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Trainee Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EP3 30th Anniversairy Anmeldedatum: 27.08.2009 Beiträge: 40 Wohnort: 58XXX -Sauerland | zitieren Hallo! Ich würde an meinem EP3 gerne eine Anhängerkupplung montieren um ab und zu mal einen kleinen Hänger mit max. 250kgzu ziehen (Supermoto bzw. Rennkart). Mittlerweile bieten Firmen wie BOSAL oder THULE AHK`s für den EP3 an. Problem ist aus meiner Sich nur, dass im Fahrzeugschein keinerlei Anhängerlasten, Stützlasten etc. eingetragen sind. Im Handbuch soll ja ebenfalls stehen, dass der Anhängerbetrieb nicht zulässig ist. Ich habe allerdings in anderen Foren für andere Autos gelesen, dass eine nachträgliche Eintragung der Lasten möglich sein soll. Meist mit Hilfe des Herstellers. Hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema? Ist eine Eintragung der Anhängerlast im Schein überhaupt notwendig, wenn die AHK eine EG-Genehmigung für den EP3 hat? Wäre super wenn hier jemand eine FUNDIERTE Aussage treffen kann. Vielen Dank! P.S. Bitte keine Kommentare wie: "Wie kann man nur!"; "Kauf dir nen anderes Auto!" Über Geschmack und Optik lässt sich zum Glück streiten, technisch gesehen glaube ich nicht dass der EP3 mit so geringen Lasten überfordert wäre. |
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Veteran ![]() Name: Marcel Fahrzeug: honda civic ep3 JrSc Anmeldedatum: 06.09.2010 Beiträge: 784 Wohnort: Duisburg | zitieren Also ich hab hier viel gesehen aber noch keine anhänger kupplung... Ja gut wenn du nur nen kleiner anhänger ziehen möchtest ok... Wenn dann aber eine einklappbare oder abnehmbare... Ich denke mal schon das es möglich ist und auch einfach ist zu montieren wenn diese anhängerkupplungen für den ep3 sind |
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Master Name: Tobias Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.10.2006 Beiträge: 5482 Wohnort: Pfalz | zitieren Ich denke da hat noch keine Erfahrung! Das einfachste wär du bittest die Herstellerfirma um Auskunft, bzw. evtl bekommst ja auch ne Kopie von der Genehmigung und läufst selbst zu Tüv! Oder fragst dort auch einfach mal so nach. Bist wohl damit leider einer der ersten in DE ![]() Wüsste jetzt auch nicht wieso der R es technisch gesehen nicht einen kleinen Hänger ziehen sollte. Ich denke bei Honda wurde es einfach nicht als prüf relevant angesehen. Du kannst aber auch mal ein Datenblatt bei Honda für deinen Anfordern, da es damals noch keine COC's gab, müsste das für dich kostenlos sein. Ggf. steht da doch was drin und hat es nur nicht in den neuen Brief geschafft. |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e, Civic e:HEV Advance Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 2095 Wohnort: OF | zitieren Ich denke, da wirst Du Pech haben. Wenn keine Anhängelast eingetragen ist (wie das im Übrigen zB auch bei den Hybridmodellen und Jazz CVT der Fall ist) wirst Du die AHK lediglich zur Montage eines Fahrradträgers nutzen können. Ich glaube nicht an einen Fehler bei der Erstellung der Papiere, der EP3 war wohl nicht zum Hängerbetrieb vorgesehen und deshalb wurde er wohl auch nicht mit Anhängelast homologiert. Wenn dem so ist, wirst Du auch bei Honda kein Glück haben bzgl. nachtr. Eintragung einer Anhängelast. So war es jedenfalls bei meinem Civic IMA ... 1x bearbeitet |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Anhängerkupplung am EP3" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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