» Bußgeld ab 1.5. für uneingetragene teile und zu lautem Auspuff aber keine punkte ?!

Falsch Parken schwammig???  "Sie parken nicht am rechten Fahrbahnrand"Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenWeg zur Zulassungsstelle ohne Eintragungen / TÜV
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AutorNachricht
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09.05.2014, 13:28
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Lass den Sascha mal erzählen, so ein Blödsinn. Schön die Tatsachen verdrehen. Du wurdest bestraft weil DU einen Unfall begangen hast mit Personenschaden und nicht weil dein Auspuff nicht eingetragen war.

pn
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09.05.2014, 14:33
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Ich bin gar nicht bestraft worden, war an dem Unfall sogar unschuldig und hatte ein vollkommen korrektes Auto. Aufgrund des Personenschadens wurden jedoch vom Staatsanwalt alle Fahrzeuge vom Unfallort weg beschlagnahmt, auf Mängel hin untersucht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und ich wurde freigesprochen, ua weil nichts an meinem Wagen zu finden war. Und da wurde nicht nur nach nicht eingetragenen Teilen geschaut, sondern auch zB die Bremsanlage auseinandergenommen auf der Suche nach Fehlern, das Fahrwerk auseinandergenommen auf der Suche nach Fehlern, und die Werkstatt befragt die die letzte Wartung gemacht hat.

Es ist halt eben die Frage, wer keine Ahnung hat. Aber macht Ihr mal, die Mehrzahl hier in diesem Forum ist eh kaum Ernst zu nehmen


pn
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09.05.2014, 14:51
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SaschaOF

Es ist halt eben die Frage, wer keine Ahnung hat.

Du :) , wir reden hier nämlich noch immer über ein Auspuff und nicht über Fahrzeugteile welche für die Verkehrssicherheit relevant sind (wie Fahrwerk,Felgen,Reifen, Bremse).


 1x  bearbeitet
pn
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09.05.2014, 15:48
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Ist kein Problem, macht was Ihr wollt. Aber wundert Euch nicht, wenn es im Fall der Fälle Probleme gibt. Aber ich hab ja schon öfter festgestellt, dass sich in diesem Forum Leute tummeln mit seltsamen Meinungen und Ansichten - ich bin halt der Meinung, dass man eben die Kohle für seine Änderungen am Auto haben muss. Aber ohne Geld im Hosensack ein Auto tunen wollen ist halt nicht. Und da gehören hierzulande eben Eintragungen und Genehmigungen dazu. Ansonsten wendet Euch an Shell@Castrol, weil er den vollen Durchblick hat.

pn
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09.05.2014, 17:06
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Okay Sascha, da du ja die Erfahrung hast.
Was passiert denn? Was macht der Staatsanwalt und die Nebenklage?

SaschaOFDein Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr? Und ein Staatsanwalt, der evtl ein solches Unfallfahrzeug beschlagnahmt hat findet das total geil. Genauso wie der Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Geschädigten.


pn
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10.05.2014, 07:25
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Die Sache mit der Staatsanwaltschaft ist die eine Seite.

Die andere Seite ist aber die Versicherung. Sollte die ABE des Fahrzeugs nachweislich erloschen sein, kann die sich nämlich querstellen und die Zahlung verweigern.

Wenn man "nur" von Materialschäden ausgeht, könnte man sagen : "Ok, so nem GT 3 -Fahrer dessem Fahrzeug ich die Seite eingedrückt habe, kann kannn man seinen Schaden noch mit nem Kredit ersetzten."

Aber spinnt die Sache doch mal ein bisschen weiter: ihr habt nicht nur die Seite seines Wagens, sondern auch die Seite des 20-jährige Besitzers (von Beruf Manager bei VW mit nem Jahresgehalt von ...) eingedrückt, dieser ist querschnittsgelähmt, kann nue noch aus der Schnabeltasse trinken und muss 24h am Tag in seiner Villa gepflegt werden (gebe zu, ist ein krasses Bsp., aber nicht soooo unmöglich...).
Dann möcht ich mal nen Azubi oder nen Facharbeiter mit Familie sehen, der diese Unfallspätfolgen sein Leben lang bezahlen kann und sich sagt: "naja, wird schon, bei meinem nächsten Roller spar ich mir die Eintragungen auch wieder, bin zufrieden mit meinem Auskommen..."

Wie gesagt, ist ein bisschen krasses Zenario, aber auch in geringerem Umfang ist es nicht so nett, wenn man lebenslänglich die Hälfte (oder mehr ) seines Einkommens für ein Vergehen bezahlen muss, welches man im jugendlichen Leichtsinn begangen hat, nur weil einem die Eintragung zu teuer war...

Und genau das kann sehr schnell passieren, wenn die VERSICHERUNG (nicht der Staatsanwalt) sagt : "Zahl doch selbst, wird sind da raus..."!


pn
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10.05.2014, 08:34
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wuddelcrewDie Sache mit der Staatsanwaltschaft ist die eine Seite.

Die andere Seite ist aber die Versicherung. Sollte die ABE des Fahrzeugs nachweislich erloschen sein, kann die sich nämlich querstellen und die Zahlung verweigern.

Wenn man "nur" von Materialschäden ausgeht, könnte man sagen : "Ok, so nem GT 3 -Fahrer dessem Fahrzeug ich die Seite eingedrückt habe, kann kannn man seinen Schaden noch mit nem Kredit ersetzten."

Aber spinnt die Sache doch mal ein bisschen weiter: ihr habt nicht nur die Seite seines Wagens, sondern auch die Seite des 20-jährige Besitzers (von Beruf Manager bei VW mit nem Jahresgehalt von ...) eingedrückt, dieser ist querschnittsgelähmt, kann nue noch aus der Schnabeltasse trinken und muss 24h am Tag in seiner Villa gepflegt werden (gebe zu, ist ein krasses Bsp., aber nicht soooo unmöglich...).
Dann möcht ich mal nen Azubi oder nen Facharbeiter mit Familie sehen, der diese Unfallspätfolgen sein Leben lang bezahlen kann und sich sagt: "naja, wird schon, bei meinem nächsten Roller spar ich mir die Eintragungen auch wieder, bin zufrieden mit meinem Auskommen..."

Wie gesagt, ist ein bisschen krasses Zenario, aber auch in geringerem Umfang ist es nicht so nett, wenn man lebenslänglich die Hälfte (oder mehr ) seines Einkommens für ein Vergehen bezahlen muss, welches man im jugendlichen Leichtsinn begangen hat, nur weil einem die Eintragung zu teuer war...

Und genau das kann sehr schnell passieren, wenn die VERSICHERUNG (nicht der Staatsanwalt) sagt : "Zahl doch selbst, wird sind da raus..."!

Und das ist eben nicht ganz richtig. Die Versicherung wird im ersten Moment sicher dumm machen, muss aber beweisen, dass deine Änderungen am Fahrzeug am Unfall schuld waren wenn sie die Zahlung verweigern will. Selbst wenn du z.B. Teile an deinem Fahrzeug verbaut hattest die zur Erlöschung der ABE geführt haben, sie aber nicht der Grund für den Unfall sind UND fachgerecht montiert wurden, darf die Versicherung die Zahlung nicht verweigern!

Logisch, wenn du eine Bremsanlage nicht richtig verbaut hast und auf Grund derer ein Unfall passiert, dann bist ziemlich am Ars***. Aber nicht wegen z.B. einer nicht eingetragenen AGA.


pn
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10.05.2014, 08:54
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Wie schaut es eigtl. Mit sitzen aus die nicht eingetrage sind? Dafuer muss es doch normalerweise punkte geben oder auch nicht?

pn
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10.05.2014, 10:51
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D.P.
wuddelcrewDie Sache mit der Staatsanwaltschaft ist die eine Seite.

Die andere Seite ist aber die Versicherung. Sollte die ABE des Fahrzeugs nachweislich erloschen sein, kann die sich nämlich querstellen und die Zahlung verweigern.

Wenn man "nur" von Materialschäden ausgeht, könnte man sagen : "Ok, so nem GT 3 -Fahrer dessem Fahrzeug ich die Seite eingedrückt habe, kann kannn man seinen Schaden noch mit nem Kredit ersetzten."

Aber spinnt die Sache doch mal ein bisschen weiter: ihr habt nicht nur die Seite seines Wagens, sondern auch die Seite des 20-jährige Besitzers (von Beruf Manager bei VW mit nem Jahresgehalt von ...) eingedrückt, dieser ist querschnittsgelähmt, kann nue noch aus der Schnabeltasse trinken und muss 24h am Tag in seiner Villa gepflegt werden (gebe zu, ist ein krasses Bsp., aber nicht soooo unmöglich...).
Dann möcht ich mal nen Azubi oder nen Facharbeiter mit Familie sehen, der diese Unfallspätfolgen sein Leben lang bezahlen kann und sich sagt: "naja, wird schon, bei meinem nächsten Roller spar ich mir die Eintragungen auch wieder, bin zufrieden mit meinem Auskommen..."

Wie gesagt, ist ein bisschen krasses Zenario, aber auch in geringerem Umfang ist es nicht so nett, wenn man lebenslänglich die Hälfte (oder mehr ) seines Einkommens für ein Vergehen bezahlen muss, welches man im jugendlichen Leichtsinn begangen hat, nur weil einem die Eintragung zu teuer war...

Und genau das kann sehr schnell passieren, wenn die VERSICHERUNG (nicht der Staatsanwalt) sagt : "Zahl doch selbst, wird sind da raus..."!

Und das ist eben nicht ganz richtig. Die Versicherung wird im ersten Moment sicher dumm machen, muss aber beweisen, dass deine Änderungen am Fahrzeug am Unfall schuld waren wenn sie die Zahlung verweigern will. Selbst wenn du z.B. Teile an deinem Fahrzeug verbaut hattest die zur Erlöschung der ABE geführt haben, sie aber nicht der Grund für den Unfall sind UND fachgerecht montiert wurden, darf die Versicherung die Zahlung nicht verweigern!

Logisch, wenn du eine Bremsanlage nicht richtig verbaut hast und auf Grund derer ein Unfall passiert, dann bist ziemlich am Ars***. Aber nicht wegen z.B. einer nicht eingetragenen AGA.


Naja, ich bin kein Anwalt, aber für mich bedeutet ein Erlöschen der ABE, dass dieses Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Strasseverkehr betrieben werden darf. Selbst wenn die von dir genannte Einschränkug gelten sollte, dann wäre es MIR zu unsicher und das Risiko würde ich nicht eingehen.

Davon ab kann ich nicht verstehen, warum die Leute sich immer so zieren irgendwas eintragen zu lassen.
Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat in dem es Regeln gibt (zum Glück, auch wenn ich manche schwachsinnig finde), an die man sich halten muss. Wems nicht passt der muss halt auswandern, eine Änderung der Regeln bewirken oder sich einfach fügen.

Schließen möchte ich mit einem Zitat aus einem meiner Lieblingsfilme: "...Ich verstehe die Stoßrichtung der Diskussion nicht..." ;)


pn
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10.05.2014, 11:14
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wuddelcrewNaja, ich bin kein Anwalt, aber für mich bedeutet ein Erlöschen der ABE, dass dieses Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Strasseverkehr betrieben werden darf. Selbst wenn die von dir genannte Einschränkug gelten sollte, dann wäre es MIR zu unsicher und das Risiko würde ich nicht eingehen.

Verstehen kann ich deine Aussage definitiv! Aber das was du da jetzt schreibst ist eben wieder ein anderer Sachverhalt! Fahren mit Teilen ohne BE und fahren mit Teilen ohne BE und Gefährdung.

Zu dem was ich dir geschildert hab zwecks der Versicherung, kann ich aus "eigener Erfahrung" schöpfen. Ein Freund von mir hatte das Problem nämlich gehabt. Unfall gebaut, Gott sei Dank ohne Personenschaden, und dann hieß es "Ja, aber ihre Abgasanlage ist nicht Eingetragen und sie haben eine Spoilerlippe am Heck die nicht zulässig ist". Darauf hin wollte die Versicherung das gezahlte Geld von ihm zurück haben. Zum Anwalt, hin und her... Das Ende vom Lied war, dass ein Gutachten erstellt wurde und in dem Gutachten vermerkt war, dass die Anbauteile zwar nicht über eine ABE oder EG-Genehmigung verfügten, sie aber ordnungsgemäß und fachmännisch befestigt waren und nicht ausschlaggebend für den Unfall, Verlauf des Unfalls oder Verursachung des Unfalls waren. Damit war die Sache vom Tisch. Es gab natürlich ein langes hin und her....und ob ich es richtig finde oder nicht ist auch nochmal eine ganz andere Sache.

Ich schließe ebenfalls mir einem Zitat aus einem Lieblingsfilm "...jaja, aber warum liegt hier überhaupt Stroh?" lol

@Ares: Mit Sitzen wäre ich überaus vorsichtig! Das sind sicherheitsrelevante Bauteile und da verstehen weder Tüv noch die Rennleitung Spaß! In dem Fall würd ich mal darauf Tippen, dass es nen Punkt geben wird, da es ja Gefährdung beinhaltet.


pn
Gast 
11.05.2014, 10:30
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