» Abgeschleppt.

Motorhaubenverlängerung noch eintragbar?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellennur Materialgutachten = killed by TÜV?
AutorNachricht
Junior 
Name: Alex
Anmeldedatum: 10.08.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Berlin
18.09.2006, 12:34
zitieren

Sehr geehrte Community,


ich wurde gegen Ende Juni in Berlin-Spandau abgeschleppt (bzw. umgeparkt).
Eigentlich recht ärgerlich, man kommt von Arbeit und der geliebte Honda steht nun eine Stunde Fußmarsch entfernt, und das nicht einmal auf einer Verwahrstelle.

Zu den Örtlichkeiten und Umständen:

  • im Winkel von 45° zur Straße gelegene Parktaschen
  • ich soll eine Baufirma (Auftraggeber f. den Abschleppdienst) behindert haben
  • abs. Halteverbot von 7.00 - 19.00 Uhr
  • -> das geile, in den danach folgenden Tagen standen in dieser Zeit immer Fahrzeuge dort, die nicht abgeschleppt wurden.

Nun kommt aber das kuriose:

  • Ich habe folglich ein Schreiben bekommen, in dem ich das Verwarngeld ohne wenn und aber zahlen hätte können
  • das sehe ich aber nicht ein, da die Schilder am Morgen des "Vergehens" noch nicht gestanden haben
  • ich lege Widerspruch mit einer etwas ausführlichen Begründung ein
  • nach 2 Monaten bekomm ich Post, dass mein Einwand zur Kenntnis genommen wurde, aber nicht "berücksichtigt" werden kann
- nun ist aus dem Verwarngeld ein Bußgeld geworden, weil ich mein Recht, Widerspruch einzulegen, in Anspruch genommen habe
1. Unding!!!

- nun habe ich erfahren, dass jmd. der sich Schilder beantragt, diese selbst aufstellen muss und dies NICHT durch das Land Berlin kontrolliert wird

- folglich wird auf den Antragsteller vertraut, dass dieser die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt hat
2. Unding!!!


Jetzt meine Frage:

Wenn die Aufstellung nicht durch das Land Berlin erfolgt ist, bzw. kontrolliert wurde, muss mir doch die Baufirma erst einmal beweisen, dass die Schilder schon vor dem Abstellen meines Honda's dort gestanden haben.
Schließlich kann ich mein Fzg. dort geparkt haben und der Mitarbeiter der Baufirma hat sie erst danach aufgestellt, mich abschleppen lassen und gesagt, dass die Schilder schon vorher gestanden hätten.

Wer kontrolliert nun also, die "ordnungsgemäße" (laut Bußgeldstelle) Aufstellung!?
Niemand außer der Antragsteller auf die Halteverbotszeichen oder!?

Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar hilfreiche Tips geben, ob es sich überhaupt lohnt noch einmal Widerspruch einzulegen, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, oder oder oder.


Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen

Alex.


pn
Premium-Member 

Name: Bernd
Geschlecht:
Fahrzeug: EJ9 1.4iS
Anmeldedatum: 15.10.2005
Beiträge: 1789
Wohnort: Augsburg
18.09.2006, 19:39
zitieren

ich würd auf alle fällen den rechtsschutz einschalten wenn keine zusatzkosten entstehen oder dein beitrag steigt.
was mit einem als autofahrer getrieben wird grenzt manchmal schon an sauerei!!! :x


pn email
Fortgeschrittener 
Name: Benny
Geschlecht:
Fahrzeug: CRX ED9
Anmeldedatum: 15.02.2006
Beiträge: 158
Wohnort: Westerland auf Sylt
19.09.2006, 12:07
zitieren

Erstens würd ich mal sagen das es ne absolute Frechheit ist jemanden so abzuzocken !!! :dumb:

Leider kannst du da aber wie ich es sehe gar nichts machen, ausser das Geld zu zahlen und dich darüber ärgern. :no:

Was das Vergehen angeht hast du leider den kürzeren gezogen.
Selbst wenn das Schild erst aufgestellt wurde nach dem du deinen Wagen abgestellt hast, gilt es genau so, als wenn es schon dort gestanden hätte.

Die Behörde hätte aber zumindest versuchen können den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und hätte die Pflicht gehabt anzurufen.

Die Abschleppkosten wirst du zu 99% wohl nicht von Vater Staat zurück bekommen und die Baufirma kann als Dritter auch nicht belangt werden.
Ob die Baufirma allerdings berechtigt ist das Abschleppunternehmen zu beauftragen lasse ich mal dahin gestellt.

Die Abänderung von dem Verwahrngeld in ein Bußgeld wäre nur plausibel, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, das ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zur Folge hat. In diesem Fall hättest du nämlich trotz des Widerspruchs fristgerecht das Verwahrngeld zahlen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast wird aus dem nicht gezahltem Verwahrngeld ggf. ein Bußgeld.
Ob der Zusatz in der Rechtsbelehrung des Schriebens steht oder nicht müsstest du mal nachgucken.

Das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter, aber ich denke darauf wirds hinaus laufen.

Evtl. findet der nette RA vom Rechtsschutz ja noch ne Lücke, aber ich würd mir da keine allzu großen Hoffnungen machen.

Viel Glück bei der Sache....


pn
Gast 
19.09.2006, 12:07
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Abgeschleppt." gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Abgemeldetes Fahrzeug Abgeschleppt
Wer schleppt in der Regel Fahrzeuge mit entstempelten Kennzeichen ab, Polizei oder ADAC. Zuerst wird am Fahrzeug ein roter Zettel geklebt, dass es in 2 Wochen abgeschleppt wird, und dann wirds abgeholt. Wird es dann...
[Verkehrsrecht]von PavelIP
8
1.694
08.09.2010, 21:00
Matze 78
Mein Civic ist gestern abgeschleppt worden... Kupplung?
Hallo zusammen, ich bin grad ziemlich verzweifelt... (und das an Weihnachten!!!) Gestern wollte mein Freund mit meinem Civic (Baujahr 2002) zur Arbeit gefahren. Er ist an einer Ampel losgefahren und rollte dann nur noch über die Straße, wo er auf der...
Seite 2 [Civic 01-05]von mel1982
11
661
01.01.2012, 16:30
1HGEJ2
Sponsor: Top Design Shop
Top Design Shop

© 2004 - 2024 www.maxrev.de | Communities | Impressum |