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Newbie Name: Sabrina Geschlecht: Anmeldedatum: 28.05.2014 Beiträge: 21 Wohnort: Sachsen | zitieren Hallo liebe Community, ich habe mir einen Jugendtraum erfüllt und mir einen CRX ED9 gekauft. Am Fahrzeug wurde einiges gemacht, Gewindefahrwerk, größere Felgen, offener Sportluftfilter. Alle Um- und Anbauten wurden vom Vorbesitzer eingetragen und stehen in der Zulassung. Nun muss der Tüv noch neu gemacht werden und mein Werkstattmensch hat scheinbar etwas gegen getunte Autos. Nun will er mir einreden das der Sportluftfilter raus muss weil das Fahrzeug sonst keine Plakette bekommt. Ich habe ihm gesagt das der Filter doch aber eingetragen ist, darauf bekam ich zur Antwort.....bei abgelaufenem Tüv und Halterwechsel, müsste der Luftfilter und alle anderen Umbauten erneut eingetragen werden. Das kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, denn die Eintragungen sind doch Halter unabhängig. Kennt sich jemand aus und kann mir sagen ob diese Eintragungen bei Halterwechsel wirklich erneut vorgenommen werden müssen!? Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten |
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Premium-Member Geschlecht: Fahrzeug: Honda CRX ED9@B16 Turbo, Mercedes W202 C280 Daily Anmeldedatum: 03.10.2009 Beiträge: 1509 Wohnort: Wolfenbüttel | zitieren Quatsch lass dir nicht son müll einreden |
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Veteran Name: Remo Geschlecht: Fahrzeug: Civic EG Anmeldedatum: 26.06.2013 Beiträge: 595 Wohnort: gelsenkirchen | zitieren Hahaha glaub dem kein wort das stimmt nicht |
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General Name: Matthias Fahrzeug: EJ1, EJ8, CL9, Starlet P9, FK2 Tourer Anmeldedatum: 28.08.2011 Beiträge: 3040 Wohnort: Elbflorenz | zitieren Nicht so voreilig Jungs, ihr Werkstattmensch hat da bedingt Recht: eine sog. Vollabnahme mit Neueintragung aller bereits im Fahrzeugschein stehenden Bauteile ist erst nach einem Stilllegungszeitraum von mehr als 7 Jahren nötig. Hierzu kannst du dir diesen Artikel durchlesen oder einfach mal nach "Vollabnahme nach Stilllegung" o.Ä. googeln http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zulassung/wiederzulassung P.S.: aus welcher Region unseres schönen Sachsenlandes kommst du denn wenn ich fragen darf? 1x bearbeitet |
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Premium-Member Geschlecht: Fahrzeug: Honda CRX ED9@B16 Turbo, Mercedes W202 C280 Daily Anmeldedatum: 03.10.2009 Beiträge: 1509 Wohnort: Wolfenbüttel | zitieren Ja sie macht aber keine vollabnahme sondern normalen tüv. |
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General Name: Matthias Fahrzeug: EJ1, EJ8, CL9, Starlet P9, FK2 Tourer Anmeldedatum: 28.08.2011 Beiträge: 3040 Wohnort: Elbflorenz | zitieren ... wenn sie normalen TÜV macht und das Auto bereits seit mehr als 7 Jahren stillgelegt ist (bei ihr anscheinend nicht der Fall), wird automatisch ne Vollabnahme fällig. |
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Premium-Member Geschlecht: Fahrzeug: Honda CRX ED9@B16 Turbo, Mercedes W202 C280 Daily Anmeldedatum: 03.10.2009 Beiträge: 1509 Wohnort: Wolfenbüttel | zitieren Wenn das so sein sollte geb ich dir ja recht aber von einer vollabnahme hat sie nix geschriebe |
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Newbie Name: Sabrina Geschlecht: Anmeldedatum: 28.05.2014 Beiträge: 21 Wohnort: Sachsen | zitieren Ich wohne in der schönen Oberlausitz. Also, das Auto wurde bis letzten Dezember noch gefahren. Der Vorbesitzer hatte ihn abgemeldet, aber nicht stillgelegt oder ähnliches. Um ihn wieder zulassen zu können, muss ich ihn jetzt zum Tüv bringen, dieser ist im Mai abgelaufen. Und wie gesagt, mein Werktstattmann will mir nun einreden, dass alles was vom Vorbesitzer eingetragen wurde, bei Halterwechsel erneut eingetragen werden muss. Das glaub ich ihm jedoch nicht und werde ja quasi von euch bestätigt. Ich werde morgen mal versuchen bei der Dekra jemanden zu erreichen. Danke für eure Antworten....und einen schönen Männertag. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 07.02.2010 Beiträge: 5314 | zitieren Hab den Thread mal in den passenden Bereich verschoben Und mein Tipp zu der geschilderten Lage --> Neuen Werkstattmenschen suchen |
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Newbie Name: Sabrina Geschlecht: Anmeldedatum: 28.05.2014 Beiträge: 21 Wohnort: Sachsen | zitieren Vielen Dank für´s verschieben Ja,eine neue Werkstatt werde ich mir auf jedenfall suchen. Doch nun muss der Kleine erstmal Tüv bekommen |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Frage zu Eintragungen in der Zulassung" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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