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Radfahrer angefahren, fahrlässige KörperverletzungNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenBrief Ermittlung wegen Straßenverkehrsgefährdung
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02.11.2012, 19:18
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@josha: Bei dem Verkauf geht doch die Versicherung über an den Käufer, somit hat das Auto/Käufer eine Versicherung. Natürlich läuft ein Unfall dann dann über die "eigene" Versicherung, aber nicht auf deine eigenen Kosten (SFK /Beitrag) weil die Versicherung an den Käufer übergeht.

Hab noch etwas interessantes gefunden, an ein Auto mit Versicherungsschutz dürfen keine Roten Schilder angebracht werden. Sprich, es muss vorher abgemeldet werden. Eigentlich krass was für ein Akt ein Autokauf/verkauf (Zeit und Geld) das für beide Seiten ist/wäre.

So kenne ich es, werde am Montag aber mal meine Versicherung fragen wie die das so sieht. Echte Erfahrungen wären natürlich auch sehr interessant.

dazu was von ADAC.de
ZitatWas passiert bei einem Unfall nach Ãœbergabe des Fahrzeugs?

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.

ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder hier herunterladen.

Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig.

Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.


pn
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18.11.2012, 21:16
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Das ist wohl richtig, ABER: Bei Personenschaden haftet die Versicherung nicht.

Bei Fahrzeugschäden bin ich mir nicht 100%ig sicher, ich habe die Informationen die ich vorher geschrieben hatte von einem Freund von mir bekommen, welcher bei einer großen Versicherung arbeitet und selbst von so einem Fall betroffen war.

Wenn man das Fahrzeug an jemanden aus der Umgebung verkauft: Schlüssel erst aushändigen wenn der Wagen umgemeldet ist. Ansonsten müssen einfach die paar Euro für Kurzzeitkennzeichen da sein, das ist für beide Seiten das Sicherste.

Das mit den roten Schildern ist sehr interessant, aber generell müsste sowas ja jeder Fahrzeughändler wissen.

Und leider heisst Recht haben ja nicht immer Recht bekommen, daher: Auf Nummer sicher gehen und Ruhe haben.


pn
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28.11.2012, 11:25
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Moin zusammen,
ich schreib auch mal was dazu...Achtung wie immer viel Text :D

Wenn der Wagen zugelassen ist, wird der MIT Versicherungschutz verkauft.
Sollte was passieren übernimmt die Versicherung des Käufers die Sache WENN ER EINE HAT!!!
Ansonsten hat der Verkäufer Pech gehabt..

(Deshalb Deckungszusage eine Versicherung vorzeigen lassen, ist aber auch mit Restrisiko).
Im Kaufvertrag immer Uhrzeit mit rein und wenn verfügbar die Ausweisnummer, wenn nicht vorhanden würde ich nicht verkaufen denn find mal Peter Müller oder Johnny Walker wenn du sonnst nichts hast.....oder dir einer was vom Pferd erzählt hat.

Die Foren sind voll mit Beschwerden über verspätet oder nicht erfolgte Um oder Abmeldungen...den solange läuft die Versicherung ( und die Steuern) des Verkäufer weiter,
also: wieder Pech gehabt.

( das abmontieren der Nummerschilder ohne Abmeldung bringt im übrigen gar nicht!!)
Was bleibt ist nur die Zwangabmeldung welche mit Kosten und ganz viiiiiiel Zeit verbunden ist.
Und das Beste. wird der Wagen irgenwo/irgenwann aufgefunden ( Schrott) oder verursacht einen Unfall ohne Versicherungsschutz klingelts wieder beim Verkäufer...und der kann sehen ob er da rauskommt (das ist nämlich der letzte den die Zulassungstelle dann registriert hat)
Also:wieder Pech gehabt

Meine klare Empfehlung:
Abmelden UND Nummernschilder abmachen, denn über die Nummernschilder wird bei Verkehrsverstößen der Verkäufer angeschrieben ( deshalb ja auch die Uhrzeit in den Kaufvertrag).
Kurzzeitkenzeichen kosten ein Butterbrot ( insg. so 30-40€max) und wer anfängt rumzuheulen und was von 150€ und mehr erzählt ist evtl. Händler den die bezahlen mehr, da mit Versicherung.......die kostet den Privatkäufer in der Regel gar nichts!!, wenn der Wagen bei seiner Versicherung angemeldet wird.

Gruß Michael


pn
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24.01.2013, 15:35
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Hab zu dem Thema gerade mit meiner Versicherung telefoniert:

Es ist alles kein Akt, solange ich Uhrzeit und Datum auf dem Kaufvertrag habe. Der Verkäufer übernimmt beim Kauf die Versicherung und ist somit auch versichert. Zumindest waren das seine Worte. Im Endeffekt kann ich auch nur eine Gesprächsnotiz machen und darauf vertrauen was er gesagt hat. Es kommt bestimmt auch auf die Versicherung an.
Am besten wäre natürlich einfach zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren.

Zu den Kurzzeitkennzeichen:
Kosten ca. 20-30€ bei der Zulassungsstelle (inkl Schilder) + Versicherung (in meinem Fall 95€ aber nur wenn ich nicht bei meiner Versicherung bleibe)


pn
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24.01.2013, 15:39
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Auf mündliche Aussagen würde ich mich nicht verlassen, egal wie gut ich den Käufer kenne.

pn
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16.04.2014, 09:11
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madalienHab zu dem Thema gerade mit meiner Versicherung telefoniert:

Es ist alles kein Akt, solange ich Uhrzeit und Datum auf dem Kaufvertrag habe. Der Verkäufer übernimmt beim Kauf die Versicherung und ist somit auch versichert. Zumindest waren das seine Worte. Im Endeffekt kann ich auch nur eine Gesprächsnotiz machen und darauf vertrauen was er gesagt hat. Es kommt bestimmt auch auf die Versicherung an.
Am besten wäre natürlich einfach zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren.

Zu den Kurzzeitkennzeichen:
Kosten ca. 20-30€ bei der Zulassungsstelle (inkl Schilder) + Versicherung (in meinem Fall 95€ aber nur wenn ich nicht bei meiner Versicherung bleibe)

Du solltes das mal genau lesen was ich geschrieben habe.....!

die Aussage deiner Versicherung trifft nur zu wenn:
  1. dein Käufer eine Versicherung hat..
  2. du den Käufer auch genau Identifizieren kannst.
Und selbst wenn 1+2 zutreffen, wenn der nicht Ummeldet hast du die Laufereien...

Gruß Michael


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pn
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16.04.2014, 09:21
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scheidungspapa
madalienHab zu dem Thema gerade mit meiner Versicherung telefoniert:

Es ist alles kein Akt, solange ich Uhrzeit und Datum auf dem Kaufvertrag habe. Der Verkäufer übernimmt beim Kauf die Versicherung und ist somit auch versichert. Zumindest waren das seine Worte. Im Endeffekt kann ich auch nur eine Gesprächsnotiz machen und darauf vertrauen was er gesagt hat. Es kommt bestimmt auch auf die Versicherung an.
Am besten wäre natürlich einfach zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren.

Zu den Kurzzeitkennzeichen:
Kosten ca. 20-30€ bei der Zulassungsstelle (inkl Schilder) + Versicherung (in meinem Fall 95€ aber nur wenn ich nicht bei meiner Versicherung bleibe)

Du solltes das mal genau lesen was ich geschrieben habe.....!

die Aussge deiner Versicherung trifft nur zu wenn:
  1. dein Käufer eine Versicherung hat..
  2. du den Käufer auch genau Identifizieren kannst.

    Und selbst wenn 1+2 zutreffen, wenn der nicht Ummeldet hast du die Laufereien...

    Gruß Michael

Es gibt von der HUK Coburg gut formulierte Kaufverträge. Aus denen geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Übergabe das Versicherungsrisiko auf den Käufer übergeht und im Falle eines Unfalles sein Schadensfreiheitsrabatt belastet wird.

Ich habe in den letzten 7 Monaten 2 Autos gekauft, die noch angemeldet waren, Damit habe ich mir das KZKZ gespart und der Verkäufer die Gebühren der Abmeldung.
Beim KZKZ ist es bei vielen Versicherungen so, dass man dies umsonst bekommt wenn man das Auto bei der gleichen Versicherung weiter versichert.

Auch hier wieder Beispiel HUK Coburg, da fallen für die 5 Tage nur die ganz normalen Versicherungskosten an.


Wenn man aber keinen Stress haben will und einem vllt. auch die entsprechende Menschenkentniss/Erfahrung fehlt, sollte man das Auto abgemeldet verkaufen.


pn
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16.04.2014, 09:28
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zu 1.: eh nein. Der Käufer übernimmt DEINE Versicherung, das hat nichts mit seiner eigenen zu tun und ob er eine hat.
zu 2.: Wer Verkauft ein Auto mit Vertrag ohne den anderen identifizieren zu können? Es könnte natürlich sein das einer mit gefälschtem Ausweis ankommt. Aber dann wird die ganze Aktion ganz andere Probleme mit sich bringen.

Abmelden/Nummernschilder abmachen ist natürlich immer das sicherste, keine Frage.


pn
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16.04.2014, 09:36
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madalienzu 1.: eh nein. Der Käufer übernimmt DEINE Versicherung, das hat nichts mit seiner eigenen zu tun und ob er eine hat.
zu 2.: Wer Verkauft ein Auto mit Vertrag ohne den anderen identifizieren zu können? Es könnte natürlich sein das einer mit gefälschtem Ausweis ankommt. Aber dann wird die ganze Aktion ganz andere Probleme mit sich bringen.

Abmelden/Nummernschilder abmachen ist natürlich immer das sicherste, keine Frage.

Hallo madelien,
zu 2:
google mal zu dem Thema...
Es gibt einen Haufen Leute die zwar einen ausgefüllten Kaufvetrag haben aber eben nicht nachvollziehen können an wen sie genau vertkauft haben....ist leider so.

Zu 1.
wenn der eine Versicherung hatt/hatte oder über ein sogn. Deckungskarte ( heute UMS-Nr. oder so ählich) dann geht das Versicherungrisiko auf den Käufer über...
Da Problem ist wenn er nichts hat, und dir einen vom Pferd erzählt wird dein Vetrag bei Schäden belastet.

Gruß Michael


pn
Gast 
16.04.2014, 09:36
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