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Premium-Member Name: Chris Geschlecht: Fahrzeug: Ej9 mit H22 Anmeldedatum: 26.01.2005 Beiträge: 4513 Wohnort: München | zitieren Keine Diskussion... mündlich oder schriftlich ist in dem Fall völlig egal. Wie du es schon richtig getan hast, ab zum Anwalt. Ich wette nach einem Brief von dem, der dem Verkäufer klar macht, was er da getan hat, nämlich mutwillig einen Mangel verschwiegen, wird er dir die Kohle zurück geben, denn ne Anzeige wegen Betrug wird der nicht riskieren und ich denke mal du hast das Auto jetzt nicht schon so lange, dass der Schaden auch von dir stammen kann. Gruß |
▲ | pn |
Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren was ist, wenn der verkäufer sagt, er hat gesagt er ist unfaller und deswegen so günstig? der nachweis ist das chweirige, zeuge hin, zeuge her ! |
▲ | pn |
Premium-Member Name: Chris Geschlecht: Fahrzeug: Ej9 mit H22 Anmeldedatum: 26.01.2005 Beiträge: 4513 Wohnort: München | zitieren Ich glaube nicht das er ne Gerichtsverhandlung riskieren wird, wenn die zu zweit waren, denn auch wenn es sein Freund ist gilt er als Zeuge und es steht 2:1. Und wenn der Richter das ähnlich sieht er vielleicht schonmal aufgefallen ist oder so hat er die Gerichtskosten auch noch am Hintern und bekommt ne Strafe wegen Betrugs. Edit: Geb bitte bescheid, wenn sich was neues ergibt! Gruß |
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Senior Name: Micha Fahrzeug: Mitsubishi Lancer CJ0 Anmeldedatum: 14.10.2007 Beiträge: 234 Wohnort: Alt-Hürth | zitieren der kaufvertrag ist durch die falsch aussage nichtig dass du auch einen zeugen hast und bestimmt einen TÜV bericht kannst du es anfechten dan mal viel glück |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Naja, wenn der Wagen z.B. 3. Hand ist, dann sagt der Verkäufer einfach, dass er unfallfrei gekauft und verkauft hat. So ist er fein raus und muss gar nichts wandeln. Er handelt also im guten Glauben und da muss man ihm erstmal das Gegenteil beweisen. Gruß |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren recht haben und recht beommen sind in D 2 unterschiedliche dinge, und erzähl nix von zeugen oder sonst was, juckt hier kaum einen |
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Premium-Member Name: Chris Geschlecht: Fahrzeug: Ej9 mit H22 Anmeldedatum: 26.01.2005 Beiträge: 4513 Wohnort: München | zitieren Wir werden ja sehen was passiert :> Oder was würdest du ihm vorschlagen? |
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Fortgeschrittener Name: Blub Fahrzeug: Civic EG4 Anmeldedatum: 11.03.2007 Beiträge: 108 Wohnort: Bremen-Nord | zitieren War das nich so das unwissenheit nicht vor strafe schützt?! |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren auslegungssache. am ende ist die frage, WER MUSS WEM WAS beweisen. |
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Premium-Member Name: Chris Geschlecht: Fahrzeug: Ej9 mit H22 Anmeldedatum: 26.01.2005 Beiträge: 4513 Wohnort: München | zitieren
Eigentlich nur wenn du das Gesetz nicht kennst... Aber von der Idee her, nutzt ihm das wirklich, wenn er sagt, das war der Vorgänger? Wenn ich zum Beispiel gefälschte Ware verkaufe ohne es zu wissen bin ich trotzdem dran... |
▲ | pn |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Bindet ein müdlicher Kaufvertrag?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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