» Elternhaus übernehmen: Schenkung, Raten, Mietkauf, Zeitrente

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07.02.2012, 19:47
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Hi,

mich hat jemand gefragt, aber da bin ich über Google nicht wirklich schlauer geworden, um was dazu sagen zu können. Der Fall:

Die Eltern besitzen ein Haus, wollen es aber nun wg. Scheidung loswerden. Sie haben nur ein Kind, Streitereien bei Geschwistern kann man also ausschließen. Als Vermieter für Dritte wollen die Eltern nicht auftreten um in der Zukunft Reibungspunkte zu vermeiden. Sie können sich aber vorstellen das Haus dem Kind zu übergeben (sei es Kauf oder Miete etc.).

Eine Schenkung mit der Absprache, dass man später für die Eltern sorgt, macht denke ich keinen Sinn. Weil die Eltern dann ja nichts schriftlich haben. Wenn das Kind später heiratet kommt dann noch ne fremde Frau und nimmt sich das Haus der Eltern oder sowas. Das macht denke ich also keinen Sinn oder gibt es hier irgendwie Sonderformen, die man z.B. über einen Notarvertrag deckeln könnte? Ich habe nämlich gelesen, dass insbesondere wenn das Kind heiratet und selber mal Kinder bekommt, dass die nicht besitzende Ehefrau dann das Nutzungsrecht zugesprochen bekommen kann. Sowas gilt es denke ich zu vermeiden, falls überhaupt möglich.

Ein kompletter Kauf ist ausgeschlossen. Das Kind kann aktuell nicht alleine für den Hauspreis z.B. über einen Bankkredit aufkommen. Kann sich aber später mit steigendem Einkommen ändern. Im Grunde ja auch Unsinn. Besser Zinsen an die Eltern als an die Bank würde ich sagen.

Bei einer Ratenzahlung (also Eltern gewähren einen zinsgünstigen/zinslosen Kredit), Mietkauf oder auf Rentenbasis (also einer Zeitrente) bin ich aktuell unsicher. Das Resultat erscheint mir in allen Fällen das gleiche zu sein?! Ich mein in allen Fällen zahlt man Raten und nach Zeitraum x gehört das Haus dem Kind. Wann das Eigentum übertragen wird ist ja denke ich mal Vertragsfreiheit. Also am Anfang, in der Mitte oder am Ende der Zahlungen ist dann einem ja selbst überlassen.

Wichtig ist natürlich, dass auch das Kind sicher sein kann. Also was ist, wenn einer der Elternteile irgendwie pleite geht. Wäre ja blöd, wenn das Haus dann weggepfändet wird, dass das Kind schon 10 Jahre bezahlt hat. Andersherum aber das gleiche. Das Kind geht pleite und ihm wird das Haus gepfändet, das ihm schon zu Anfang übertragen wurde. Gar nicht so einfach wie mir scheint.

In jedem Fall hätte ich gerne gewusst, wo denn die Unterschiede sind zwischen den drei (Ratenzahlung, Mietkauf und Rentenbasis) und wann das Eigentum übertragen werden sollte. Vielleicht macht auch 33% für jeden Sinn?! Oder kann man im Kaufvertrag eine Klausel vereinbaren, die den Eigentumsanteil automatisch der Anzahl gezahlten Raten anpasst und z.B. 1x pro Jahr das Grundbuch angepasst wird ohne dass ständig alle zum Notar rennen müssen?

Vielleicht hat schon mal jemand von sowas gehört oder Erfahrungen in dem Bereich.

Gruß


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07.02.2012, 19:56
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denke mal geht ja um dich


würde das mit dem "privat " kredit machen....da haste ne kaufvertrag...und deine eltern bekommen monatlich ne kleine zuschuss zur rente....

und im testament könne man ne klausel vereinbaren das der kredit mit dem "tod" endet(sry wenn´s ne bisel hart so is)


pn
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07.02.2012, 20:01
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Nein geht nicht um mich.

Ich denke nicht, dass Du den Tod abdecken musst. Ich mein an einen Toten kann man schlecht zahlen. Oder lässt die Sparkasse das Konto offen lol


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08.02.2012, 10:08
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Ich weis nicht, ob das in diesem Fall auch möglich ist.
Aber ich denke schon ... Stichwort: GbR gründen.

Auf den Fall bezogen würde es so laufen.
Der Vater gründet zusammen mit dem Sohn eine GbR. Das Haus wird als Vermögen in die GbR eingetragen. Weil Vater und Sohn Gesellschafter sind, ist die "zukünftige Schwiegertochter" schon mal raus mit irgendwelchen Ansprüchen etc.

Im Gesellschaftsvertrag kann dann alles mögliche festgehalten werde, ob der Sohn das volle Nutzungsrecht zugesprochen bekommt.. eine monatliche "Miete" in die GbR einzahlt etc pp.


pn
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08.02.2012, 11:29
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Das ist denke ich nicht sinnvoll, wenn Du es selbst bewohnst. Das heißt ja, dass Du an die Gesellschaft Miete zahlst. Die muss die wiederum versteuern. Auch ein evtl. Verkauf ist dann gleich Spekulation und mit Steuern belastet.

Was ich in jedem Fall herausgefunden habe, dass man im Grundbuch das Kind im 2. Rang eintragen lassen kann. Also wie das bei einer Bank der Fall ist. Ob man dadurch aber beide schützen kann weiß ich nicht.


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09.02.2012, 11:13
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Man räumt den Eltern "Wohnrecht auf Lebenszeit" ein, somit haben sie schonmal die Sicherheit, dass sie ein Haus über dem Kopf haben. Dies kommt mit in den Notarvertrag.

Bei Heirat gilt ohne Vertrag eine Zugewinngemeinschaft, also es zählt erst alles ab der Heirat. Gehörte das Haus vorher dem Mann ist es danach auch noch so. Gibt es Kinder haben diese Ansprüche am Haus, aber die Frau noch immer nicht!


pn
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09.02.2012, 11:27
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Die Eltern lassen sich scheiden. Ich glaube kaum, dass die ein Wohnrecht auf Lebenszeit überhaupt interessiert. ^^

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09.02.2012, 21:16
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Es gibt die Möglichkeit Notarverträge so aufzusetzen, dass zb Zahlungen für feste Daten in der Zukunft vereinbart werden.

Eventuell kann man das auch über eine Rente darstellen.

Ist das Haus lastenfrei?Denn bei Übergabe müssten die Eltern Restfinanzierungen zurückzahlen oder auf den neuen Besitzer übertragen, welcher anscheinend aktuell zuwenig verdient.


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10.02.2012, 08:59
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ZitatIst das Haus lastenfrei?
Nein ist es nicht. Es gibt eine geringe Restschuld.

Die Frage ist also ob das Kind diesen Kredit übernimmt (das wäre denke ich finanziell kein Problem) oder selber einen über diese Summe aufnimmt. Das macht aber meiner Ansicht nach keinen Sinn wg. der Vorfälligkeitsentschädigung. Ich vermute nur, dass es hier ein Problem geben kann, weil die Eltern bis zum Ablauf dieser Finanzierung erstmal kein bzw. nur wenig Geld sehen würden.

Ein Problem ist jetzt auch, dass die Eltern wohl Startkapital haben wollen. Das spricht wieder eher dafür, dass das Kind komplett finanziert. Zumindest so, dass Restschuld und Startkapital abgedeckt sind. Wie dann allerdings noch zusätzlich eine Rate für die Eltern übrig bleiben soll... ich denke mal eher unwahrscheinlich. Muss man wohl ganz genau durchrechnen.

Tja so ist das im Leben. Hast Du kein Kapital, kannst Du auch keins vermehren ;)


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10.02.2012, 10:33
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mgutt
ZitatIst das Haus lastenfrei?
Nein ist es nicht. Es gibt eine geringe Restschuld.

Die Frage ist also ob das Kind diesen Kredit übernimmt (das wäre denke ich finanziell kein Problem) oder selber einen über diese Summe aufnimmt. Das macht aber meiner Ansicht nach keinen Sinn wg. der Vorfälligkeitsentschädigung. Ich vermute nur, dass es hier ein Problem geben kann, weil die Eltern bis zum Ablauf dieser Finanzierung erstmal kein bzw. nur wenig Geld sehen würden.

Ein Problem ist jetzt auch, dass die Eltern wohl Startkapital haben wollen. Das spricht wieder eher dafür, dass das Kind komplett finanziert. Zumindest so, dass Restschuld und Startkapital abgedeckt sind. Wie dann allerdings noch zusätzlich eine Rate für die Eltern übrig bleiben soll... ich denke mal eher unwahrscheinlich. Muss man wohl ganz genau durchrechnen.

Tja so ist das im Leben. Hast Du kein Kapital, kannst Du auch keins vermehren ;)

Bei der Vorfälligkeit müsste man sich genau die Kreditart angucken,je nach Finanzierung muss diese nicht anfallen.

Zb. hat man bei 15jähriger Zinsbindung ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren und 6 Monaten, Bauspardarlehen lassen sich ohne Vorfälligkeit ablösen usw...

Ich weiß ja nicht wie das Einkommen des Kindes aussieht, aber man könnte ja statt einer Rente mit ratierlicher Zahlung von höheren Beträgen arbeiten.

Angenommen man finanziert jetzt Restschuld und Startkapital und hält im Notarvertrag fest, das in 5 oder 10 Jahren Summe x zur Verfügung gestellt wird.


pn
Gast 
10.02.2012, 11:31
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