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Testament: Wie an Bekannten vererben und Verwandtschaft enterben?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenPraktiker Aktie: Als Verdoppler bewertet
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Beobachter 
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27.05.2011, 10:23
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dann viel glück, aber ich denke mal doof sind die p2p nicht, ich würde an deiner stelle auf einen anwalt (verteidiger) nicht verzichten :)

pn
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27.05.2011, 12:03
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habe einen und auch im rechtschutz bin ich . ist doch die eine person der dat gemacht hat , und die leute so ausnimmt .

pn
Beobachter 
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27.05.2011, 19:14
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obs eine person ist kein plan, aber anwalt hat der bestimmt und das wird wohl ausreichen für sein geschäft :roll:

pn
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28.05.2011, 07:37
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na mal abwarten

pn
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30.05.2011, 08:49
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steffi11soweit ich weiss laufen anzeigen immer einzeln. :) ganz gleich wie viele leute eine anzeige aufgeben, das verfahren bleibt das selbe.
so hat man mir ein polizeibeamte gesagt. -> also die anzeigen werden nicht zusammen durchgenommen, immer eine einzelne, dann akte zu und andere. und es ist egal was in der vorherigen anzeige war.
und wenn einer da recht bekommt, kann auch sein dass alle andere kein recht bekommen. so meinte er das.

Nicht ganz. Die Anzeigen werden gesammelt. Das ist richtig. Aber die Strafe wird durch die Anzahl der Geschädigten und des Gesamtschadens festgelegt. Daher ist es wichtig, dass jeder einzelne Anzeige erstattet. Auch ist das wichtig, damit das Verfahren nicht wg. Geringfügigkeit eingestellt wird (wenn z.B. nur einer Anzeige erstattet und dessen Schaden nicht sonderlich hoch war).

Sowas wie "Recht bekommen" gibt es außerdem nicht. Strafanzeigen erfolgen immer im Namen der Gesellschaft. Falls der Geschädigte Geld, Sachen etc. erwartet, muss er diese in einem getrennten Zivilverfahren geltend machen. Allerdings lohnt es häufig das Strafverfahren abzuwarten und diesem beizuwohnen um die Lage des Täters bewerten zu können (hat er Geld, konnte er überhaupt ermittelt werden, etc.).


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30.05.2011, 09:23
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ja kann sein. mein anwalt meinte ja dass die menge der anzeigen nur dann sinn macht, wenn der "betrüger" verurteilt wird, wenn der nicht verurteilt wird, dann bringt die masse der anzeigen nichts und als beweis für eine straftat gilt die "menge" nicht.

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pn
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30.05.2011, 11:02
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Wenn eine Straftat begangen wurde, dann gibt es auch ein Urteil. Und da hier Unterschriften erschlichen wurden um eine angebliche Darlehensauszahlung zu belegen, ist die Menge der Geschädigten sehr wohl relevant. Wenn nämlich 5 Leute aussagen, dass sie zu der Unterschrift gedrängt wurden ohne Geld zu erhalten sieht das schon ganz anders aus, als wenn nur einer sowas sagt. Schließlich ist jeder Geschädigte gleichzeitig Zeuge.

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30.05.2011, 12:07
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dann hoffe ich nur, das einige jetzt ne anzeige machen werden, das ich nicht der einzige bin.

pn
Beobachter 
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Beiträge: 8
30.05.2011, 17:15
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cool, da hab ich doch glatt ne idee :D

wie währs wenn einige leute sich zusammentun und mal so jder einzeln für sich bei einem und dem selben person einen kredit nimmt und nachher alle zusammen anzeige erstatten wegen betrugs und sagen alle wir mussten etwas unterzeichen und haben aber nix erhalten... :) so wird der kreditgeber verurteilt und jeder von uns kann das geld behalten und muss nix zurückzahlen ;)

ich bin nicht sarkastisch oder wie das heist, ich meins ja nur :)


 2x  bearbeitet
pn
Newbie 
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30.05.2011, 19:58
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nein nein, ich möchte nicht das gleiche machen wie der typ.

pn
Gast 
21.05.2012, 19:55
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