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Gibts hier nen Privatmechaniker Bereich Bayern oder gar Ösi?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenWas für Leuchten sind das (mehrfarbig)?
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24.03.2012, 19:00
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Halli hallo liebe honda freund :D

ich habe mir heute nen kaltlaufregler in meinen eg civic eingebaut und würde mal gerne wissen wie es weiter geht.. hab schon die suchfunktion benutzt und irgendwie kam nichts konkretes, ich glaube da wusste keiner so ganz genau bescheid.. :?:

wo muss ich das ding "abnehmen" lassen.. muss dafür zwingend ne neue au gemacht werden, hab gelesen das es bei manchen nicht gemacht wurde, bei anderen dann aber wieder doch..
oder reicht es das die mir bestätigen das das teil eingebaut wurde und das ich damit dann zum straßenverkehrsamt und finanzamt latschen kann..

ich würde es gerne ohne au haben, da ich diese grade vor einem monat beim tüv schonmal bezahlt habe und da haben alle abgaswerte gestimmt, sprich kat etc müssen ja in ordnung sein... den kaltlaufregler habe ich zu dem zeitpunkt natürlich noch nicht eingebaut gehabt, wie oben schon erwähnt..

ich hoffe ihr könnt mir helfen, bitte aber nur schreiben wenn ihr WIRKLICH bescheid wisst und nicht was ihr vermutet ;) ;)

vielen dank im vorraus


pn
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24.03.2012, 21:39
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In der Regel muss die AU auch VOR dem Einbau stattfinden um den Nachweis zu erbringen das das Abgassystem ohne Fehler arbeitet. Einbaubestätigung (von einer AU-berechtigten Werkstatt) + AU-Bericht mitnehmen, zur Zulassungsstelle und Papiere berichtigen lassen. Wie alt die Zulassung sein darf hängt von der jeweiligen Zulassungstelle ab.

Alles Sachen die auch in den Papieren zum KLR stehen oder die man in 0.5 sek googln hätte finden können.


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pn
Fortgeschrittener 

Name: Philipp
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26.03.2012, 09:20
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war heute beim tüv/straßenverkehrsamt...
au ist nicht nötig, so viel zum thema ;)
ich hatte hier gefragt weil man überall was anderes hört, aber für viele sind fragen in nem forum zuviel verlangt..
trotzdem danke ;)


pn
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26.03.2012, 18:23
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Ich kenne es auch nur so. Einbauen, AU machen und dann zum Straßenverkehrsamt mit Bestätigung über den Einbau.

pn
Senior 

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26.03.2012, 19:09
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Wie gesagt: so wie ich es schrieb schreibt es eigentlich jeder Hersteller zu seinem Produkt, sowohl bei Kaltlaufreglern als auch bei Minikats.

Siehe z.B:

http://www.tss-tuning.de/onlineshop/index.html dann auf Kaltlaufregler, bei anderen Seiten steht ähnliches. Die beste Quelle bilden aber immernoch die mitgelieferten Papiere.

Der Sinn einer AU nach dem Einbau erschliest sich mir nicht ganz, den eine AU sollte bei Betriebstemperatur durchgeführt werden und hier hat, wie der Name Kaltlaufregler schon sagt, der Klr keinen Einfluss.

Gerne lasse ich mir natürlich durch eine Herstelleranleitung oder etwas amtliches das Gegenteil beweisen.


 1x  bearbeitet
pn
Junior 
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26.03.2012, 23:22
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hallo,
ich hab mir so nen mini kat eingebaut und da war so nen dickeres heft dabei...ne art abe und auf der ersten seite war so ne vorgedrukte seite die die werkstatt ausfüllen muss die dir des eingebaut hat...wenn se dir des ausgefüllt hat gehst damit zu dir auf die stadt oder auf die zulassungstelle und zeigst denen des einfach...die schreiben dir dein fahrzeugschein dann um...bei mir war des von euro 1 auf 2 und die schicken des dann automatisch ans finanzamt..ca 1-2 wochen später hab ich den bescheid vom finanzamt bekommen das ich des zuvielgezahlte geld für die steuer zurück bekomm...was ich auch paar tage später bekommen hab....bezahl jetzt anstatt 240 oder was des waren nur noch 110 euro.


pn
Gast 
26.03.2012, 23:22
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