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Junior Name: Alex Anmeldedatum: 10.08.2005 Beiträge: 65 Wohnort: Berlin | zitieren Sehr geehrte Community, ich wurde gegen Ende Juni in Berlin-Spandau abgeschleppt (bzw. umgeparkt). Eigentlich recht ärgerlich, man kommt von Arbeit und der geliebte Honda steht nun eine Stunde Fußmarsch entfernt, und das nicht einmal auf einer Verwahrstelle. Zu den Örtlichkeiten und Umständen:
Nun kommt aber das kuriose:
1. Unding!!! - nun habe ich erfahren, dass jmd. der sich Schilder beantragt, diese selbst aufstellen muss und dies NICHT durch das Land Berlin kontrolliert wird - folglich wird auf den Antragsteller vertraut, dass dieser die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt hat 2. Unding!!! Jetzt meine Frage: Wenn die Aufstellung nicht durch das Land Berlin erfolgt ist, bzw. kontrolliert wurde, muss mir doch die Baufirma erst einmal beweisen, dass die Schilder schon vor dem Abstellen meines Honda's dort gestanden haben. Schließlich kann ich mein Fzg. dort geparkt haben und der Mitarbeiter der Baufirma hat sie erst danach aufgestellt, mich abschleppen lassen und gesagt, dass die Schilder schon vorher gestanden hätten. Wer kontrolliert nun also, die "ordnungsgemäße" (laut Bußgeldstelle) Aufstellung!? Niemand außer der Antragsteller auf die Halteverbotszeichen oder!? Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar hilfreiche Tips geben, ob es sich überhaupt lohnt noch einmal Widerspruch einzulegen, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, oder oder oder. Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen Alex. |
▲ | pn |
Premium-Member Name: Bernd Geschlecht: Fahrzeug: EJ9 1.4iS Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 1789 Wohnort: Augsburg | zitieren ich würd auf alle fällen den rechtsschutz einschalten wenn keine zusatzkosten entstehen oder dein beitrag steigt. was mit einem als autofahrer getrieben wird grenzt manchmal schon an sauerei!!! |
▲ | pn email |
Fortgeschrittener Name: Benny Geschlecht: Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 15.02.2006 Beiträge: 158 Wohnort: Westerland auf Sylt | zitieren Erstens würd ich mal sagen das es ne absolute Frechheit ist jemanden so abzuzocken !!! Leider kannst du da aber wie ich es sehe gar nichts machen, ausser das Geld zu zahlen und dich darüber ärgern. Was das Vergehen angeht hast du leider den kürzeren gezogen. Selbst wenn das Schild erst aufgestellt wurde nach dem du deinen Wagen abgestellt hast, gilt es genau so, als wenn es schon dort gestanden hätte. Die Behörde hätte aber zumindest versuchen können den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und hätte die Pflicht gehabt anzurufen. Die Abschleppkosten wirst du zu 99% wohl nicht von Vater Staat zurück bekommen und die Baufirma kann als Dritter auch nicht belangt werden. Ob die Baufirma allerdings berechtigt ist das Abschleppunternehmen zu beauftragen lasse ich mal dahin gestellt. Die Abänderung von dem Verwahrngeld in ein Bußgeld wäre nur plausibel, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, das ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zur Folge hat. In diesem Fall hättest du nämlich trotz des Widerspruchs fristgerecht das Verwahrngeld zahlen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast wird aus dem nicht gezahltem Verwahrngeld ggf. ein Bußgeld. Ob der Zusatz in der Rechtsbelehrung des Schriebens steht oder nicht müsstest du mal nachgucken. Das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter, aber ich denke darauf wirds hinaus laufen. Evtl. findet der nette RA vom Rechtsschutz ja noch ne Lücke, aber ich würd mir da keine allzu großen Hoffnungen machen. Viel Glück bei der Sache.... |
▲ | pn |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Abgeschleppt." gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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