» Bindet ein müdlicher Kaufvertrag?

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Name: Chris
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15.11.2007, 13:13
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Keine Diskussion... mündlich oder schriftlich ist in dem Fall völlig egal. Wie du es schon richtig getan hast, ab zum Anwalt. Ich wette nach einem Brief von dem, der dem Verkäufer klar macht, was er da getan hat, nämlich mutwillig einen Mangel verschwiegen, wird er dir die Kohle zurück geben, denn ne Anzeige wegen Betrug wird der nicht riskieren und ich denke mal du hast das Auto jetzt nicht schon so lange, dass der Schaden auch von dir stammen kann.

Gruß


pn
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15.11.2007, 13:17
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was ist, wenn der verkäufer sagt, er hat gesagt er ist unfaller und deswegen so günstig? der nachweis ist das chweirige, zeuge hin, zeuge her !

pn
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Name: Chris
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15.11.2007, 13:20
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Ich glaube nicht das er ne Gerichtsverhandlung riskieren wird, wenn die zu zweit waren, denn auch wenn es sein Freund ist gilt er als Zeuge und es steht 2:1. Und wenn der Richter das ähnlich sieht er vielleicht schonmal aufgefallen ist oder so hat er die Gerichtskosten auch noch am Hintern und bekommt ne Strafe wegen Betrugs.

Edit: Geb bitte bescheid, wenn sich was neues ergibt!

Gruß


pn
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15.11.2007, 13:21
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der kaufvertrag ist durch die falsch aussage nichtig dass du auch einen zeugen hast und bestimmt einen TÜV bericht kannst du es anfechten dan mal viel glück

pn
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Name: Marc
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15.11.2007, 13:21
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Naja, wenn der Wagen z.B. 3. Hand ist, dann sagt der Verkäufer einfach, dass er unfallfrei gekauft und verkauft hat. So ist er fein raus und muss gar nichts wandeln. Er handelt also im guten Glauben und da muss man ihm erstmal das Gegenteil beweisen.

Gruß


pn email
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15.11.2007, 13:22
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ToxiTIch glaube nicht das er ne Gerichtsverhandlung riskieren wird, wenn die zu zweit waren, denn auch wenn es sein Freund ist gilt er als Zeuge und es steht 2:1. Und wenn der Richter das ähnlich sieht er vielleicht schonmal aufgefallen ist oder so hat er die Gerichtskosten auch noch am Hintern und bekommt ne Strafe wegen Betrugs.

Edit: Geb bitte bescheid, wenn sich was neues ergibt!

Gruß

recht haben und recht beommen sind in D 2 unterschiedliche dinge, und erzähl nix von zeugen oder sonst was, juckt hier kaum einen


pn
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Name: Chris
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15.11.2007, 13:26
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Wir werden ja sehen was passiert :>

Oder was würdest du ihm vorschlagen?


pn
Fortgeschrittener 

Name: Blub
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15.11.2007, 13:27
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mguttNaja, wenn der Wagen z.B. 3. Hand ist, dann sagt der Verkäufer einfach, dass er unfallfrei gekauft und verkauft hat. So ist er fein raus und muss gar nichts wandeln. Er handelt also im guten Glauben und da muss man ihm erstmal das Gegenteil beweisen.

Gruß

War das nich so das unwissenheit nicht vor strafe schützt?! :P


pn
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15.11.2007, 13:29
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.evolution
mguttNaja, wenn der Wagen z.B. 3. Hand ist, dann sagt der Verkäufer einfach, dass er unfallfrei gekauft und verkauft hat. So ist er fein raus und muss gar nichts wandeln. Er handelt also im guten Glauben und da muss man ihm erstmal das Gegenteil beweisen.

Gruß

War das nich so das unwissenheit nicht vor strafe schützt?! :P

auslegungssache. am ende ist die frage, WER MUSS WEM WAS beweisen.


pn
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Name: Chris
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15.11.2007, 13:30
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.evolution
mguttNaja, wenn der Wagen z.B. 3. Hand ist, dann sagt der Verkäufer einfach, dass er unfallfrei gekauft und verkauft hat. So ist er fein raus und muss gar nichts wandeln. Er handelt also im guten Glauben und da muss man ihm erstmal das Gegenteil beweisen.

Gruß

War das nich so das unwissenheit nicht vor strafe schützt?! :P

Eigentlich nur wenn du das Gesetz nicht kennst...

Aber von der Idee her, nutzt ihm das wirklich, wenn er sagt, das war der Vorgänger?

Wenn ich zum Beispiel gefälschte Ware verkaufe ohne es zu wissen bin ich trotzdem dran...


pn
Gast 
17.11.2007, 12:24
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