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09.04.2009, 17:07
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Da ich mich in den letzten Monaten reichlich damit beschäftigt habe, kann ich euch einiges darüber erzählen.
Im Prinzip ist es ganz einfach.

To-Do-Liste
  • Doppelkarte von der Versicherung holen mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen" (WICHTIG!)
  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere von dem Fahrzeug, an welchem Ihr die Kurzzeitkennzeichen verwenden wollt (seit September 2008)
  • Einen GRUND wofür Ihr die Kurzzeitkennzeichen benötigt und von wo nach wo die Fahrt(-en) gehen (Beispiel: Fahrzeugüberführung von Hamburg nach Berlin)
  • 10,20 € für die Zulassungsstelle
  • Ein paar € für die Kennzeichen (Preise variieren)
  • Ein paar € für die Versicherung (kommt per Rechnung, Preise variieren)


Das war's auch schon für die Anmeldung.

Regeln für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeug muss in TÜV-gerechten Zustand sein (also HU und AU dürfen nicht abgelaufen sein)
  • Die Kennzeichen sind für FÜNF Tage gültig ab dem Tag der Zulassung
  • Die Kennzeichen gelten NUR für das im Fahrzeugschein per Fahrgestellnummer eingetragene Fahrzeug - eben wie bei einem "normalen" Fahrzeugschein auch.
  • Die Kennzeichen sind erkennbar an der rechten Seite durch den gelben Grund, worauf der Tag eingeprägt ist, wann das Kennzeichen abläuft
  • Die Kennzeichen beginnen immer mit der jeweiligen Landkreis- bzw. Stadtkennung (K für Köln, HH für Hansestadt Hamburg, usw.).
    Anschließend folgt eine Ziffernfolge, beginnend mit 04. Anschließend kommt der gelbe Grund.
    Beispiel für das Kennzeichen im Anhang

Weitere Infos zu KfZ-Kennzeichen findet man hier: http://www.kennzeichen-guide.de/
Auch hilfreich für Infos zur KfZ-Zulassung ist die Seite der Stadt Köln (der Link führt zur Wunschkennzeichenreservierung. Einfach durchklicken. Da sind zu viele Themen, die man verlinken könnte):
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/wunschkennzeichen/

Gruß Mathias


 
kurzzeit.jpg
kurzzeit.jpg - Angeschaut: 9686 mal

pn
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10.04.2009, 09:26
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vllt solltest du noch dazu schreiben das die versicherung bei vielen versicherungen (weis nicht obs bei allen so ist) kostenlos ist, wenn man das auto dann später bei denen versichert, das wird dann verrechnet.
ansonsten sehr gut geschrieben ;)


pn
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10.04.2009, 17:59
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Holla


Gut zu wissen,hab letzten Sommer meinen EE8 ausgepackt mit kurzzeitkennzeichen. Allerdings ist der gute nun schon seit 7 Jahren stillgelegt. Ist mir echt neu,des der wagen tüv haben muss,man lernt nie aus... :dumb:


pn
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10.04.2009, 18:25
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Kurzzeitkennzeichen ist genauso zu handhaben wie ein stink normales Kennzeichen.
Nur eben für nur fünf Tage.
Mit Kurzzeitkennzeichen gelten quasi die gleichen Regeln, wie mit einem normalen Schild.

Gruß


pn
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19.06.2009, 23:37
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hallo zusammen,

brauche dringent eure antwort.

Will mir ein Auto kaufen dafür will ich mir Kurzzeitkennzeichen hohlen.

Hab eine Versicheungs seite gefunden.

Hier die Seite

dort gibt es einmal:

Deckungskarte Kurzzeitkennzeichen-Versicherung mit aktivierter eVB-Nummer für 42€

und Deckungskarte Kurzzeitkennzeichen-Versicherung mit grüner Karte und aktivierter eVB-Nummer für 48€

jetzt wollte ich das für 42€ nehmen. und für Kennzeichen 30-35€

reicht das zum überführen des Wagens

und kann ich die machen wenn ich keinen führerschein habe mein onkel würde fahren


pn
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20.06.2009, 10:00
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das für 42€ müsste reichen so wie ich das versteh ist das mit grüner karte fürs ausland. wenn du über 18 bist kannst du das machen die fragen da normalerweise nich nach nem führerschein bei den kennzeichen.

pn
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20.06.2009, 13:40
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Hatte auch vor kurzem Kurzzeitkennzeichen gebraucht, und die hatte ich mir hier geholt:

http://www.deckungskarte-online.com/details.php?produkt_id=6

Kosten dort nur 36,80€ sind damit die günstigsten die ich im Internet gefunden habe. Und hatte auch ganz problemlos innerhalb 20 Minuten meine Deckungskarte zum Ausdrucken!


pn email
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20.06.2009, 17:11
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hier hab ich noch en link fällt mir gerade ein. da kostets 38€ http://www.nesen24.com/

pn
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20.06.2009, 18:29
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sowie ich weiss nimmst kurzkennzeichen bei deiner o fast jeder versich.
o bei kfz zulassung dann wird ds ganze von deiner o versicherung bezahlt
( kriegst das geld zurück)............


mfg


pn
Gesperrt 
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Beiträge: 19440
23.04.2010, 18:53
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also brauch man keine gültige AU/HU

Zitat Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen


pn
Gast 
26.04.2013, 09:12
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