» Google: Diffamierende Inhalte von blogspot.com/blogger.com

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26.11.2010, 11:11
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Hi,

ich habe aktuell einen Mandanten, den ich in Sachen verleumderische Aussagen im Internet unterstütze. Dieser wird aggressiv von einem unbekannten Dritten attackiert. Dazu werden Foren, Gästebücher, Blogs usw. mit verleumderischen (ehrverletzenden) Aussagen und falschen Tatsachenbehauptungen gefüllt.

Nun sind deutsche Seitenbetreiber fast alle kooperativ und reagieren prompt (so wie ich es auch in meinen Foren tue), auch internationale Seitenbetreiber reagieren zum großen Teil schnell, allerdings habe ich aktuell ein Problem mit Google und dem Projekt "blogger.com".

Das Formular von Google zu verleumderischen Blogs verweist einfach nur auf eine Hilfe:
http://www.google.com/support/blogger/bin/answer.py?hlrm=en&answer=60835
ZitatWir entfernen keine angeblich diffamierenden Inhalte aus einer http://www.google.com-Domain oder aus anderen US-Domains. Für Websites mit US-Domain (z. B. Google.com, Blogger, Page Creator usw.) gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der USA. Angesichts dieser Tatsache und gemäß Paragraph 230 (c) des Communication Decency Act entfernen wir kein angeblich diffamierendes Material aus US-Domains. Eine Ausnahme von dieser Regel kommt ausschließlich in Fällen zur Anwendung, in denen die betreffenden Inhalte durch einen Gerichtsbeschluss für diffamierend erklärt wurden. Paragraph 230(c) des Communications Decency Act Aus Paragraph 230(c) geht im Wesentlichen hervor, dass Internetservices wie Google.com, Blogger und viele andere Services von Google diese Inhalte nicht veröffentlichen, sondern es sich hierbei lediglich um eine Wiederveröffentlichung handelt. Aus diesem Grund besteht für diese Websites keine Haftung für angeblich diffamierende, beleidigende oder angreifende Inhalte, die auf den entsprechenden Websites veröffentlicht werden.

Google will also nichts ohne gerichtliche Anweisung machen und unterstützt demnach die Angreifer. Natürlich ist Google demnach als Mitstörer haftbar, allerdings muss man dazu eine einstweilige Verfügung erlassen / Klage einreichen, die natürlich Geld kostet. Außerdem führt das im Grunde nur dazu, dass Google Deutschland gezwungen wird den Eintrag unter google.de aus den Suchergebnissen zu entfernen. Der eigentliche Blog kann auf diese Art nicht entfernt werden, weil dieser zu Google Amerika gehört und dort gilt wie genannt amerikanisches Recht. Man müsste also in den USA Klage einreichen. Die Kosten für so eine Aktion wären aber utopisch, weil man die Klage nur in Englisch führen kann, also auch erstmal die diffamierenden Blogs übersetzen müsste.

Außerdem ist eine Klage eigentlich wertfrei. Denn der Inhalt der Seite enhält den Namen meines Mandanten in Klarschrift. Es wird also ganz klar seine Privatsphäre verletzt. Auch sind die Namen des Blogs absichtlich so gewählt, dass sie entweder diffamieren oder aber für eine gute Position in Google sorgen. Es ist also sehr offensichtlich, dass diese Blogs nicht für einen netten Plausch oder Informationsaustausch gedacht sind und Google könnte ohne großen Denkaufwand löschen.

An dieser Stelle bin ich doch sehr enttäuscht von Google und hoffe mit dieser Diskussion noch weitere Geschädigte zu erreichen. Vielleicht sogar welche, die Erfolg bei der Entfernung eines Blogs hatten und hilfreiche Tipps geben können.

Hier ist übrigens noch jemand betroffen und ersuchte direkt im Google Forum Hilfe, wurde aber auch enttäuscht.

Gruß



Verfasst am: 30.11.2010, 21:46
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Unsere Beschwerde an Google wurde vom Blogger Support wie folgt beantwortet:
ZitatVielen Dank, dass Sie sich bezüglich Inhalten an uns wenden, die auf
BlogSpot.com veröffentlicht wurden. Wir bestätigen Ihnen, dass wir Ihre
Anfrage erhalten und geprüft haben.

Blogger.com und Blogspot.com sind US-Websites, auf die US-Recht angewendet
wird. Blogger bietet Tools zur Erstellung von Inhalten an, ist jedoch kein
Vermittler dieser Inhalte. Wir erlauben es unseren Nutzern, Blogs
einzurichten, übernehmen jedoch keinerlei Verantwortung für die Inhalte
dieser Seiten. In Anbetracht dieser Umstände und gemäß Abschnitt 230(c)
des Communications Decency Act entfernt Blogger kein mutmaßlich
verleumderisches, diffamierendes oder beleidigendes Material aus
Blogger.com oder BlogSpot.com. Wenn das Blog eine E-Mail-Kontaktadresse
enthält, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Autor zu wenden, damit
der betreffende Inhalt entfernt oder geändert wird.

Das Google Team

Das ist also quasi ein Freibrief für alle, die sich mal richtig über jemanden auslassen wollen. Holt Euch einen Blogspot Blog und mach Euren Nachbarn fertig. Google steht dahinter.. sorry... falsch formuliert. Google muss nichts machen.
pn email
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30.11.2010, 21:51
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Auch falsch, Google will nichts machen.. Ausser Privatsphäre von andern verletzen und das dann als Super erfindung hinstellen kriegen die doch eh nichts wirklich auf die reihe.Alle nebenprojekte von denn kann man vergessen.
Gab mal nen netten Bericht in der CT` wo die mal diejenige Welche vorgstellt bzw ein wenig an den pranger gestellt hatten,das die machen kann was sie will,ressourcen verschwenden kann ohne ende egal ob flop oder nicht


pn
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30.11.2010, 22:14
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Ich bin auf der Suche nach der Störerhaftung hier drauf gestoßen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung#Rechtliche_Situation_in_anderen_L.C3.A4ndern
ZitatRechtliche Situation in anderen Ländern
In den Vereinigten Staaten ist die rechtliche Lage eindeutig. Section 230 des Communications Decency Act von 1996 konstatiert:
Zitat"No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider." (Kein Provider oder Nutzer eines interaktiven Computerdienstes kann für Inhalte eines anderen Anbieters verantwortlich gemacht werden)
In der Praxis haben US-Amerikanische Gerichte in den letzten Jahren konsequent eine zu Deutschland vergleichbare Rechtsauffassung vertreten, dass Betreiber zwar zunächst nicht für Inhalte ihrer Nutzer haftbar sind, dass Sie jedoch auf Beschwerden o.ä. schnell reagieren müssen.

Auf Grund des letzten Absatzes habe ich mich mal nach Urteilen auf die Suche gemacht:
http://en.wikipedia.org/wiki/Section_230_of_the_Communications_Decency_Act#Defamatory_information

Da sehe ich fast nur Immunität für den Provider / Hoster. Allerdings erkenne ich da nicht, ob der Beklagte den Inhalt löschen musste / gelöscht hat oder ob er es sogar stehen lassen durfte. In Europa ist das eindeutig. Sobald die Straftat bekannt ist, muss was unternommen werden. Sei es der Hoster, der Registrar, die Denic oder sogar Google Deutschland bei den google.de Suchergebnissen. Alle haftbar nach Inkenntnissetzung. Auch ein amerikanischer Bekannter sagte mir, dass er sofort reagieren müsse, weil er sonst eine Klage riskiere, aber Urteile dazu fehlen mir aktuell.

Vielleicht könnte man Druck machen, wenn man ganz klar auf die aktuellen Urteil verweist, die eine Haftung bestätigten.

Dazu auch noch mal was:
ZitatWenn das Blog eine E-Mail-Kontaktadresse
enthält, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Autor zu wenden, damit
der betreffende Inhalt entfernt oder geändert wird.

Der absolute Witz. Mal davon abgesehen, dass der Blogger niemals was unternehmen würde (schließlich will er bewusst Schaden anrichten), gibt es bei blogger.com ja nicht mal ein Impressum, geschweige denn ein Kontaktformular.



Verfasst am: 30.11.2010, 22:38
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Also CDA 230 ist wirklich ein Freibrief. Siehe auch hier:
http://www.reputationdefender.com/blog/2010/03/10/understanding-section-230-of-the-communications-decency-act-of-1996/
ZitatSo, in the big picture, what does CDA 230 mean for web users? For one thing, it means that while Internet companies have an economic interest in protecting users (no users = no advertising = no revenue), they are not legally compelled to do so. As such, if someone decides to level biased or unfair criticisms against you online, it can be difficult to get them removed. If you have a strong legal argument that the content in question is defamatory, you can hire an attorney to file a lawsuit on your behalf, but this process is long, costly, and generally unsatisfactory.

As an alternative, we advise utilizing a multifaceted reputation management solution, combining reputation monitoring with proactive personal and professional branding. To this end, ReputationDefender offers a wide range of products to help our customers protect their good names online, including MyReputation, MyPrivacy, and MyEdge. To learn more about these products, we encourage you to contact one of our Client Solutions Consultants today at 877-720-6488.

Die Empfehlung ist demnach selber Inhalte zu schaffen und so die bösen Inhalte in den Ergebnissen weiter nach hinten zu bringen.

Hier ein relativ erfolgloser Kampf eines US-Promis gegen Google:
http://www.reputationdefender.com/blog/2009/08/27/5-myths-about-the-liskula-cohen-versus-google-skank-decision/

Privatpersonen haben im Grunde die A-Karte gezogen, weil die finanziellen Mittel völlig fehlen um gegen einen Konzern zu prozessieren.

Die einzige Möglichkeit ist ein Schreiben an Google Deutschland zu senden und die Entfernung der Blogs aus den google.de Suchergebnissen zu veranlassen. Sofern diese nicht darauf reagieren (tun sie aber), könnte man sie auf deutschem Boden verklagen. Allerdings bleiben die Blogs dann nach wie vor online. Und wehe sie sind auf anderen Seiten (Foren, Blogs, etc.) verlinkt oder jemand benutzt google.com. Dann hilft das rein gar nichts.

Kann man im Grunde nur darauf warten, dass sich die Gesetze in den USA bald ändern. Halte ich für durchaus möglich, weil diese schon lange in der Kritik sind (es gab wohl einen Fall, wo jemand sogar vom FBI einkassiert wurde, weil über ihn irgendwelche Gerüchte verbreitet wurden und er nichts dagegen unternehmen konnte).

Verfasst am: 30.11.2010, 22:53
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Eine Idee hätte ich. Sie ist aber riskant.

Man müsste einem deutschen Gericht klar machen, dass blogspot.com bzw. blogger.com komplett aus google.de entfernt werden müssen, weil man über die interne Verlinkungen/Suchfunktion von blogspot.com problemlos auf die eigentlich verbotenen Blogs zugreifen kann, wenn nur der eine Blog entfernt würde.

Google muss dann reagieren, weil sie sonst alle deutschen Nutzer verlieren würden.
pn email
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21.02.2011, 16:23
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Ist doch Blödsinn. Wenn einer diffarmierende Inhalte über mich verbreitet, zeig' ich den an, der sie veröffentlicht hat. Der ist dafür haftbar, nicht Google. Problem gelöst.

Seit wann hab ich als Internetprovider dafür einzustehen, wenn ein Kunde auf seiner Website gesetzeswiedrigen Aktivitäten nachgeht? :dumb:

Wenn "unbekannter Dritter" nicht bekannt ist, stellt man Anzeige gegen Unbekannt mit Verweis auf die Inhalte bei deutschen Providern. Diese sind soweit mir bekannt ist verpflichtet, mit den strafverfolgenden Behörden zusammen zu arbeiten, um eine Identifizierung z.B. anhand von IP und Zeit/Datum zu ermöglichen.


pn
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21.02.2011, 18:00
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Das ist falsch.

  1. Gibt es keine IP und dementsprechend auch keinen den Du anzeigen kannst. Oder siehst Du irgendwo in den Blogs die IPs? Eine deutsche Behörde wird sie auch nicht von Google USA erhalten. Dazu wäre ein amerikanisches Urteil nötig und dort sind die Gesetze nicht so wie bei uns. Also die IP wird nicht herausgerückt.
  2. Ist unser Rechtssystem so aufgebaut, dass sehr wohl derjenige haftbar zu machen ist, der die Inhalte verbreitet und nicht der, der sie veröffentlicht hat. Siehe auch Störerhaftung:
    http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung
Demnach kann man, wenn man einen Inhalt auf einer .de Domain beanstandet alle störenden Parteien haftbar machen, wenn sie nicht agieren:
  • den Autor
  • den Seitenbetreiber
  • den Hoster
  • den Zonenverwalter
  • die Denic
Alles schon passiert.

Deswegen kann man auch hingehen und Google Deutschland per einstweiliger Verfügung dazu zwingen die Inhalte aus der Suchmaschine zu entfernen. Wenn sie das nicht machen würden, würde man sonst bei der Denic dafür sorgen, dass die Domain google.de gesperrt wird.

Und Google Deutschland wird ständig aufgefordert, wenn es keine .de Domain ist bzw. die oben genannten Kontakte nicht in Deutschland / in der EU liegen. Such z.B. mal nach "mein Kampf" in Google.de:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mein+kampf

ZitatAus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Hier hat Google also drei einstweilige Verfügungen erhalten und musste die Inhalte entfernen. Diese findest Du aber nach wie vor über Google.com. Es kann also nur der deutsche Raum kontrolliert werden.

Gruß


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21.02.2011, 22:18
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Nee, von Google wirst du sie nicht bekommen. Aber du sagst ja, dass der Typ nicht ausschließlich über Google-Dienste postet, oder?

Macht die Musikindustrie doch auch so: Erstmal wird Strafanzeige erstattet, dadurch kommen sie von der IP zu den persönlichen Daten, und anschließend wird eine Zivilklage angestrebt. In diesem Fall hast du zwar keine IP, aber möglicherweise strafrechtlich relevante Veröffentlichungen bei deutschen Betreibern.

mgutt2.) Ist unser Rechtssystem so aufgebaut, dass sehr wohl derjenige haftbar zu machen ist, der die Inhalte verbreitet und nicht der, der sie veröffentlicht hat. Siehe auch Störerhaftung.
Nicht "nicht" sondern "auch", oder? Ich denke, wenn ich jemand online beleidige ist das Strafrechtlich nicht weniger relevant, wie wenn ich es offline tue, egal ob ich mich dazu technischer Dienstleistungen anderer bediene. Störerhaftung kommt doch nur in Frage, wenn der betreffende an einem Rechtsverstoß mitwirkt. Damit ist er aber nicht in vollem Umfang für die Tat selbst haftbar, oder irr' ich mich da?


pn
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22.02.2011, 08:01
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BachsauMacht die Musikindustrie doch auch so: Erstmal wird Strafanzeige erstattet, dadurch kommen sie von der IP zu den persönlichen Daten, und anschließend wird eine Zivilklage angestrebt. In diesem Fall hast du zwar keine IP, aber möglicherweise strafrechtlich relevante Veröffentlichungen bei deutschen Betreibern.
Die deutschen Seiten sind hier aber nicht das Problem. Die kommen ihrer Pflicht nach und entfernen die Inhalte. Wir hängen aktuell nur bei ausländischen Diensten fest und Google ist hier das Hauptproblem. Wir haben sogar die Inhalte aus diversen Forenhostingdiensten wegbekommen, wenn auch die Inhaber sehr schwer zu erreichen waren.

mgutt2.) Ist unser Rechtssystem so aufgebaut, dass sehr wohl derjenige haftbar zu machen ist, der die Inhalte verbreitet und nicht der, der sie veröffentlicht hat. Siehe auch Störerhaftung.
Nicht "nicht" sondern "auch", oder? Ich denke, wenn ich jemand online beleidige ist das Strafrechtlich nicht weniger relevant, wie wenn ich es offline tue, egal ob ich mich dazu technischer Dienstleistungen anderer bediene. Störerhaftung kommt doch nur in Frage, wenn der betreffende an einem Rechtsverstoß mitwirkt. Damit ist er aber nicht in vollem Umfang für die Tat selbst haftbar, oder irr' ich mich da?[/quote]
Da irrst Du Dich. Laut dem deutschen und EU-Recht ist der haftbar zu machen, der die Sachen verbreitet. Der macht sich in diesem Moment die Sache zu eigen. Sagst Du also hier im Forum "Max Mustermann ist ein A....", dann verbreite ich als Betreiber der Seite diese Beleidigung. Allerdings gibt es noch einen Schutzmechanismus. Der Betreiber haftet erst, wenn er über die Straftat in Kenntnis gesetzt wurde und er nichts gegen die Verbreitung unternimmt. Das gilt natürlich nur für Inhalte, die er nicht selbst verfasst hat. Also in dem Fall nur für Foren, Blogkommentare, Gästebücher, etc. Alle anderen haften natürlich direkt.

Zu dem "nicht" bzw. "auch". Es gibt schon Urteile, wo der Betreiber dem Geschädigten die vollen Daten genannt hat oder dem Geschädigten diese bereits vorher bekannt waren. Aber das Gericht hat festgestellt, dass es nicht darauf ankommt wer es verfasst hat, sondern wer es verbreitet.


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22.02.2011, 08:01
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