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Gesperrt Anmeldedatum: 11.07.2012 Beiträge: 169 | zitieren Hallo ihr lieben. Da ich am Wochenende meinen civic holen möchte es aber leider ein paar Probleme gibt wollte ich mal was fragen. Und zwar stehen die Chancen bis jetzt schlecht das ich einen Autohänger bekomme. Da er leider keinen TÜV hat und mir der bürokratische Quatsch für ein Überführungskennzeichen zu viel ist kam ein Kollege auf die Idee den Wagen ca.180km zu schleppen. Macht das sein Motor überhaupt mit?! Oder sind die Chancen sehr hoch das er seinen Motor schrottet?! Danke schon mal für die Antworten. |
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General Name: Arian Geschlecht: Fahrzeug: Samba EG2 ; EG4 @ B18; Accord CE2 Anmeldedatum: 18.11.2007 Beiträge: 3555 Wohnort: Recklinghausen | zitieren Du willst ihn 180km von einem anderen Auto ziehen lassen? Der Motor wird das schon mitmachen... Allerdings darf beim schleppen die Geschwindigkeit nicht höher als 40 km/h sein. Also ich würde es nicht machen... |
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General Name: Marcel Geschlecht: Fahrzeug: '13 MT09 + GS 430 - Hubraum statt Turbo Anmeldedatum: 07.10.2005 Beiträge: 2639 Wohnort: Mainz | zitieren Was für ein bürokratischer Quatsch? Kurzzeitkennzeichen sind doch sowas von simpel, dafür braucht man nicht mal nen Schulabschluss. Versicherung anrufen, elektronische Versicherungsbestätigung holen, Zulassungsstelle fahren und für nicht mal 20€ hast du ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür brauchst du auch kein Tüv. 180 km Abschleppen sind dagegen wirklich intelligent...Auf so ne Idee zu kommen^^ Wär mir schon viel zu gefährlich über ne Landstraße mit 40 km/h zu eiern...und ich glaube auch dass man ohne Zulassung auch nicht abgeschleppt werden darf. 1x bearbeitet |
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Elite Name: Philip Geschlecht: Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Beim Abschleppen gibt es streng genommen keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Allerdings darf man ja nur so schnell fahren, dass man jederzeit gefahrlos anhalten kann. Schneller als 70 fahre ich beim Abschleppen nie (ist schon gefährlich genug). 180km gehen da auch ganzschön auf die Konzentration. Motortechnisch sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn ich nicht gerade durchs Gebirge wollt. Autobahn sollte gehen (abgesehen vom Verkehrshindernis). Wenn das Gespann erstmal rollt, hält sich die Belastung ja in Grenzen und besonders warm ist es ja im Moment auch nicht. Zugelassen sein muss der Abgeschleppte nicht. Der Fahrer braucht da auch nichtmal einen Führerschein. Kurzum: mir wäre es zu weit zum Schleppen. Nicht wegen der Technik, sondern wegen der Sicherheit. 1x bearbeitet |
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Gesperrt Anmeldedatum: 14.02.2010 Beiträge: 9669 | zitieren Falsch. Ein abgemeldetes Fahrzeug DARF nicht abgeschleppt werden. Abschleppen bedeutet, dass ein defektes Fahrzeug zur Werkstatt gebracht oder vom Pannenort entfernt wird. Das abzuschleppende Fahrzeug gilt dann als Anhänger, und muss zumindest mit Kurzzeitkennzeichen angemeldet werden. Desweiteren muss der Fahrer des schleppenden Fahrzeuges mindestens die Führerscheinklasse C1E besitzen. |
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Elite Name: Philip Geschlecht: Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Ehrlich? Hatte ich in der Fahrschule definitiv anders gelernt. Aber das kann auch falsch gewesen sein. Damit hätte sich das dann erledigt... Zulassung ist dann ja unumgänglich. PS: hab aber schon des Öfteren auf der AB nicht zugelassene Autos am Seil Richtung Osteuropa verschwinden gesehen. Sogar teilweise mit deutlich mehr als 130kmh... |
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Gesperrt Anmeldedatum: 14.02.2010 Beiträge: 9669 | zitieren Ja, ist wirklich so. Ich hab auch schon Unfallfahrzeuge ohne Kennzeichen auf der Bahn gesehen, meistens sass dort n osteuropäischer Fahrer hinterm Steuer. Viele wissen es nicht, und viele interessiert es auch nicht. Abschleppen mit nicht angemeldetem Fahrzeug sind mehrere Vergehen, wenn der fahrer nur Klasse B hat, genauso nur Klasse C1 oder C. Anhängerschein für die betreffenden Klassen C1 und C, also C1E und CE sind notwendig, da das abgeschleppte Fahrzeug mehr als 750gk zul. Gesamtmasse hat und das komplette Gespann auch meist mehr als 3,5t zul. Gesamtmasse hat. Man muss auch drauf achten, dass das hintere Fahrzeug nicht viel mehr als das ziehende Fahrzeug wiegt, weil sonst wieder die Überschreitung der Anhängelast auf dem Plan steht |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: DC2 Anmeldedatum: 21.07.2011 Beiträge: 1064 Wohnort: Bremen | zitieren Das mit der Zulassung hab ich mir von Anfang an gedacht, ist und bleibt einfach illegal ein nicht zuglassenes KFZ im Straßenverkehr zu bewegen/abzustellen Aber die Geschichte mit Führerschein etc pp: wenn ich jetzt jemanden abschleppe wegen Deffekt, also zur Werke oder einfach nur von der AB runter, ist das trotzdem unerlaubt als Normalsterblicher (Oder C1E..)? |
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Gesperrt Anmeldedatum: 11.07.2012 Beiträge: 169 | zitieren Bei uns kosten die Tafeln keine 20€ sondern 130€! Aber wir haben jetzt nen Hänger trotzdem danke. Achso und ich hab in der Fahrschule gelernt das der jenige der das schleppende Fahrzeug fährt keinen Führerschein Brauch sondern nur in der Lage sein muss das Fahrzeug zu steuern. 1x bearbeitet |
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General Name: Marcel Geschlecht: Fahrzeug: '13 MT09 + GS 430 - Hubraum statt Turbo Anmeldedatum: 07.10.2005 Beiträge: 2639 Wohnort: Mainz | zitieren
Solltest vielleicht doch mal n Führerschein machen....Abschleppen auf der Autobahn IST VERBOTEN und dort darf nur der ADAC "abschleppen" Der Fahrer vom Schleppenden Fahrzeug braucht auf jeden Fall nen Führerschein, der Abgeschleppte hingegen nicht. Zugelassen müssen beide Fahrzeuge sein. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Frage zum abschleppen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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