VTEC-Power

Ich habe mal recherchiert.

Also laut StGB § 176:

Zitat§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
...

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1.eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
...

D.h. Punkt 1 und Punkt 2 sind erfüllt.

Weiter wird Bezug auf die Punkte genommen wegen der Strafhöhe:
Zitat(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Durch Punkt 2 ist also die Strafzeit zu verurteilen von 1-10 Jahren Haftstrafe.

Dann haben die meiner Meinung nach Steuerhinterziehung begangen, weil sie die erzielten Einnahmen nicht versteuert haben (hört sich jetzt geschmacklos an, aber ich bleibe bei den Fakten):

Zitat§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

D.h. laut AO bekommen die deswegen bis zu 5 Jahre Haftstrafe.

Dann weiter wegen dem nicht angemeldeten Gewerbe (Zuhälter müssen ein Gewerbe anmelden):
Zitat§ 180a Ausbeutung von Prostituierten
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

Hier kann bis zu 3 Jahre Haftstrafe ausgesprochen werden.

Als letztes kann die Unterlassung der Anzeige eines Gewerbes (welche die Täter ja damit aufgenommen haben) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 € nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Dann wegen der Entführung:
Zitat§ 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,


den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

Das sind wieder bis zu 5 Jahre.

Weiterhin steht dort:
Zitat(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

Die seelische Entwicklung wird eindeutig geschädigt und damit wäre wieder weitere 10 Jahre Haftstrafe möglich.

Mehr fällt mir jetzt gerade nicht ein, aber im Grund finde ich 2-3 Jahre war trotz der laschen Strafen in Deutschland zu wenig.

Meint ihr man kann etwas über dieses Verfahren herausfinden? Ich würde gerne wissen, weswegen die Täter angeklagt wurden.

5-10 Jahre wären durchaus realistisch gewesen, bei der Latte der Straftaten (meine Meinung).

Gruß


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14.06.2007, 12:42
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Irgendwie muss man ja was rausfinden können .... also ich finde es mittlerweile nur noch echt traurig wie manche Menschen erst mal so etwas machen können und dann nur für so ein paar Jahre weg kommen und dann wieder schön weiter machen ... Kein wunder das man bzw Frau sich schon gar nicht mehr Abends alleine auf die Straße trauen kann ... ist doch echt ne schande wenn man immer Angst haben muss das etwas passiert .... Wenn ich überlege früher sind ne Freundin und ich immer mit der U-Bahn oder so feiern gefahren dann konnten wenigstens beide was trinken aber seitdem in so nem kleinen Park wo wir durch müssen ein Mädchen vergewaltigt und umgebracht wurde fahren wir lieber mit dem Auto und kommen noch lebend wieder an .... Also ist schon echt nicht mehr toll was so in diesem Land läuft .....

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14.06.2007, 12:46
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Ich habe noch was gefunden:
Zitat§ 181a Zuhälterei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2.seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,
und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

Es gibt ja das Prostitutionsgesetz welches Zuhälter heutzutage schützt, aber nicht, wenn die Prostituierte gegen ihren Willen dazu gebracht wird.

D.h. weitere 5 Jahre Haftstrafe wären hier möglich.


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14.06.2007, 12:48
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Ich bin der Meinung wir sollten alle Richter sein ... mh na ja dann würde es zwar kaum noch Menschen draußen geben aber man hätte seine ruhe .....

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14.06.2007, 12:49
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mgutt
Meint ihr man kann etwas über dieses Verfahren herausfinden? Ich würde gerne wissen, weswegen die Täter angeklagt wurden.

5-10 Jahre wären durchaus realistisch gewesen, bei der Latte der Straftaten (meine Meinung).

Gruß

Also, wie gesagt, habs heute morgen aus der Bildzeitung aufgesammelt. In den Nachrichten hab ich davon nichts gehört.

Ist vielleicht nicht medienwirksam genug, die Leute interessieren sich vielleicht nicht in dem Maße, dass es für gute Einschaltquoten reicht. Oder weiß noch jeder, wer der kleine Mitja war? Ist erst ein paar Wochen her...


Das Allerschlimmste an dieser Sache ist noch, dass wir hier in Deutschland durch eine hohe Mediendichte solche Fälle auch relativ zahlreich mitbekommen. Ich will gar nicht wissen, was mit Kindern in Ländern passiert, wo so etwas überhaupt niemand mitbekommt bzw. niemanden interessiert...


pn
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14.06.2007, 12:52
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Naja reden kann man viel. Und medienwirksam.. dafür kann man ja sorgen. Was meinst Du wie schnell ein Fall in der Presse landet, wenn unabhängige Personen sich gegen das Urteil beschweren.

Ich will auch gar nichts dem Richter vorwerfen. Vielleicht hat der Staatsanwalt bzw. die Eltern nicht alles vorgetragen, so wie ich jetzt aufgelistet habe oder vielleicht kann man Täter nicht in den ganzen Punkten anklagen. Dafür habe ich zu wenig Ahnung, aber ich bin der Meinung, dass alle diese Punkte und Gesetze zutreffen und selbst wenn es die erste Straftat war, so finde ich das doch alles ziemlich komisch. Ich mein, die können doch wohl kaum gesagt haben "Wir wusste nicht, dass die nicht volljährig ist" oder "Die wollte das", was man ja öfter hört.

Gruß


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18.06.2007, 09:19
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