Administrator Name: Marc
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Meine eBay-Auktionen: 17.12.2011, 12:59
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Habe ich gerade gesehen:http://www.myspass.de/specials/stromberg-kinofilm/ Verlust ist denkbar, aber 50% Gewinn sind ja auch nicht verkehrt. Ich hab noch nicht alles gelesen. Also wie lange der Film braucht bis er ins Kino kommt usw. Wenn das jetzt 5 Jahre oder länger dauert, dann ist das mit dem Gewinn auch nicht mehr so toll. Muss noch weiter lesen. Was meint Ihr dazu? Verfasst am: 17.12.2011, 13:19
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Ok. Also da steht Frühjahr 2013. Gehen wir mal von Mitte 2013 aus (Puffer + Sammeln der Einnahmen). d.h. das Kapital ist ca. 18 Monate gebunden. Einzahlung 15.12.2012 1.000,- EUR Auszahlung 30.06.2013 1.500,- EUR = 30,13% Rendite Ist im Grunde ok. Bleibt nur noch das Ausfallrisiko. Auf Grund der Einmaligkeit und dass es das erste Projekt dieser Art ist bin ich aber eher positiv eingestellt.
Verfasst am: 17.12.2011, 14:23
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Hier die Teilnahmebedingungen:Zitat Besondere Vertragsbedingungen für die Nutzung des Crowd-Funding-Dienstes Vorwort Diese Besonderen Vertragsbedingungen (im Folgenden „BVB“) regeln die Beziehungen zwischen Mitgliedern, die den Crowd-Funding-Dienst auf der Internetseite http://www.myspass.de (im Folgenden „Plattform“) in Anspruch nehmen, und My Major Company (im Folgenden „MMC“), einer französischen Societé par Actions Simplifiée (vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Gesamtanteilsvermögen von € 333.333,--, die im im Handelsregister Paris unter der Nummer 498 411 446 eingetragen ist und ihren Sitz unter folgender Adresse hat: 20 Rue du Sentier, 75002 Paris, France. Sinn und Zweck dieser BVB ist die Festlegung der Bedingungen unter denen - ein Mitglied den Crowd-Funding-Dienst in Anspruch nehmen darf und/oder - unter denen ein Internetinvestor zur Verwirklichung des Films durch den Crowd-Funding-Dienst auf der Plattform beitragen darf. Bei dem Erwerb eines Anteils erklärt das Mitglied durch Anklicken der Box „Ich erkläre mich mit den Besonderen Vertragsbedingungen einverstanden“, die BVB zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen. Der Vertrag zwischen MMC und dem Internetinvestor kommt aufschiebend bedingt auf den tatsächlichen Eingang des Beitrags bei MMC zustande. Die Mitgliedernehmen zustimmend zur Kenntnis, dass MMC die BVB jederzeit abändern kann und dass die geänderten BVB für das jeweilige Mitglied nach Ablauf von 72 Stunden nach deren Einstellen im Crowd-Funding-Dienst verbindlich werden. Zu Informationszwecken werden die geänderten BVB unter http://www.myspass.de/specials/stromberg-kinofilm und http://www.stromberg-der-film.de für eine Dauer von 72 Stunden bekannt gegeben. Die Mitglieder nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass durch ihre Nutzung des Crowd-Funding-Dienstes nach Änderung der BVB ihre ausdrückliche und vorbehaltlose Zustimmung zu den geänderten BVB als erteilt gilt. Ein Mitglied darf den Crowd-Funding-Dienst nur nutzen, sofern es unbeschränkt geschäftsfähig und sein Mitgliedskonto nicht aufgelöst worden ist. Diese BVB beinhalten alle rechtlich verbindlichen Dokumente zwischen MMC und den Mitgliedern. 1. Begriffsbestimmungen „Film“ bezeichnet einen Kinofilm basierend auf der deutschen TV-Serienproduktion Stromberg, der „Stromberg – Der Film“ heißen und von dem Produktionsunternehmen BRAINPOOL TV GmbH (im Folgenden „BRAINPOOL“) produziert werden soll. „Beitrag“ ist der Geldbetrag, den ein Internetinvestor für einen oder mehrere Anteile zahlt, unter Ausschluss der Verwaltungsgebühren, die nach Maßgabe von Ziffer 6.B der BVB abgezogen werden. „Beitragszeitraum“ ist die Zeitspanne zwischen dem 15. Dezember 2011 und dem 15. März 2012, während der die Internetinvestoren Anteile an dem Film erwerben können. „Anteile“ meint ein virtuelles Recht, das es den Internetinvestoren erlaubt, zu der Förderung und Markteinführung des Films beizutragen. „Gewinne“ bezeichnet den Geldbetrag, der einem Internetinvestor, nach Erhalt einer Zahlung/von Zahlungen im Zusammenhang mit seinem Anteil/seinen Anteilen, nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser BVB zusteht. „Crowd-Funding-Dienst“ bezeichnet eine Dienstleistung, die von MMC angeboten wird und auf den Internetseiten von Myspass.de (http://www.myspass.de/specials/stromber-kinofilm und http://www.stromberg-der-film.de ) präsentiert wird, mit dem Zweck, Geldmittel für den Film zu sammeln. „Mitglied“ bezeichnet eine Person, die auf Myspass.de registriert ist. „Internetinvestor“ ist ein Mitglied, der einen finanziellen Beitrag zum Film geleistet hat. Internetinvestoren sind weder Produzenten im Sinne von Artt. L. 213-1, L. 215-1 und L. 132-23 des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) bzw. im Sinne von § 94 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), noch Verleger im Sinne von Art. L. 132-1 des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle). „Gemeinschaft der Internetinvestoren“ bezeichnet die Gesamtheit aller Internetinvestoren. 2. Zugang zum Crowd-Funding-Dienst MMC hat das Recht, den Zugang zum Crowd-Funding-Dienst in Teilen oder insgesamt vorübergehend zu sperren, insbesondere, um Korrekturen oder Upgrades durchzuführen. Für jegliche, für den Zugang zum Crowd-Funding-Dienst möglicherweise erforderliche Hard- und Software ist das Mitglied selbst verantwortlich. Die Mitglieder sind allein verantwortlich für ihre Anmeldedaten und ihnen stehen ggfs. keine Ansprüche gegen MMC zu für den Fall, dass ihre Anmeldedaten abhanden kommen oder von Dritten missbraucht oder zweckentfremdet werden. 3. Mitglieder-Registrierungsbedingungen Vor der Zeichnung bzw. dem Erwerb von Anteilen muss sich der Internetinvestor als Mitglied nach Maßgabe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Myspass.de aufgeführten Bedingungen registrieren. Minderjährige Mitglieder sind zum Erwerb von Anteilen nicht befugt. Mit dem Erwerb von Anteilen wird von der Volljährigkeit des Internetinvestors ausgegangen. Aus Gründen der Objektivität und Transparenz sind Mitglieder oder Angehörige des Haushalts solcher Mitglieder, die gegenwärtig oder während der vergangenen zwei Jahre Beschäftigte der MMC sind bzw. waren, nicht zum Erwerb von Anteilen berechtigt. Für die Zwecke dieser BVB bezeichnet „Beschäftigte“ jeden Angestellten von MMC oder dritten Vertragspartner z.B. Lizenzgeber, Softwarelieferanten, Entwickler, Partner oder sonst mit MMC verbundene Personen/Unternehmen, mit Ausnahme von BRAINPOOL und mit BRAINPOOL verbundenen Unternehmen. Um die Einhaltung der vorstehenden Regelungen sicherzustellen, ist MMC berechtigt, den Internetinvestor aufzufordern, Nachweise seiner Identität und seines Alters beizubringen. Sollte der Internetinvestor hierzu nach Ablauf von sieben Tagen ab der entsprechenden Aufforderung seitens MMC nicht in der Lage sein, kann sein Mitgliedskonto sofort und ohne Ankündigung gelöscht oder gesperrt werden. 4. Nutzungsbedingungen für Internetinvestoren Die Mitglieder werden keine verfremdete oder falsche Identität angeben, die geeignet ist, MMC oder Dritte irrezuführen, sowie nicht die Identität einer dritten natürlichen Person oder sonstigen Rechtspersönlichkeit verwenden. Um die Einhaltung der vorstehenden Regelung sicherzustellen, kann MMC die Beibringung von Identitätsnachweisen des Mitglieds in jeglicher Form verlangen. Sollte das Mitglied hierzu nach Ablauf von sieben Tagen ab dem entsprechenden Verlangen seitens MMC nicht in der Lage sein, kann sein Mitgliedskonto wie unter Ziffer 3 näher beschrieben sofort und ohne Ankündigung gelöscht oder gesperrt werden. Mit der Zustimmung zu den BVB bestätigt und erklärt das Mitglied, dass die für den Crowd-Funding-Dienst verwendeten Mittel nicht aus illegalen Quellen stammen und dass es den Crowd-Funding-Dienst nicht für illegale oder betrügerische Aktivitäten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, nutzen wird. Mitglieder, die direkt oder indirekt an solchen illegalen oder betrügerischen Verhaltensweisen beteiligt sind, können straf- und/oder zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. MMC ist berechtigt, auf eigene Initiative jegliche Informationen, die auf illegale oder betrügerische Aktivitäten hindeuten, an die zuständigen Behörden ohne Wissen des betreffenden Mitglieds weiterzugeben. Zu diesem Zweck hat MMC das Recht, jegliche Mittel, bezüglich derer die berechtigte Annahme besteht, dass diese im Zusammenhang mit illegalen oder betrügerischen Aktivitäten stehen, auf einem Sperrkonto zu hinterlegen, bis diese an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Die Mitglieder erklären sich einverstanden, keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen durch MMC an die zuständigen Behörden gegenüber MMC geltend zu machen, zu deren Geltendmachung sie möglicherweise, gleich an welchem Ort, berechtigt sein mögen. 5. Persönliche Daten A) Personenbezogen Daten Personenbezogene Daten, die die Mitglieder dem Crowd-Funding-Dienst freiwillig mitteilen, insbesondere im Zusammenhang mit der Registrierung als Mitglied, werden durch den Crowd-Funding-Dienst gesammelt und verarbeitet. Die Mitglieder werden vollständige, korrekte und aktuelle Informationen angeben und MMC unverzüglich per E-Mail an stromberg ( ä t ) mymajorcompany.com benachrichtigen, sofern sich ihre personenbezogenen Daten ändern sollten, und unverzüglich die entsprechenden Änderungen an ihrem Mitgliedskonto vornehmen. Der Crowd-Funding-Dienst sammelt automatisch die IP-Adressen der Mitglieder (die Adresse des Computers des Benutzers), unter Ausschluss sonstiger Daten. Die Mitglieder werden hiermit informiert, dass Cookies verwendet werden können. Die Mitglieder können die Verwendung von Cookies durch Verändern der Internetbrowser-Einstellungen verweigern, wenn sie nicht registriert sind. Um Internetinvestor zu werden, muss das Mitglied alle Pflichtfelder ausfüllen, und zwar: Identität (Vor- und Nachname) Alter und Geburtsdatum vollständige Anschrift des Wohnsitzes Damit die Gewinne auf ein Bankkonto überwiesen werden können, müssen zudem folgende Angaben gemacht sein: Bankdaten (vollständige Kontonummer und Bankleitzahl sowie Name des Kreditinstituts) Vollständige Identität (Vor- und Nachname) des Kontoinhabers, an den die Überweisung erfolgen soll. B) Verarbeitung personenbezogener Daten und Weitergabe an die französische Behörde für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten (im Folgenden „die Behörde“) Der Crowd-Funding-Dienst sowie private Dateien sind am 8. April 2009 unter der Nummer 135 77 1 in Einklang mit dem französischen Datenschutzgesetz No. 78-17 vom 6. Januar 1978 registriert worden. In Übereinstimmung mit Vorschriften 38 ff. des erwähnten Gesetzes haben die Mitglieder, die sich online registrieren, das Recht, Informationen über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten sowie Zugang zu diesen und die Möglichkeit, diese zu verändern, zu ergänzen oder der Nutzung durch Versenden einer E-Mail an stromberg _ät_ mymajorcompany.com unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, Geburtsdatum und –ort, Adresse des Wohnsitzes, E-Mail-Adresse und Anmeldeinformationen zu widersprechen. Die Mitglieder nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die persönlichen Daten für den Zeitraum von einem Jahr nach Deaktivierung ihres Mitgliedskontos, gleich aus welchem Grund, in Übereinstimmung mit der Entscheidung der Behörde No. 2005-112 vom 7. Juni 2005 aufbewahrt werden dürfen. Danach werden ihre persönlichen Daten von den Servern von MMC entfernt und die Anmeldeinformationen stehen anderen Mitgliedern, die sich für den Crowd-Funding-Dienst anmelden möchten, zur Verfügung. 6. Beschreibung und Erwerb der Anteile A) Beschreibung der Anteile Jeder Anteil entspricht einem festen Wert, der nach dem Film bemessen wird. Der Wert des Anteils wird zum Zeitpunkt des Erwerbs angegeben. Der Anteil ist ein nicht handelbares Recht. Jeder Anteil ist Eigentum des Internetinvestors, der denselben erworben hat. Der Anteil ist nicht übertragbar. Der Internetinvestor kann jedoch den Anteil einer anderen Person oder Rechtspersönlichkeit widmen, wobei allerdings der Internetinvestor, der den Anteil erworben hat, Eigentümer des Anteils bleibt. B) Erwerbsvorgang Insgesamt 20.000 Anteile mit einem Wert von jeweils € 50,-- stehen im Beitragszeitraum zum Erwerb zur Verfügung. Die Höchstzahl von Anteilen, die ein einzelner Internetinvestor erwerben, kann beträgt 20 Anteile. Sobald alle 20.000 Anteile verkauft sind, wird der Crowd-Funding-Dienst für den Erwerb weiterer Anteile geschlossen. Jeder Erwerb eines Anteils kann dazu führen, dass MMC Verwaltungsgebühren erhebt, deren Höhe, abhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile und der verwendeten Zahlungsmethode, unterschiedlich ausfallen kann. Der Internetinvestor wird rechtzeitig vor der Bezahlung seiner Anteile über die Höhe der abzuziehenden Verwaltungsgebühreninformiert und wird zum Zeitpunkt der Zahlung um seine ausdrückliche Zustimmung hierzu gebeten. Der Internetinvestor bleibt allein verantwortlich für die Geldbeträge, die er investiert. MMC weist darauf hin, dass es sich bei dem Erwerb von Anteilen um eine Freizeitaktivität handelt und MMC für eine etwaige Gewinnerwartung des Internetinvestors unter keinen Umständen verantwortlich ist, da diese nach ihrer Natur unvorhersehbar und abhängig von Faktoren außerhalb der Einflussnahmemöglichkeiten von MMC sind. C. Widerrufsbelehrung Gemäß Art. L.121-20 ff. des französischen Gesetzes zum Schutze der Verbraucher (Code de la Consommation) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. In Bezug auf den Crowd-Funding-Dienst wird diese Widerrufsfrist freiwillig um 7 Tage verlängert und beträgt mithin 14 Tage. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: My Major Company, 20 Rue du Sentier, 75002 Paris, France or stromberg ( ä t ) mymajorcompany.com Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 7. Rechte aus den Anteilen Mit dem Erwerb der Anteile erhält der Internetinvestor nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser BVB eine Beteiligung an den Erlösen, die durch den Verkauf von Kino-Eintrittskarten für den Film generiert werden. 8. Zahlungsweise A) Bezahlung des Anteils Der Internetinvestor kann den für seinen Anteil zu zahlenden Beitrag per Vorkasse, Kreditkarte oder im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) entrichten. Es wird klargestellt, dass die Transaktion sicher ist. Die Zahlung des Beitrages für die Anteile erfolgt zum Zeitpunkt der Überprüfung des Anteils. Die Kreditkartennummer des Internetinvestors oder seine sonstigen Bankinformationen dürfen nicht vollständig durch MMC aufbewahrt werden; MMC verwendet ein sicheres, verschlüsseltes Onlinezahlungssystem. MMC verwendet SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie, mittels derer alle zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zur Zahlungsweise verschlüsselt werden. B) Aufbewahrung der Anteile und Gewinne Der Anteil des Internetinvestors wird von MMC auf einem diesem Zweck gewidmeten und bei einer Bank von MMC entweder in Frankreich oder in Deutschland eröffneten Bankkonto (im Folgenden „Bankkonto“) aufbewahrt. Der auf dem Bankkonto eingezahlte Beitrag ist Eigentum der Internetinvestoren und nicht von MMC. Das besagte Bankkonto ist unabhängig von, und darf nicht verbunden oder verrechnet werden mit, den sonstigen Bankkonten von MMC oder anderen Investoren, die nicht für den Film zeichnen. In Anbetracht der für die Berechnung der Gewinne der Internetinvestoren anfallenden Kosten erklärt sich der Internetinvestor einverstanden, dass gegebenenfalls auf dem Bankkonto anfallende Zinsen automatisch an MMC ausgezahlt werden. Der Anteil des Internetinvestors wird solange aufbewahrt, bis die Gesamtanzahl der gemäß Ziffer 6 B.) verfügbaren Anteile noch nicht gezeichnet sind oder solange der Beitragszeitraum läuft. Sobald der Beitragszeitraum beendet ist und alle verfügbaren Anteile verkauft sind, werden die den Anteilen des Internetinvestors bezüglich des Films entsprechenden Beträge von dem Bankkonto auf das laufende Konto von BRAINPOOL überwiesen. BRAINPOOL wird damit Eigentümer der entsprechenden Beträge. Die Gewinne des Internetinvestors werden auf dem Bankkonto aufbewahrt und durch MMC im Auftrag von BRAINPOOL ausgezahlt. C) Rückbelastung Gibt bei Zahlung per Kreditkarte das kartenausstellende Institut für die betroffene Kreditkarte oder bei Lastschrifteinzug das kontoführende Institut des Kontos, welches mit der Lastschrift belastet wurde, die Belastung für den Ausgleich der aus diesem Vertragresultierenden Forderung aus vom Internetinvestor zu vertretenden Gründen zurück, so ist der Internetinvestor zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 12,00 EUR verpflichtet. Es bleibt dem Internetinvestor unbenommen, nachzuweisen, dass MMC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 9. Bedingungen der Ausschüttung an den Internetinvestor Die Abrechnung der dem Internetinvestor zustehenden Erlöse sowie die Auszahlung seiner darauf bezogenen Gewinne erfolgt insgesamt zweimal, nämlich erstmals zum Ablauf von sechs Monaten und nachfolgend zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Kinostart des Films (geplanter Kinostart: Frühjahr 2013). Die Abrechnung erfolgt jeweils innerhalb von 90 Tagen nach dem jeweiligen Abrechnungsstichtag. MMC ist berechtigt, bei der Abrechnung der auf die Anteile bezogenen Gewinne oder der zum Abrechnungsstichtag erreichten Gewinne offensichtliche Fehler zu korrigieren. MMC wird den betreffenden Internetinvestor in diesem Fall unverzüglich über vorgenommene Korrekturen informieren und entsprechend belegen. Die Abrechnung über die in dem Mitgliedskonto vermerkten Erlöse gilt als endgültig und vorbehaltlos von dem Internetinvestor genehmigt, sofern der Internetinvestor dieser nicht per Einschreiben/Rückschein an die im Vorwort dieser BVB angegebene Firmenadresse von MMC innerhalb von drei Monaten ab Ausschüttung der Erlöse widerspricht. 10. Erlöse des Internetinvestors für einen Anteil am Film Sofern der Film produziert und im Kino veröffentlicht wird, wird MMC der Gemeinschaft der Internetinvestoren eine Beteiligung an den Erlösen aus dem Verkauf von Kino-Eintrittskarten innerhalb der ersten 12 Monate ab Kinostart nach folgender Maßgabe zahlen: € 1,-- für jede verkaufte Kino-Eintrittskarte bis zu einer Million verkaufter Kino-Eintrittskarten € 0,50 für jede weitere verkaufte Kino-Eintrittskarte ab einer Million verkaufter Kino-Eintrittskarten Der Gewinn jedes einzelnen Internetinvestors wird pro rata auf Basis der von ihm erworbenen Anteile im Verhältnis zur Summe der an die Gemeinschaft der Internetinvestoren auszuschüttenden Kino-Eintrittskarten-Erlösbeteiligungen berechnet. Sollte das kalkulierte Produktionsbudget überschritten werden, wird die Erlösbeteiligung der Internetinvestoren im Verhältnis zu der Überschreitung des kalkulierten Produktionsbudgets reduziert. MMC weist hiermit ausdrücklich darauf hin und der Internetinvestor stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass im Falle der Produktion und Kinoveröffentlichung des Films die gemäß den vorstehenden Regelungen an den Internetinvestor auszuschüttenden Gewinne nicht zusätzlich zu seinem für den Erwerb des Anteils gezahlten Beitrags ausgeschüttet werden, sondern anstelle des Beitrags; es deswegen sein kann, dass der an den Internetinvestor tatsächlich ausgeschüttete Gewinn ggfs. niedriger ist als der ursprünglich für den Erwerb des Anteils gezahlte Beitrag. Sollten nicht alle Anteile innerhalb des Beitragszeitraumes verkauft werden, wird der Film nicht produziert und die Internetinvestoren erhalten ihren jeweiligen Anteil, ohne Abzüge mit Ausnahme der Verwaltungsgebühr, erstattet. Das gleiche gilt, wenn alle Anteile innerhalb des Beitragszeitraumes verkauft werden, der Film jedoch aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig produziert wird. In allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Anteile. 11. Vertragslaufzeit und Kündigung Sofern einem Internetinvestor Gewinne zustehen, muss er den vollen Betrag dieser Gewinne auf sein Bankkonto überweisen. Sobald die Überweisung bestätigt und ausgeführt ist und die Gewinne an ihn ausgeschüttet wurden, kann der Internetinvestor seine Nutzerbeziehung zu MMC beenden. Sollte er Anteile an dem Film nach Ablauf des Beitragszeitraumes besitzen und möchte seine vertraglichen Beziehungen zu MMC beenden, so nimmt der Internetinvestor zustimmend zur Kenntnis, dass seine Anteile und Gewinne verfallen und er damit unwiderruflich auf jedes Recht und jeden Rechtsbehelf in Hinblick auf die Zurückerhaltung seiner Anteile und daraus resultierender Gewinne im Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als Internetinvestor des Crowd-Funding-Dienstes verzichtet. Im letztgenannten Fall ist der Internetinvestor gehalten, MMC per an stromberg ( a t ) mymajorcompany.com gerichtete E-Mail von seiner unwiderruflichen Entscheidung, seine vertraglichen Beziehungen zu MMC zu beenden, in Kenntnis zu setzen. Der Internetinvestor nimmt insbesondere zustimmend zur Kenntnis, dass, falls er oder seine Erben und/oder sonstigen Anspruchsberechtigten nicht die Auszahlung der Gewinne per Banküberweisung verlangen oder die ihm zustehenden Beträge im Rahmen des Crowd-Funding-Dienstes verwenden, seine Gewinne nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren ab der Zugänglichmachung seines Gewinns, unabhängig von einer Nachricht die von MMC per E-Mail einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist an sein Mitgliedskonto gesendet wird und mit der er an diese Vorschrift vor dem Ablauf der Frist erinnert wird, sein unwiderruflicher Verzicht auf sein Anrecht auf diese Beträge als erklärt gilt, die damit auf MMC übergehen, um unter anderem die im Zusammenhang mit dem für die Dauer von zwei Jahren inaktiven Mitgliedskonto entstandenen Verwaltungs- und Abrechnungskosten zu decken. Nach Ablauf der Zweijahresfrist gilt der Verzicht des Internetinvestors auf alle Rechte und Berechtigungen auf Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Aus- bzw. Rückzahlung der Beträge als erklärt. Wird die Belastung für den Ausgleich der aus dem Investorenvertrag resultierenden Forderungen von MMC gegen den Internetinvestor wie in Ziffer 8.C) näher beschrieben zurückgegeben, so ist MMC berechtigt, die vertraglichen Beziehungen mit dem jeweiligen Internetinvestor mit sofortiger Wirkung durch Benachrichtigung zu kündigen (per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder an sein Mitgliedskonto oder schriftlich). 12. Haftungsbeschränkung MMC ist nur verantwortlich, den Crowd-Funding-Dienst nach besten Kräften bereitzustellen. MMC haftet nicht für illegale Aktivitäten oder illegal gespeicherte Daten, deren Illegalität MMC nicht bekannt war oder die MMC unverzüglich nach Bekanntwerden zurückgezogen oder wenn MMC den Zugang zu diesen Daten verboten hat. Darüber hinaus haftet MMC nicht für von Mitgliedern erlittene Schäden, Verletzungen oder Verluste im Falle von höherer Gewalt (Ursachen außerhalb ihrer Beherrschungsmöglichkeit) oder im Falle der Handlung oder Unterlassung Dritter, oder wegen eigenem Fehlverhalten oder eigener Sorgfalts- und Aufsichtspflichtverletzungen des jeweiligen Mitglieds. Sollte seitens eines Mitglieds ein Rechtsmittel gegen MMC ergriffen werden, unabhängig von seiner Ursache, Art oder Begründung, wird, mit Ausnahme von Personenschäden oder Betrugshandlungen seitens MMC, die direkte Haftung von MMC auf einen Betrag von € 100,-- begrenzt, gleich welche Ursache der Schaden hat, bezogen auf die gesamte Dauer der des Crowd-Funding-Dienstes und der BVB. Der Internetinvestor nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen dem Zweck dienen, die Risiken und Pflichten unter Berücksichtigung des Kontextes und der finanziellen Bedingungen der Erbringung der Dienstleistung gerecht zwischen den Parteien zu verteilen. Der Internetinvestor wird darauf hingewiesen, dass MMC die vertraglichen Beziehungen ohne die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen nicht eingegangen wäre. 13. Laufzeit der vertraglichen Beziehungen mit MMC Die BVB setzen keine Partnerschaft, Vermittlungsverhältnis, Joint Venture oder Angestelltenverhältnis zwischen MMC und dem Internetinvestor voraus oder konstituieren eine solche Beziehung. MMC ist berechtigt, die Anteile eines jeden Internetinvestors aufzulösen, für den Fall dass dieser gegen die BVB verstößt oder Dritten zu Verstößen gegen die BVB Hilfe leistet. MMC behält sich das Recht vor, in einem solchen Fall zum Zwecke eines von MMC als angemessen erachteten Ausgleichs für erlittene Schäden, gleich welcher Art, als Vertragsstrafe die Anteile und die diesen zugeordneten Gewinne nicht oder nicht vollständig zu erstatten. Sollte MMC sich zum Zeitpunkt der Auflösung der Anteile eines Mitglieds zur gesamten oder teilweisen Erstattung des Anteils und Gewinns eines Mitglieds entschließen, sollte der Inhaber des Mitgliedskontos MMC binnen 14 Tagen ab Erhalt einer Benachrichtigung per E-Mail durch MMC über diesen Entschluss, kontaktieren und die zur Auszahlung des jeweiligen Betrages notwendigen Informationen mitteilen. Nach Ablauf des vorgenannten Zeitraumes oder falls die benötigten Informationen nicht übermittelt werden, ist MMC von seiner Verpflichtung zur Erstattung befreit. 14. Geistiges Eigentum Der Crowd-Funding-Dienst ist ausschließliches Eigentum von MMC. MMC überträgt ein persönliches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zum Zugang und zur Nutzung des Crowd-Funding-Dienstes. Alle sonstigen Rechte (insbesondere das Recht zu Vervielfältigung und öffentlicher Vorführung) sind ausdrücklich verboten und führen zu zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung wegen Urheberrechtsverstößen. Der Inhalt des Crowd-Funding-Dienstes, insbesondere Text, Software, Schrift, Grafik, Klang, Musik, Bilder, Zeichnungen und Videos sowie interaktive Funktionen sind ausschließliches Eigentum von MMC. Der Inhalt des Crowd-Funding-Dienstes ist auf der Grundlage von Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Urheberrecht und Markenrecht. Der Inhalt des Crowd-Funding-Dienstes darf nicht heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, gesendet, ausgestellt, verkauft, geändert, lizenziert oder verwertet werden, gleich zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln. Das Setzen von Hyperlinks zum Zugang zu dem Crowd-Funding-Dienst ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MMC erlaubt. 15. Internetsicherheit Aus Sicherheitsgründen verpflichten sich die Mitglieder, keine der folgenden JavaScript- Funktionen auf den Crowd-Funding-Dienst anzuwenden: Scripts, die zur Registrierung oder zum Lesen von Cookies auf einer Seite des Crowd-Funding-Dienstes benutzt werden, Scripts, die den Internetinvestor zu einer anderen Seite umleiten (z.B. „replace scripts“) „Include“ und „iFrame“ JavaScripts Im Allgemeinen verpflichten sich die Internetinvestoren, keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Crowd-Funding-Dienst oder dessen Funktionsweise zu beeinträchtigen oder dies zu versuchen. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift führt zu Sanktionen, insbesondere: Einziehung oder Auflösung der Anteile des Internetinvestors 16. Schlussbestimmungen und Verzicht Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Vorschriften unwirksam oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die mit dem Zweck der BVB vereinbar ist. Die Tatsache, dass die Parteien eines oder mehrere ihnen nach dieser Vereinbarung zustehende Rechte nicht ausüben wird nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt. 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Anwendung und Auslegung der BVB unterliegt französischem Recht. Vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Vorschriften über die Zuständigkeit, ist ausschließlicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit den BVB Paris, Frankreich. Verfasst am: 17.12.2011, 15:20
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Hmm.. ich glaub man kann doch mehr als 50 Cent verdienen. Weil es heißt ja "ab einer Million". Also 1 Millionen halte ich für realistisch. 2 Millionen ist schon so eine Sache.. für mehr müsste der Film schon wirklich gut sein. Schwierig Verfasst am: 17.12.2011, 15:26
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Ist übrigens doch nicht das erste seiner Art. Es gab schon einen Film namens "Hotel Desire", der aber nur im Netz angesehen werden kann. Und dann gibt es noch den Film "Iron Sky", dessen Geschichte ich sogar sehr lustig finde und der auch ins Kino kommen soll. Siehe:http://www.ironsky.net/site/support/finance/ Zitat In 1945 the Nazis went to the Moon – and in 2018 they are coming back! This is the premise of the dark sci-fi comedy Iron Sky, the next project by the creators of the Internet hit Star Wreck that has to date reached over eight million viewers around the globe. Star Wreck was a forerunner in utilising the Internet for publicity and distribution, and Iron Sky will build on that – this time as an international co-production with a budget of about 7.5 million euros, big name actors, and aimed at a worldwide theatrical release in 2012. Allerdings scheint Iron Sky eine "Spende" zu sein. Zumindest finde ich nichts zu einer Gegenleistung außer, dass man wohl die Besetzung kennenlernen kann (ui toll ^^). Gruß