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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52421 Wohnort: Lohmar | zitieren Ich bin in einem Forum in eine Diskussion verwickelt worden, wo man die Debeka als Krankenversicherung schlecht machen wollte. Da ich vor Abschluss einer PKV, nicht nur die Preise verglichen habe, sondern mich auch durch die Bedingungen gekämpft habe, meine ich zu wissen, dass die Debeka mit die beste PKV anbietet. Die Grundlage für meine Entscheidung war damals vor allen Dingen der Punkt, dass in den Debeka Bedingungen keine nennenswerten Limitierungen vorhanden waren. z.B. Auflistung bestimmte Leistungen oder Hilfsmittel und dann Höchstgrenzen in Euro was sie zahlen usw. Ich habe dann Beispiele durchdacht wie z.B. Behinderung nach Autounfall mit anschließender psychologischer Behandlung, wo ich bei den meisten PKV Insolvenz hätte anmelden können, da entweder die Hilfsmittel oder gar die Behandlung preislich/Anzahl der Sitzungen limitiert waren (ohne die Inflation im Interesse des Kunden aufzuführen, d.h. ist der Vertrag 20 Jahre alt, dann ist die Deckelung natürlich noch kritischer). Jedenfalls meine ich bei der Debeka als Unternehmer eine gute Versicherung abgeschlossen zu haben. Ich mag auch das Konzept, dass dort nur Angestellte Versicherungen vermitteln, wenn auch die natürlich am Verkaufserfolg partizipieren, also einen gewissen Druck haben, wenn sie viel Geld verdienen möchten. Jedenfalls sind geringe Betriebskosten ein Schwerpunkt bei der Debeka und das mag ich. Nun kam es zur besagten Diskussion und im Netz findet man viele Internetseiten, die über die Debeka ablästern. Doch nun fand ich Behauptungen, die meiner Ansicht nach völlig falsch sind. Hier mal ein Beispiel: https://schlemann.com/krankenversicherung/auswahlkriterien-krankenversicherung/debeka Hier wird z.B. die Frage gestellt ob es einen offenen Katalog gibt oder einen geschlossenen, ohne aber die Frage in dem Absatz zu beantworten d.h. der Leser wird im Ungewissen gehalten: Und nun kommt die Behauptung, dass der Katalog geschlossen sei: Der besonders kritische Satz ist hier meiner Ansicht nach dieser: Das ist meiner Ansicht nach falsch, denn im N Tarif steht das mit den Hilfsmitteln in Punkt 9: https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Nicht-Beihilfeberechtigte__Arbeitnehmer__Selbstst__ndige_/Haupttarife/CKV97.pdf Korrekt ist, dass hier die gleiche Formulierung wie beim Beamten-Tarif aufgeführt ist, was aber unterschlagen wird, ist der Einleitungstext aus den Bedingungen, den es nur im Tarif für Unternehmer gibt: Das ist sogar extra fett geschrieben und eigentlich gar nicht zu überlesen. Hier wird also scheinbar bewusst die Debeka schlecht gemacht. Dazu kommt, dass die besagte Quelle offline ist, auch wenn man sie über Google noch findet: https://www.google.de/search?q=site%3Ader-kvprofi.de+"der+Hilfsmittelkatalog+Tarif+N+ist+also+geschlossen" 2017-04-30 12_26_32-site_der-kvprofi.de _der Hilfsmittelkatalog Tarif N ist also geschlossen_ - Goog.png - [Bild vergrößern] Verfasst am: 30.04.2017, 10:39 zitieren Dann behauptete ein User bei MyDealz, dass die Debeka keine bei Geburt behinderten Kinder versichern würde: https://www.mydealz.de/deals/privathaftpflicht-ab-eff-1433eurjahr-durch-30eur-cashback-bei-gothaer-versicherung-via-shoop-989665?page=4#thread-comments Das ist in jedem Fall falsch, denn behinderte Menschen müssen laut dem Versicherungsvertragsgesetzt §198 ohne Preisaufschlag versichert werden: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__198.html Das erklärt auch noch mal im Detail der Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2016: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens-390.pdf Ich weiß nicht woher der User dieses Wissen hat oder vielleicht selbst Makler ist. Jedenfalls ist es falsch. Jede PKV muss behinderte Kinder zum gleichen Preis versichern. Hier explizit die Debeka schlecht zu machen ist also nicht nur falsch, sondern auch rechtlich brisant. Eventuell kommt das aber auch von der Seite: https://schlemann.com/krankenversicherung/auswahlkriterien-krankenversicherung/debeka Denn hier wird klar falsch behauptet, dass das VVG nicht greift und damit im Raum gelassen, dass die Debeka nicht versichert. Jedenfalls "verlangt" man hier, dass die Debeka das exakt in den Bedingungen stehen haben muss. Warum? Das ist Gesetz und Gesetze zitieren ist nicht nur nicht notwendig, sondern kann sogar rechtlich problematisch sein, wenn man damit wirbt: http://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-selbstverstaendlichkeiten-bgh.html Meiner Ansicht nach gilt das auch andersherum. Wenn also ein Makler behauptet, dass eine bestimmte Versicherung das nicht bietet, dann wirbt er ja damit, dass "seine" Versicherungen das besser machen, was aber eben nicht der Fall ist, weil es alle laut Gesetz so machen müssen. 2x bearbeitet Verfasst am: 30.04.2017, 10:44 zitieren Liest man dann §2 aus dem Gesetz, stellt man leider fest, dass der Gesetzgeber bei Adoptionen eine Ausnahme mit Preisaufschlag zulässt: Keine Ahnung was das soll und das ist wirklich eine Frechheit vom Gesetzgeber, aber dass nun wieder diese Internetseite gezielt gegen die Debeka (und auch den Deutschen Ring) schießt, ist wieder so eine Sache: https://schlemann.com/krankenversicherung/beratung-krankenversicherung/kinderkrankenversicherung/ Die Debeka setzt die gesetzliche Vorgabe um und dann ist sie neben dem deutschen Ring die einzige, die hier namentlich als problematisch hervorgehoben wird? Dazu kommt, dass in dem Artikel nicht eine Versicherung genannt wird, die das besser macht. Das erfährt man dann vermutlich erst in der "unabhängigen, kompetenten" Beratung, in der man dann ganz sicher keinen Vertrag der Debeka empfohlen bekommt, denn daran verdient ja kein Makler was. Aber auch sonst stellt man auf schlemann.com viele Fragen, die man mit "ja wird von Debeka im N-Tarif bezahlt" beantworten könnte, wo aber hier eben (bewusst) keine Antwort aufgeführt wird, damit der Leser denkt, dass es das alles nicht bei der Debeka gibt. z.B. Zahnersatz. Habe ich 100%. Dazu muss man den N einfach mit dem NG Tarif aufstocken, der die weiteren 20-30% übernimmt (was in der Beratung auch angeboten wird): https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Nicht-Beihilfeberechtigte__Arbeitnehmer__Selbstst__ndige_/Zusatztarife/CKV99.pdf Aber auch die anderen Fragen wie z.B. die Übernahme des Blindenhundes, Rollstuhl usw bleiben bewusst offen, obwohl nirgends in den Debeka Bedingungen steht, dass diese Sachen gedeckelt sind (im Gegensatz zu anderen Versicherungsbedingungen, wo ich das sehr wohl schon gelesen habe). Also Vorsicht vor irgendwelchen "Achtung Debeka"-Texten. Scheint mehr Schmähkritik als echte Kritik zu sein und wenn dann fast immer von Maklern! 8x bearbeitet |
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