» Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Umschreibung eines KfZ von außerhalb in Euren LandkreisNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenRote Kennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten
AutorNachricht
Premium-Member 
Anmeldedatum: 27.02.2005
Beiträge: 20310
Wohnort: Bundesstadt
10.04.2009, 23:17
zitieren

Ihr wollt mit einem gebraucht gekauften Wagen, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren.
Oder: Wie kommt Ihr nach der Abmeldung wieder nach Hause?

Bedingungen für die Erlaubnis

Nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten, also entsiegelten oder noch nicht gesiegelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere

  • zur Abstempelung der von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen
  • zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels (Außerbetriebsetzung)
  • zur Durchführung der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.

    Die Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden.
    Beispiel: Für ein Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Köln selbst nur die Zulassungsbezirke

  • Erftkreis, mit dem Kennzeichen BM (Bergheim),
  • Rhein-Sieg-Kreis, mit dem Kennzeichen SU (Siegburg),
  • Rheinisch Bergischer Kreis, mit dem Kennzeichen GL (Bergisch-Gladbach),
  • Leverkusen, mit dem Kennzeichen LEV und
  • Kreis Neuss, mit dem Kennzeichen NE

    in Frage.
    Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.

    Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.

    Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.

    Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt benötigt. Dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen. Ebenfalls gilt dies für Probefahrten, zum Beispiel bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.


Artikel verfasst nach § 10 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Alle Angaben ohne Gewähr


pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
10.04.2009, 23:20
zitieren

Mattes

Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.


wäre nett wenn du das noch fett markierst oder zumindest teile davon, speziell der versicherungsanmeldung!


pn
Premium-Member 
Anmeldedatum: 27.02.2005
Beiträge: 20310
Wohnort: Bundesstadt
10.04.2009, 23:26
zitieren

Danke für den Hinweis, Ronny!
Ich halte vor allem dieses Thema für besonders wichtig, da besonders in diesem Bereich doch sehr viel Unwissen herrscht.
Auch von Seiten der Exekutive herrscht sehr viel Unwissen, was dies betrifft.


pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
10.04.2009, 23:32
zitieren

MattesDanke für den Hinweis, Ronny!
Ich halte vor allem dieses Thema für besonders wichtig, da besonders in diesem Bereich doch sehr viel Unwissen herrscht.
Auch von Seiten der Exekutive herrscht sehr viel Unwissen, was dies betrifft.

richtig.

ein polizist wollte mir erklären, ich darf noch 24h nach entstempelung mit dem Kennzeichung unterwegs sein OHNE irgendwelche wege zum tüv etc :)


pn
Premium-Member 
Anmeldedatum: 27.02.2005
Beiträge: 20310
Wohnort: Bundesstadt
10.04.2009, 23:36
zitieren

Das Problem liegt aber nicht bei der Exekutive. Das Problem liegt bei der Legislative, schon.
Denn es ist simpel und ergreifend: Zu komplex!
Nicht jeder kann alles wissen.
Du (Ronny) und Ich (Mattes) wissen was Recht in diesem Thema ist, und was verboten ist.
Aber weiß das auch Die nette Frau von nebenan?

Ich finde, gerade in diesem Thema herrscht extrem viel Aufklärungsbedarf.
Aber erstmal müssen die Ausländer integriert werden lol


pn
Gast 
10.04.2009, 23:36
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Bodenblech erhitzt sich stark bei längeren Fahrten (Innenraum leergeräumt)
Moin, mein Rex ist ja komplett leergeräumt. Das heißt im Innenraum ist Null Isolation. Wenn ich längere Strecken fahre (bspw. zum Reisbrennen) dann wird dass Bodenblech an meinem rechten Fuß so extrem heiß, dass selbst mein Hacken fast gegrillt wird......
[CRX]von mbboy
9
328
15.02.2016, 09:54
Milos von D.
LED-kennzeichen mit kurzem Kennzeichen?
Hallo, ich hab mal ne Frage: ich hab hinten an meinem Auto so ein durch LED beleuchteten Kennzeichenhalter. der ist allerdings für grossen kennzeichen 520mm. Kann ich da auch ohne Probleme ein kleines kennzeichen rein machen? oder gibt das evtl...
[Allgemein]von Timon007
2
810
04.12.2009, 19:45
Timon007
Kennzeichen
Passt die Mulde vom hatch ans Coupe?! Also von eg3 auf ej1 ?! Wegen us Umbau...
[Civic 92-95]von jdm-eg2
7
243
30.11.2011, 08:23
jdm-eg2
Kennzeichen???
Ich hab vor mein Kennzeichen vorne anders hin zu machen...also ich find des ja voll geil wie des beim Evo is darf man des einfach so links an Spoiler machen oder nich?...
[Civic 96-00]von xxLexanixx
8
620
03.05.2008, 15:11
Jonas | back in white
 US Kennzeichen
Hab da was gefunden, für jeden der sich sein eigenes US-Kennzeichen machen will [URL=http://www.acme.com/licensemaker/licensemaker.cgi?state=California&text=Soldyah&plate=1998&r=1769151896]ACME License...
[Grafik & Fakes]von H377I
3
1.894
29.07.2010, 22:45
pikasjazz
 Kennzeichen
sind solche kennzeichen erlaubt ??? und weiß jemand wie teuer sowas is ... und ob man hinten auch so eins ran machen darf ? siehe...
Seite 2 [StVZO & TÜV]von tuning_civic
16
2.067
22.10.2007, 15:53
tuning_civic
 Kennzeichen Mindesttiefe???
was geht:P hab mal auf paar fotos zb. hier: bei dem Paddy ist das kennzeichen schon fast am boden, sieht richtig geil aus.. bei mir ist das kennzeichen noch OEM befestigt will auch das kennzeichen unten mit zwei schrauben an der lippe befestigen...
[CRX]von alcoholic_PL
7
437
16.04.2012, 14:58
alcoholic_PL
kennzeichen an die seite
hi ich will mein kennzeichen an die seite machen darf mann das oder bekomm ich da erger mit dre...
[Civic 92-95]von haeche
6
283
01.03.2009, 14:58
Joshivinyljunky
 Kennzeichen im Grill
Hat des jemand ausm forum? frage deswegen weil das die amis immer machen mit ihren kleinen kennzeichen und will wissen wie es bei eu kennzeichen ausschaut und wie macht man das am...
Seite 2 [Del Sol]von semih37
13
676
04.03.2011, 12:52
crx284
Kennzeichen für 2 bzw 4 Wochen?
Hab leider hier im Forum nichts brauchbares gefunden. Wollte wissen, ob es möglich ist, das Auto 2 bzw 4 Wochen anzumelden, und wenn ja was ich dafür machen muss und was es ca alles...
[StVZO & TÜV]von xxCRXVTIxx
2
5.374
11.04.2009, 00:13
Mattes
© 2004 - 2025 www.maxrev.de | Communities | Impressum |