» 1 Monatfahrverbot- Mahnung

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04.08.2008, 05:38
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Guten Morgen liebe Hondagemeinde,

kurz und knapp:

Im Dezember letzten Jahres, bin ich mit meinem Auto auf der AB mit 24Km/h zu schnell angehalten worden. Mir wurde gesagt das ich mit 3Punkten ca. 120€ Busgeld und einem einmonatigem Fahrverbot rechnen solle.
Ich habe nie wieder was von der Stadt Duisburg gehört, weder einen Busgeldbescheid noch sonst was.

Am Samstag erhielt ich dann Post von der Stadt Duisburg, das mir ein Busgeldbescheid am 9.2. zugestellt wurde und ich bisher nicht darauf reagiert hätte. Mir würde es seit dem 26.6 untersagt jegliches PKW zuführen und sollte ich nicht sofort meinen Lappen einreichen würde sie eine Beschlagnahmung anordnen.

So, mein Problem ist das ich niiiiiiiiiiiiiiiiiie Post von denen diesbezüglich erhalten habe! Wird so ein Schreiben nicht normalerweise per Einschreiben zugeschickt?

Wie sollte ich eurer Meinung nun vorgehen?
Melden werde ich mich gleich dort persönlich, aber sollte ich zur Not meinen Anwalt einschalten?


pn
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04.08.2008, 05:45
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Würde ich auf jeden fall machen.
So ähnlich erging es einer freundin mit ihrem 350z. 78km/h zu schnell am ortsausgang (innerhalb ). brief kam keiner, erst nach nem halben jahr die mahnung usw. Anwalt eingeschaltet und die geschichte hat sich mit 1000€ + 5 punkte erledigt. kein Fahrverbot!!!! Sie ist selbstständig und auf ihren führerschein angewiesen. Würde aber sagen das sie einfach nur glück hatte.
Aber mich wunder nur das du bei 24km/h mehr auf der AB so ne strafe bekommen sollst?


pn
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04.08.2008, 05:52
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ZitatWürde ich auf jeden fall machen.
So ähnlich erging es einer freundin mit ihrem 350z. 78km/h zu schnell am ortsausgang (innerhalb ). brief kam keiner, erst nach nem halben jahr die mahnung usw. Anwalt eingeschaltet und die geschichte hat sich mit 1000€ + 5 punkte erledigt. kein Fahrverbot!!!! Sie ist selbstständig und auf ihren führerschein angewiesen. Würde aber sagen das sie einfach nur glück hatte.
Aber mich wunder nur das du bei 24km/h mehr auf der AB so ne strafe bekommen sollst?

naja bevor ich nen tausender zahle verzichte ich einen monat auf den lappen bevor ich tausend euro zahle!
naja war auf der A59 in der 80er- Zone bin ich, achja, 120 gefahren ^^
naja ist zulange her.

aber wie ist das denn, kommt so ein bußgeld per einschreiben?


pn
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04.08.2008, 06:21
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Tomes_EG4kein Fahrverbot!!!! Sie ist selbstständig und auf ihren führerschein angewiesen.

"bei führern von fahrzeugen die für ausübung ihres berufes zwingend ihre fahrerlaubnis benötigen, kann bei erstmaligen verstoß vom führerscheinentzug und/oder fahrverbot abgesehen werden"

steht irgendwo in einem urteil oder gesetzestext :)

meine meinung. persönlich hin und die sache klären !


pn
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04.08.2008, 06:28
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Der_Ronny
Tomes_EG4kein Fahrverbot!!!! Sie ist selbstständig und auf ihren führerschein angewiesen.

"bei führern von fahrzeugen die für ausübung ihres berufes zwingend ihre fahrerlaubnis benötigen, kann bei erstmaligen verstoß vom führerscheinentzug und/oder fahrverbot abgesehen werden"

steht irgendwo in einem urteil oder gesetzestext :)

meine meinung. persönlich hin und die sache klären !

Stimmt hab ich auch wo gelesen. bedenkt man aber das es 78km/h zuviel innerhalb geschlossener orstschaft waren, ist das urteil doch sehr milde ausgefallen. :hrhr:
Sie meinte nur, sie hätte einfach nur ein wenig beschleunigt. :laugh:

@ Hondajunk

wie Ronny schon schrieb, hingehen! und persönlich klären. Wird wohl das beste sein. die müssen doch belegen können, dass sie dir ein schreiben geschickt haben.


pn
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04.08.2008, 07:37
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Zitatwie Ronny schon schrieb, hingehen! und persönlich klären. Wird wohl das beste sein. die müssen doch belegen können, dass sie dir ein schreiben geschickt haben.

ja mit so einem argument rechne ich auch, daher frage ich ja ob so was per einschreiben kommt, denn eins weiß, unterschrieben hab ich bei der post nichts!



Verfasst am: 04.08.2008, 07:50
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kurzes update:

habe eben mit der dame gesprochen, und zwar wurde der brief zugestellt und vom postboten beurkundet. einspruchszeit ist abgelaufen, und kann nicht mehr beanstandet werden. was mich jetzt natürlich in die lage bringt das ich nichts ahnend meinen lappen los bin, für nen satten monat. was aber ganz witzig ist, das in der mahnung die ich am samstag erhalten habe, nichts mehr vom bußgeld steht.

das is natürlich der größte bockmist der passieren kann, mein honda steht da nun top, alles wurde gemacht selbst für den tüv gibts nichts mehr zu beanstanden und ich sitze' nun auf heißen kohlen, weil die scheiß post oder sonst wer mir den brief nicht zugestellt hat :(

 1x  bearbeitet
pn
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04.08.2008, 07:59
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lass es dir schwarz auf weis zeigen und bestätigen. wenn das so war, müssen die es belegen können.

pn
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07.08.2008, 15:05
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nur weil der postbote irgendwas beurkundet ist das kein beweis. eine zustellung ohne die unterschrift von demjenigen, der den brief angenommen hat ist keine zustellquittung. sie sollen dir ne unterschift zeigen, das du für den brief persönlich unterschrieben hast. wenn sie das nicht können haben sie keinen beweis mehr in der hand das die dir den brief übergeben haben. kann ja jeder sagen

pn
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09.08.2008, 00:10
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das ist war wenn die post sowas nicht beweisen kann durch eine unterschrift bist du aus den schneider

pn
Gast 
09.08.2008, 07:20
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