Autor | Nachricht |
---|---|
Beobachter Geschlecht: Fahrzeug: Honda Jazz GD1 Anmeldedatum: 03.08.2011 Beiträge: 3 Wohnort: Köln | zitieren Hallo! Habe vor nächstes Jahr mit einem Wohnanhänger in den Urlaub zu fahren, aber da mein alter Jazz (2003) nur 1000 Kg gebremst ziehen darf, habe ich ein kleines Problem. Nun habe ich aber gehört, dass man evtl. mehr ziehen darf, bei Steigungen < 8/10/12°. Ist das so? Und wenn ja, wo kann ich mir das bescheinigen/eintragen lassen? Danke schonmal und Grüße |
▲ | pn |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Ausnahmeregelung für Anhängelast" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
▲ | |