» Frage zum TÜV-Termin...

Passt die B16A2 Schwungscheibe auch auf ein B18CNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenB16A2 Swap von CRX Del Sol
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Beobachter 
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20.04.2010, 12:22
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hallo, bin neu hier, und eine frau ;) daher vermutlich für viele mit einer recht "dummen" frage!?! aber kenn mich nicht aus und steh 1. mal (ohne manneshilfe) vor einem tüv-termin.

meine frage. also ich muß Sa. zum tüv, ich weiß auch durch einen vorab-check in meiner werkstatt eines bekannten, dass einiges am wagen beanstandet werden wird.
mein kfz-meister sagte mir, erst gucken, was die da beim tüv überhaupt beanstanden und DANACH reparieren lassen, weil das eben von prüfer zu prüfer unterschiedlich ist-fand ich auch einleuchtend.
denn was vorab reparieren-sollten die was finden und der 11jahre alte wagen geht evtl. gar nicht drüber-also für den fall der fälle !
man weiß ja nie, was die "finden" oder so.
größere schäden haben wir nicht entdeckt beim check. nur eine liste von ausbesserungen, die dann ja auch gemacht wird.

jedenfalls, meine frage ist-was ist, wenn man zB soviel am auto zu reparieren hat und das geldlich einfach nicht schafft, in den 4 wochen frist, wo man das auto wieder beim tüv vorstellen muß, so daß alle mängel dann behoben sind ???

also wenn man später als die 4 wochen dann zum tüv vorfahren würde? ich sag mal zB in 6 wochen oder 8 wochen ? weil man dann erst einfach neues geld für restliche reparaturen hat.

gibt's da "lediglich" eine strafe beim tüv ? wenn ja, wie hoch? oder zahlt man "einfach" die tüv-kosten noch einmal komplett?
oder hat das noch andere konsequenzen?? punkte oder so??

vermutlich schaff ich es zwar innerhalb der 4 wochen-meine frage eben nur, FALLS es doch so VIEL ist, und ich einen neuen "lohntags"-monat dazunehmen müßte, um alles reparieren zu lassen.
über jede info+auskunft würde ich mich sehr freuen !!!

lg.
biny646


pn
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20.04.2010, 12:26
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wenn du die 4 wochen nach dem ersten tüv termin nicht einhalten kannst, zahlst du die tüv gebühren nochmal komplett neu.
strafe gibts natürlich nicht. du kannst ja 2-3 monate (weiss nicht was grade aktuell ist) überziehen.


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Beobachter 
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20.04.2010, 12:32
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Oh sooo eine schnelle Antwort, super-ganz lieben Dank !!!! :-) Du meinst, 2-3 Monate darf man durchaus überziehen, nachdem man schon beim 1. Tüv-Termin war und die 1. Frist bekommen hat?
Na, das wäre ja schon mal beruhigend, das werd ich also packen innerhalb dieser Zeit. Also kann ich die angespannten Nerven etwas runterfahren...gut ;o) Find ich auch logisch & ok, wenn ich dann die Tüv-Gebühren kompl. neu zahlen muß, damit kann ich mehr als gut leben :-)
Ganz lieben Gruß !



Verfasst am: 20.04.2010, 12:35
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Da fällt mir noch kurz 1Frage ein : ich nehm an den aktuellen Untersuchungsbericht vom Tüv dann mitführen im Auto, falls mal Kontrolle ist, dass man diese Frist hat, nicht wahr?
pn
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20.04.2010, 13:11
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biny646Da fällt mir noch kurz 1Frage ein : ich nehm an den aktuellen Untersuchungsbericht vom Tüv dann mitführen im Auto, falls mal Kontrolle ist, dass man diese Frist hat, nicht wahr?

Besser ist das aufjedenfall,das andere Prob ist aber das du nicht umbedingt mit dem Auto rumfahren sollst wenn du den TÜV nicht bestanden hast."Es steht ja dann alles aufm Prüfbericht was defekt ist"Vorsicht:Nicht das dir die Cops ans Bein pinkeln.Man weiß ja nie wie die Drauf sind und vorallem wenn du den Prüfbericht mit den ganzen Mängeln mit dir führst.


Gruß


pn
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20.04.2010, 13:58
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ZitatDu meinst, 2-3 Monate darf man durchaus überziehen, nachdem man schon beim 1. Tüv-Termin war und die 1. Frist bekommen hat?

Nein nicht falsch verstehen.
Nehmen wir mal an, du hast bis April Tüv. Dann kannst z.b. im Juni zur Untersuchung gehen.
Allerdings wird die neue Plakette zurückdatiert, hier auf den April.

Das andere stimmt schon, wenn du im April bereits beim Tüv warst, hast du 4 Wochen Zeit zum nachbessern, ansonsten musst du die Gebühr nochmal zahlen.


pn email
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20.04.2010, 15:19
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Ja, ich verstehe. Ich werde dann auch kaum fahren, solang er nicht über'n Tüv ist. Denn das Problem wäre ja auch, WENN was passiert, kriegt man ja auch Probleme mit der Versicherung.

Ne, ist schon klar, schnellstens reparieren lassen, so daß man immer auf der sicheren Seite ist.

Danke für die Infos !!!


pn
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und wieder wurde einem menschen durch dieses forum neues glück geschenkt ^.~

pn
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21.04.2010, 13:24
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Hab nochmal 1Frage..hab mal gehört..bei massiven Schäden, die der Tüv am Fahrzeug entdeckt, kann auch verlangt werden, der Wagen darf nicht mehr weiterfahren oder so? Wenn Verkehrsgefährdung bestehen würde. Stimmt das und bei welchen Schäden wäre das?

pn
Grand Master 

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21.04.2010, 13:29
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sicher gibt es solche schäden. wenn bremsen überhaupt nicht mehr bremsen z.b. (übertrieben gesagt)
aber du solltest dein auto ja bisle kennen und wissen, ob es verkehrsuntüchtig ist.....
jedenfalls sollte ein 20 jahre altes auto bei guter pflege so einen zustand nicht erreichen das es nicht mehr fahrtauglich ist.


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Gast 
24.04.2010, 08:16
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