» Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Rote Kennzeichen für Hersteller, Händler und WerkstättenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenKennzeichen für 2 bzw 4 Wochen?
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11.04.2009, 00:06
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Ihr wollt ein Fahrzeug ins Ausland exportieren? Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bestehen Sonderregelungen.
Erkundigt euch hierzu bitte bei der Zulassungsstelle!

Benötigt werden:
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
    oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden ! Die Ausfuhr des Fahrzeuges ist nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II möglich. Sofern diese Papiere noch nicht ausgestellt wurden, werden sie von der Zulassungsstelle im Rahmen der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens ausgestellt. Auf Wunsch kann der bisherige internationale (grüne) Zulassungsschein gegen eine Gebühr von 12,80 Euro zusätzlich ausgestellt werden.
  • Besondere Versicherungsbestätigung
    dreifach (gelb)
  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
  • Kennzeichenschilder
    bei zugelassenem Fahrzeug
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll.

    Informationen rund um das Ausfuhrkennzeichen

    Das Fahrzeug müssen Sie der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle vorführen. Dies ist nur dann entbehrlich, wenn die letzte Hauptuntersuchung nicht länger als vier Wochen her ist oder wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.

    Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie nicht in dem Ort der Zulassungsstelle wohnen.

    Die vorherige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist nicht mehr notwendig.

    Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zu maximal einem Jahr kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

  • Gebühren:

    33,30 Euro

    Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

    Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

    Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/ausfuhrkennzeichen/
Weiterer sehr hilfreicher Link: http://www.kennzeichen-guide.de/schilder/Exportk.htm auf http://www.kennzeichen-guide.de

Alle Angaben ohne Gewähr


 
export.jpg
export.jpg - Angeschaut: 6762 mal

pn
Gast 
11.04.2009, 00:06
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