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Premium-Member Name: Frank Geschlecht: Fahrzeug: EJ9 B90P [sold];02er A4 [sold]; VAG TDI [daily], EK9 Rx Anmeldedatum: 15.08.2009 Beiträge: 4222 Wohnort: Ostfriesland | zitieren kann auch zur anzeige führen, oder zur mängelkarte, das hängt immer von den beamten ab die zu erwischt... eine allgemeingültige aussage kann man da nich machen kann auch sein das du nur verwarnt wirst und das eintragen sollst etc... |
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Grand Master Name: G. Geschlecht: Anmeldedatum: 16.09.2007 Beiträge: 10497 | zitieren können dir auch die karre still legen wenn se nen schlechten tag haben |
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Senior Fahrzeug: Eh6 @ frau / Eg2 Anmeldedatum: 24.10.2010 Beiträge: 482 Wohnort: Herne | zitieren Dürfen die ja |
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Premium-Member Name: Tej Geschlecht: Fahrzeug: Getunte cola dose of crack Anmeldedatum: 23.07.2009 Beiträge: 2609 Wohnort: ADL | zitieren Hab da auch ne Frage zu, was passiert wenn man den Wagen paar cm zu tief hat? Sagen wir einfach mal 5cm oder so, oder US-Standlichter hat ? Nicht das das jetzt auf mich zu trifft, aber dann weiß ich was auf mich zukommen würde in nächster Zeit, wäre dann ja auch in der Probezeit^.^ |
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General Geschlecht: Fahrzeug: CRX DEL SOL Anmeldedatum: 16.01.2010 Beiträge: 2691 Wohnort: Neuwied | zitieren das wird dir keiner beantworten können wenn du glück hast, haste nen freundlichen cop, der dir ne mängelkarte schreibt und du die mängel beheben musst. wenn du pech hast pisst er dir gleich ans bein, legt die karre still und du darfst zur nachschulung |
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Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16866 Wohnort: Mandschouku | zitieren lichttechnische mängel sind erhebliche und werden anders bewertet als zb ein spoiler zuviel nach meinem kenntnisstand |
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Premium-Member Name: Tej Geschlecht: Fahrzeug: Getunte cola dose of crack Anmeldedatum: 23.07.2009 Beiträge: 2609 Wohnort: ADL | zitieren oha na gut dann lass ich es im voraus lieber sein, ist mir dann doch lieber :/ Die Gefahr nen 'bösen' Cop zu erwischen ist mir dann doch zu groß... Ging sich drum das ich an meinen Rex 14er haben wollte und der dann ja die Lichtaustrittskante unterschreitet. Die SML sind zwar wie mir von mehreren gesagt wurde legal aber naja ma schaun was der Tüv zu denen speziell sagt... |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: ehemals Ej9 1.4iS +1,4i und Mercedes 190E sowie 28Gang Fahrrad Anmeldedatum: 07.01.2006 Beiträge: 230 Wohnort: Limburg | zitieren Re Stilllegen, Achtung viel Text: Und hier noch mal was interessantes, ist auch schon älter: (Habe ich zum Carfreitag gepostet) erst einmal etwas grundsätzliches: Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen gehören nicht in den Straßenverkehr. Hieran gibt es keinen Zweifel. Für nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben erlassen wie hier zu verfahren ist. Zunächst muss erst einmal festgestellt werden ob Mängel (gering oder erheblich) oder sogar Verkehrsunsicherheit vorliegt. Hierfür sagt die Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes: Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist. Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Hier geht die Willkür der beteiligten Personen schon los. Oft wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Auf den Betroffenen kommen dann meist hohe Kosten zu. Aus dem Verkehr darf ein Fahrzeug nur dann gezogen werden, wenn Verkehrsunsicherheit oder eine große Umweltbelastung vorliegt. Typische Mängel, die eine hohe Umweltbelastung hervorrufen sind im allgemeinen hoher Öl- oder Kraftstoffverlust oder erheblich Lärmbelästigung. Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Oft wird Verkehrsunsicherheit auf Grund der Umbaumaßnahmen begründet. Und hier werden die meisten Fehlentscheidungen getroffen. Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B -Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses -Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht. Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor. Wie darf die Polizei nun vorgehen wenn Mängel festgestellt werden: Hierzu ist dem Halter eine gemäß §17 StVZO Frist zu setzen um die Mängel zu beheben. In der Praxis wird dies durch Ausstellen einer Mängelkarte bewerkstelligt. In dieser ist dann die Beseitigung der Mängel durch TÜV oder DEKRA bestätigen zu lassen. Versäumt der Halter die Frist wird von seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Zwangsabmeldung des Fahrzeuges eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist meines Erachten sehr gut und ist auch rechtsstaatlich. Dummerweise wird gegen den Fahrer und den Halter eventuell noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Aber auch das ist im Sinne unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Öfters konnte aber auch folgende Verfahrensweise festgestellt werden. Die Polizeibeamten bedienen sich der Hilfe eines Sachverständigen. Meist handelt es sich hier um Mitarbeiter von DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstige Organisationen. In §17 StVZO steht geschrieben, dass ein Sachverständigengutachten zur Hilfe genommen werden kann. So weit so gut. Gemäß der Gebührenordnung im Straßenverkehr gibt es auch eine Gebühr. In der Anlage zu §1 der GebOSt Gebühren-Nr. 499 steht geschrieben: Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen für Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 erhoben werden. Letztendlich wird hier ausgesagt, dass Überprüfung nach §17 StVZO quasi identisch mit der Hauptuntersuchungsgebühr (ca. 45 Euro für PKW) einzustufen sind. Diese Untersuchungsart ist auch für die Feststellung der Mängeleinstufung vollkommen ausreichend. Ich konnte einen Blick in die Gebührenordnung der DEKRA nehmen und hier sind §17-Untersuchung mit den Hauptuntersuchunsgebühren gleichgestellt. Was erlaubt ist, ist der übliche Zuschlag für Feiertage und Nachtarbeit (Gebühren-Nr. 460, max. 120 Prozent). Aber bei diesen nächtlichen Kontrollen werden jedoch meist formlose freiwirtschaftliche Gutachten erstellt, die die Hauptuntersuchungsgebühr um ein mehrfaches übersteigen. Hier liegt nach meiner Rechtsauffassung eine dermaßen hohe Unverhältnismäßigkeit vor, dass ich schon von Betrug sprechen möchte. Hinzu kommt noch der Verdacht, dass dann eine Verkehrsunsicherheit herbeigeredet wird, nur um die hohe Gebühr zu rechtfertigen. Von Unbefangenheit und Neutralität kann dann schon längst nicht mehr gesprochen werden. Wie sollt ihr euch nun verhalten: 1. Fall: Die Polizei hat Mängel festgestellt, die Mängelkarte ausgestellt und eventuell Anzeige erstattet. Ob die Mängel berechtigt waren wisst ihr wahrscheinlich selber, nehmt es hin und passt beim nächsten mal auf, dass es nicht so weit kommt. 2. Fall: Die Polizei hat euer Auto als verkehrsunsicher eingestuft und die Weiterfahrt verboten und das Fahrzeug auf eure Kosten abschleppen lassen. Die Plaketten wurden abgekratzt und ein teures Sachverständigengutachten wurde erstellt. Überprüft ob an Hand der obigen Definition Verkehrsunsicherheit vorlag. Trifft diese nicht zu habt ihr gute Chancen die dadurch entstanden Kosten einzuklagen. Sprecht auch mit den Herren, die das teure Gutachten erstellt haben. Erklärt euch für bereit die Gebühr gemäß Gebührenordnung gemäßGebOSt zu zahlen. Wird auf die Zahlung des teuren Sachverständigengutachtens bestanden droht mit Strafanzeige wegen Betruges. Strafanzeige zu stellen, kostet euch übrigens keinen Cent. Begründet eure Betrugsanzeige einfach damit, dass man sich nicht an die Gebührenordnung gemäß GebOSt gehalten hat und euch eine teure freiwirtschaftliche Sachverständigendienstleistung in Rechnung gestellt habt, die ihr nicht in Auftrag gegeben habt. Auch die Sachverständigen und die Polizeibehörden sind an die Verhältnismäßigkeit der Mittel gebunden. Ich möchte nochmals betonen, dass sich der Einspruch in diesem Fall auf die festgestellte Verkehrsunsicherheit beziehen muss. Mängel wird das Fahrzeug wohl haben. Stellt Schadensersatz wegen der zusätzlichen Kosten, die euch durch die Mängelfehleinschätzung entstanden sind. Wenn der Richter eine Abweichung von der GebOSt feststellt, wittert er Befangenheit und wird er auch dazu geneigt sein festzustellen, dass die Mängeleinstufung nicht im Sinne der oben erwähnten §29-Richtlinie zur StVZO übereinstimmt. Dieser Kommentar zu Verkehrskontrollen ist nicht provokativ. Er enthält auch keine Beschimpfungen an eine gewisse Berufsgruppe. Druckt diesen Text aus und verteilt es an alle Fans der Tuning-Szene. Wollt ihr Einspruch einlegen gebt diesen Text auch eurem Rechtsanwalt, dann hat er sich schon mal eine Menge Arbeit gespart. So jetzt wünsche ich euch viel Spaß am Carfreitag und denkt daran bei Polizeikontrollen (diese Herren machen auch nur ihre Arbeit) stets ruhig und freundlich bleiben, schön die Papiere bereithalten und niemals einen Schluck Alkohol im Straßenverkehr. Ist keine Rechtsberatung!! Reine Fundsache und Zusammenstellung aus dem weiten Web ;--)))))))))))) Gruß Michael |
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Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16866 Wohnort: Mandschouku | zitieren wenn ich mir angucke, wie das geschrieben ist, wird das nicht viel hand und fuß haben... |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: ehemals Ej9 1.4iS +1,4i und Mercedes 190E sowie 28Gang Fahrrad Anmeldedatum: 07.01.2006 Beiträge: 230 Wohnort: Limburg | zitieren Na wenn der Rest deiner Beiträge genau so eine Quallität hat erklärt das die Zahlvon 16281...... Gruß Michael 1x bearbeitet |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Anzeige wegen Scheinwerfer ohne E Zeichen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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