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10.11.2006, 11:54
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Die StVZO §49 sagt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html
Zitat(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

Und die Messverfahren beinhalten viel mehr als mal eben einen Db-Messer dran zu halten:
ZitatMeßpunkt ist der in Abbildung angegebene Punkt X, der sich in 7 m Entfernung von der dem Fahrzeug am nächsten gelegenen Fläche befindet.
Das Mikrophon ist in 1,2 m Entfernung über dem Boden anzuordnen.


Wenn also mit 1-2m Abstand direkt auf den Auspuff gerichtet gemessen wird, dann ist das Messergebnis schlicht falsch. Dann weiter:

ZitatFahrzeugmotoren ohne Drehzahlregler werden mit einer Drehzahl betrieben, die drei Vierteln der vom Hersteller angegebenen Höchstleistungsdrehzahl entspricht. Die Messung der Motordrehzahl wird mit einem unabhängigen Gerät festgestellt, z.B. mit dem Rollenprüfstand und dem Tachometer. Motoren mit Drehzahlregler, durch den verhindert wird, daß der Motor die seiner Höchstleistung entsprechende Drehzahl überschreitet, werden auf die nach dem Drehzahlregler höchstzulässige Drehzahl gebracht.

...

Die Meßergebnisse werden als gültig angesehen, wenn der Unterschied zweier auf derselben Fahrzeugseite vorgenommener Messungen 2 dB (A) nicht übersteigt. Als Meßergebnis gilt der höchste Wert.

Übrigens ist die Standgeräuschemessung keinem Grenzwert ausgesetzt. D.h. StVZO §49 Absatz 4 erscheint mir irrelevant zu sein, weil von einem "zulässigen Geräuschpegel" die Rede ist und es diesen meiner Ansicht nach nicht für Standgeräusche gibt. Wobei ein Gericht natürlich selbst interpretieren könnte, dass hier auch das Fahrgeräusch gemeint sei. Das wird ein Anwalt besser bewerten können als ich.

Ähnliche kompliziert wird übrigens auch die Fahrgeräuschmessung durchgeführt:
ZitatWährend der Anfahrt, d.h. bis zum Anfang der Prüfstrecke A-A soll die Motordrehzahl 75 % der Maximaldrehzahl bzw. die Fahrgeschwindigkeit 50 km/h betragen. Die Bedingung mit der niedrigeren Fahrgeschwindigkeit ist verbindlich. Nach Überfahren der Linie A-A ist das Fahrzeug bis zum Erreichen der Linie D-D, d.h. vollständigem Überqueren der Linie B-B, mit Volllast zu beschleunigen. Danach wird das Gaspedal sofort in Neutralstellung gebracht. Bei Pkw mit fünf und mehr Getriebegängen ist im zweiten und dritten Gang zu messen. Eine Ausnahme besteht für leistungsstarke Fahrzeuge mit mehr als 140 kW Motorleistung und 75 kW/t Leistungsmasse. Entsprechende Pkw werden, wenn die Ausfahrgeschwindigkeit (vDD) größer als 61 km/h ist, nur im dritten Gang gemessen. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetrieben ist die Gangstufe “D“ verbindlich.


7_fahrzeuggeraeuschmessung.pdf [1014,25KB]
Vorschau
Fahrzeuggeräuschmessung insbesondere Geräuschpegel der Auspuffanlage (Endschalldämpfer)


 So werden Fahrgeräusche gemessen und nicht anders

geraeuschmessung.JPG
geraeuschmessung.JPG - [Bild vergrößern]


 Eine Standgeräuschmessung ist keinem Grenzwert ausgesetzt.

messung_standgeraeusche.JPG
messung_standgeraeusche.JPG - [Bild vergrößern]


 7m Abstand bei Standgeräuschmessung

2015-03-18 19_20_46-www.maxrev.de_files_2015_03_celex_31970l0157_de_txt.pdf.png
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Verfasst am: 18.03.2015, 17:57
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Worte für die Suche: EWG, EU, Lautstärke, Schalldruck, Endschalldämpfer, Schalldämpfer, Auspuff, Bäume, Objekte

Verfasst am: 18.03.2015, 18:08
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Hier die im Schreiben erwähnte Richtlinie 70/157/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen:
ZitatI.3 . Meßbedingungen

Die Messungen werden am leeren Fahrzeug in einer freien und möglichst geräuschlosen Umgebung ( Störgeräusche und Windgeräusche mindestens um 10 dB ( A ) unter dem zu messenden Geräusch ) durchgeführt .

Als Messort eignet sich zum Beispiel eine freie Fläche von 50 m Halbmesser , deren mittlerer Teil über mindestens 20 m Halbmesser praktisch horizontal verlaufen und mit einer Decke aus Beton , Asphalt oder ähnlichem Material versehen sein muß ; er darf nicht mit Pulverschnee , lockerer Erde oder Asche bedeckt oder mit hohem Gras bewachsen sein .

Die Fahrbahndecke muß so beschaffen sein , daß die Fahrzeugbereifung kein übermässiges Geräusch erzeugt . Diese Bedingung gilt nur für die Geräuschmessung an fahrenden Fahrzeugen .

Die Messungen sind bei klarem Wetter und schwachem Wind vorzunehmen . Ausser dem Beobachter , der das Meßgerät abliest , darf sich niemand in der Nähe des Fahrzeugs oder des Mikrophons befinden , da die Anwesenheit von Zuschauern die Ablesungen beträchtlich beeinflussen kann , vor allem wenn sie sich in der Nähe des Fahrzeugs oder des Mikrophons aufhalten . Starke Zeigerausschläge , die offensichtlich ohne Zusammenhang mit dem allgemeinen Geräuschpegel sind , werden bei der Ablesung nicht in Betracht gezogen .

I.4 . Meßmethode

I.4.1 . Messung des Fahrgeräusches ( für die Betriebserlaubnis )

Es werden mindestens zwei Messungen zu beiden Seiten des Fahrzeugs durchgeführt . Zur Einstellung der Messeinrichtung können Vormessungen durchgeführt werden , die jedoch nicht berücksichtigt werden .

Das Mikrophon wird in 1,2 m Höhe über dem Boden und in 7,5 m Entfernung von der Fahrzeugachse CC aufgestellt ; diese Entfernung wird auf der Senkrechten PP' zu dieser Achse gemessen ( Abbildung 1 ) .

Auf der Versuchspiste werden jeweils 10 m vor und hinter der Linie PP' zwei zu dieser Linie parallele Linien AA' und BB' gezeichnet . Die Fahrzeuge werden bis zur Linie AA' mit gleichförmiger Geschwindigkeit unter den nachstehend festgesetzten Bedingungen herangefahren . In diesem Augenblick wird die Gasdrossel so schnell wie zweckmässig voll geöffnet und in dieser Stellung beibehalten , bis das Heck des Fahrzeugs ( 1 ) die Linie BB' überschritten hat , wonach sie so ras * wie möglich geschlossen wird .

Als Messergebnis gilt die dabei festgestellte grösste Lautstärke .

I.4.1.1 . Fahrzeuge ohne Schaltgetriebe

Das Fahrzeug wird an die Linie AA' mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit herangefahren , die der niedrigsten der drei folgenden Geschwindigkeiten entspricht :

  • Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der Hoechstleistungsdrehzahl ;
  • Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der durch den Regler begrenzten Hoechstdrehzahl ;
  • 50 km/h .

    I.4.1.2 . Fahrzeuge mit Handschaltgetriebe

    Es sind folgende Getriebegänge einzuschalten :

    I.4.1.2.1 . der zweite Gang bei Fahrzeugen mit Zwei - , Drei - oder Vierganggetriebe ;

    I.4.1.2.2 . der dritte Gang bei Fahrzeugen mit mehr als vier Gängen ;

    I.4.1.2.3 . der der höchsten Fahrgeschwindigkeit entsprechende Getriebegang bei Fahrzeugen mit doppelter Übersetzung ( Zwischengetriebe bzw . Hinterachsgetriebe mit doppelter Übersetzung ) .

    Das Fahrzeug wird an die Linie AA' mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit herangefahren , die der niedrigsten der drei folgenden Geschwindigkeiten entspricht :
  • Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der Hoechstleistungsdrehzahl ;
  • Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der durch den Regler begrenzten Hoechstdrehzahl ;
  • 50 km/h .

    I.4.1.3 . Fahrzeuge mit automatischem Getriebe

    Das Fahrzeug wird an die Linie AA' mit einer gleichbleibenden Geschwindigkeit herangefahren , die der niedrigeren der beiden nachstehenden Geschwindigkeiten entspricht :
  • 50 km/h ;
  • drei Vierteln der Hoechstgeschwindigkeit .

    Wenn die Möglichkeit gegeben ist , soll die Stellung " normal " für Stadtverkehr gebraucht werden .

    I.4.1.4 . Auswertung der Ergebnisse

    I.4.1.4.1 . Zwecks Berücksichtigung der Ungenauigkeiten der Meßgeräte gilt der am Gerät abgelesene um 1 dB ( A ) verringerte Wert als Messergebnis .

    I.4.1.4.2 . Die Messergebnisse werden als gültig angesehen , wenn der Unterschied zweier auf derselben Fahrzeugseite vorgenommener Messungen 2 dB ( A ) nicht übersteigt .

    I.4.1.4.3 . Als Prüfergebnis gilt das höchste Messergebnis . Übersteigt dieser Wert den zulässigen Grenzwert für die betreffende Fahrzeuggruppe um 1 dB ( A ) , so sind zwei weitere Messungen durchzuführen . Hierbei müssen drei der vier Messergebnisse innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegen .

    Anordnung für die Messung des Fahrgeräuschs : siehe ABl .


CELEX-31970L0157-DE-TXT.pdf [441,01KB]

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19.03.2015, 16:11
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Das ist sehr interessant. Danke :) also ist es für die Polizei gar nicht so einfach realisierbar autos wegen zu hohem schallpegel still zu legen, da die vorgeschriebene Messung kaum möglich ist bei einer Kontrolle oder sehe ich da was falsch?

pn
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19.03.2015, 16:24
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richtig gehend stilllegen dürfen die doch auch nur wenn wirklich eine deutliche gefahr besteht oder nicht? und was soll ein lauter Auspuff für eine Gefahr darstellen?

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Die Vögel fallen vom Baum :D

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Vor neid explodierende Prius Fahrer.

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20.03.2015, 08:15
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Naja - wenn mal wieder so ein Hohlroller mit Brüllauspuff derart hier durchs Wohngebiet trompetet dass meine Tochter erschrocken aufwacht ... dann hätte ich schonmal gute Lust so einen aus seiner Karre zu ziehen. Es ist eben für die allermeisten außerhalb des lauten Fahrzeugs schlichtweg eine ärgerliche Belästigung, genauso wie Musik aus dem Nachbarauto an der Ampel in einer Lautstärke, dass ich in meinem Fahrzeug kein Gespräch mehr führen kann (vom Musikgeschmack mal abgesehen, das ist oft auch keine "Musik"). Das ist eben einfach rücksichtslos, weil die Fahrer einfach oft kein Gespür für die geeignete Zeit und den geeigneten Ort haben.

Und die Gefahr kann zB sein, dass man aufgrund seiner eigenen übermäßigen Geräuschentwicklung Tonsignale anderer Verkehrsteilnehmer nicht oder zu spät wahrnimmt. Und dann evtl. ein Einsatzfahrzeug behindert oder eben ein anderes Warnsignal nicht wahrnimmt, bzw. die Richtung nicht orten kann aus der es kommt. Manche können sich ja noch nicht mal mit der Person auf dem Beifahrersitz unterhalten ohne zu brüllen.

Und der Coolnessfaktor ... wenn man dann noch deutlich merkt, dass an der Brülltüte oft irgendein mickriges Motörchen dranhängt ... das ist dann eher peinlich, dann lieber einen normalen Auspuff. Man ärgert die Umwelt nicht und macht sich nicht lächerlich.


pn
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20.03.2015, 09:11
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@SaschaOF
Du hast dich offiziell als "alt" geoutet ;)

Ich finde die Grenze ist da erreicht wo man sein eigenes Ohr schädigt. Ich erinnere mich da an eine Clubfahrt nach Holland mit einem ED Civic und legalem Mohr Auspuff. Als wir ankamen hörte ich nur noch die Hälfte. :D

Schlagworte:
Abgasgutachten, Abgasmessung, Lautstärkemessung, Endschalldämpfer Messung


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20.03.2015, 09:18
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@SaschaOF: Du bist alt :laughat:

Nein Spaß bei Seite. Ich finde auch, dass manche es einfach nicht abschätzen können wann man sich leise verhalten sollte...

Mein EJ9 war auch echt laut. Wenn ich nachts nach Hause gekommen bin, dann bin ich da mit Standgas durch die Straße gerollt... Auch bei Freunden, oder allgemein in Wohngebieten habe ich versucht leise zu fahren...

Auch an einer roten Ampel mache ich die Musik leise, weil ich es selbst peinlich finde...

@Topic: Find ich gut, dass das hier steht. Das sollte man sich eigentlich ausdrucken und wie eine ABE mit sich führen lol


pn
Gast 
25.03.2015, 16:15
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