» fahren ohne führerschein!!!!!!! bitte um schnelle antworten

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Name: Pierre
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25.02.2010, 11:24
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white ej2ne bewährungsstrafe????? ich komm doch ned gleich in knast oder kriege eine bewährungsstrafe nur weil ich nen roller getunt habe , außerdem habe ich nach dem ich 3 mal erwischt wurde 18 punkte zusammen bekommen da glaube ich ned das ich jetzt mehr als 6 punkte kriege!!!!

wird ja immer besser! dein schein wirste woll nicht so schnell sehen.....

da die führerscheinstelle warscheinlich schon drüber informiert ist! kannst ja mal anrufen.. :no:

18p und du hast es immernoch nicht geschnnnalt! kurz vorm Fs auch noch schwarz fahren! da denke ich du hast dadraus überhaupt nichts gelernt sorry aber das ist meine meinung und das wird der richter auch so sehen! :!:

warum bist du schwarz gefahren ohne BE und versicherung? obwohl du genau wustest was du da machst.....!
dir muss doch klar sein sollten die dich erwischen biste am ars.ch und das vor der FS Prüfung!


pn
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25.02.2010, 11:38
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ich bin ca 2 1/2 jahre kein roller mehr gefahren habe den aufgebaut wie schon gesagt war in einer nebenstraße am ende von der stadt oder ist ja fast schon en dorf bin ca 5min gefahren um zu testen und wollte den dann wieder heimschieben mehr hatte ich ned vor wo soll ich dejn sonst mit dem ding hin , der eine polizist wollte mich sogar gehen lassen nur der andere hat voll am rad gedreht.
habe momentan halt 0 punkte in flensburg(wird immer auf 0 punkte gestellt wenn mann ne mpu macht) vlt habe ich glück und bleibe unter 7 punkte so das ich den lappen dann behalten darf.
keine ahnung werde halt sehen was passiert war halt übertrieben dumm von mir :(


pn
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25.02.2010, 11:46
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Fahren ohne Führerschein in wiederholtem Fall gibt 3 Mon pro Fall.
Fahren ohne Versicherungsschutz gibt 6 Punkte und 500 Strafe + 65 Bearbeitungsgebühr.
Du hast vieleicht den Vorteil das die nur das schwerwiegenste Bestrafen können.
Nur weil das nen Roller ist ist das kein Kavaliersdelik. Du bist alt genug (anscheinend nicht) um zu Wissen das sowas verboten ist. Wenn du das dann trotzdem machst ist das schon vorsatz was nochmal extra geahndet werden kann.
Du hast wegen dem Shice doch schon alles an Strafen durch die man geben kann, also was sollen die sonst noch machen ausser dir ne Haftstrafe zu geben oder dir nen Führerscheinentzug auf Lebenszeit auszusprechen.
Du scheinst ja unbelehrbar zu sein........


pn email
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25.02.2010, 13:16
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seit der MPU nochmal auffällig geworden?

bist du zum tatzeitpunkt mit einem für das fahrzeug vorgesehene Fahrerlaubnis denn ausgestattet? auch wenn er z.b. zuhause lag !

du bist vermutlich ja durch die MPU noch weiterhin in der Probezeit richtig?


pn
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25.02.2010, 13:53
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bin seit der mpu nicht mehr aufgefallen , bin das letzte mal halt vor über 2 1/2 jahren auffälig gewesen mit fahren ohne führerscheins(bin ja bis gestern auch ned mehr gefahren , hab mich einmal wieder druff gehockt und boom erwischt).
der roller hatte mofapapiere und ich nen mofa prüfbescheinigung allerdings lauft die kiste zu schnell und nein bin noch nicht in der brobezeit weil ich ja noch keinen lappen habe.


pn
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25.02.2010, 13:57
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wie kannst du ne MPU machen wenn du keinen führerschein hattest? oder meinst du du hattest zum tatzeitpunkte keine probezeit weil du keinen führerschein hast?

pn
Senior 

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25.02.2010, 14:09
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ich wollte die therorieprüfung letztes jahr in juni machen aber da haben die mir gesagt das das nichts wird weil ich ja schon erwischt wurde und müsste jetzt nen mpu test machen und da hatte ich noch keinen lappen nur halt die prüfbescheinigung für 25 kmh und da hat man halt keine probezeit.
jetzt habe ich alles fertig alle stunden gemacht theorie auch gemacht und dann das , kann ich wohl nen monat honda fahren und dann wieder laufen. :wall:


pn
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25.02.2010, 14:14
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ob nun der führerschein dir ausgehändigt wird ist das eine, ob deine fahrerlaubnis dir überhaupt erteilt wird ist wieder was anderes. was aber sein kann, dass der Richter die Eignung deiner Fahrtüchtigkeit von einem Gutachter fordert. wenn der nun mal das alles rausfindet könnte es schlimm enden :D

pn
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25.02.2010, 14:19
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ohhh man habe jetzt schon kein bock mehr.......... :puke:

pn
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Beiträge: 19440
25.02.2010, 14:21
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ZitatFahren mit unversichertem Fahrzeug (§ 6 PfVG)

Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 6

Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PfVlG) muss ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, der im öffentlichen Verkehr betrieben wird, haftpflichtversichert sein, damit Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, finanziell abgedeckt sind.

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht, wird gem. § 6 PflVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

also verkehrsstraftat und da haste dann mindestens 5 Jahre Tilgungsfrist und keine 2 Jahre mehr wie für Bußgelder üblich


pn
Gast 
12.09.2010, 12:04
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