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Fahren ohne Heckstoßstange..Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenWie im schlechten Film...
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Veteran 
Name: Artem
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08.06.2012, 08:48
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Tatvorwurf: "gefährdung des Straßenverkehrs- grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt"

WAS?!
was soll der zweite Satzteil bedeuten?


Sooo es gibt paar Fortschritte:

habe mit dem Polizisten telefoniert, der mich vernehmen soll. Er meinte, dass das gefährdete Fahrzeug nicht ermittelt werden konnte, jedoch haben die polizisten es selber beochbachten können und werfen mir eine Straftat vor :fsk18:, jedoch der polizist mit dem ich telefoniert habe, sieht nur eine ordnungswidriegkeit vor, jedoch auch im punktebereich, f**k. haben mit ihm ein termin für ein gespräch ausgemacht. jetzt weiß ich gar nicht wo mir mein kopf steht, ob das jetzt gute oder schlechte nachrichten sind.
die frage die noch immer in meinem kopf rumschwebt ist, wie sieht es mit der nachschulung aus?


pn
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08.06.2012, 09:25
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pn
Veteran 
Name: Artem
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08.06.2012, 09:53
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reichen dort auch nur die 2 aussagen der polizisten ohne protokoll ohne alles?!
wird rechtschutz noch helfen?
wird aber auf jeden fall eingeschaltet.


pn
Veteran 

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08.06.2012, 10:15
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Sicherlich reichen die beiden Aussagen der Polizisten .Ich denke mal ein Protokoll von Deinem Vergehen werden sie schon angefertigt haben . Auch wenn es Dir nicht gefällt . Du kannst mit Sicherheit Deine Rechtschutz in Anspruch nehmen , dafür ist sie ja da !
Gerade bei solchen geschwindigkeiten drängelt man sich auch nicht irgendwo rein schon gar nicht wenn solche alten Verkehrsteilnehmer da involviert sind . Selbst wenn Du meinst, Du hattest Blickkontakt . Wer sagt Dir das der Nebenmann Dich für voll genommen hat und sich nicht mit dem Beifahrer unterhalten hat .
Auch wenn sie den Fahrer des anderen Autos ermittelt hätten und dieser hätte gesagt er habe Dich gar nicht gesehen und Du wärst einfach so ohne auf den Verkehr zu achten einfach rüber gezogen . So gibt es nur die Aussage der Polizisten . Vllt kommst Du mit einem blauen Auge davon . Gerade wenn man inder Probezeit ist , sollte man auch das noch frisch im Hinterstübchen haben was man in der fahrschule gelernt hat . Und wenn man das vergessen hat , dann gibt es eben ein wenig Kompott .


pn
Veteran 
Name: Artem
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08.06.2012, 10:38
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Wenn der ältere Herr sich mit dem Beifahrer unterhalten hat und dabeiauf der linken Spur mit über 150 Sachen unterwegs ist, dann ist das ja kaum mein Problem und außerdem kann ich wohl auf der Autobahn nicht auf das alter der Fahrzeugführer Rücksicht nehmen, dann doch lieber gar nicht auf die Bahn fahren. So nun aber zum Thema zurück, falls ein Protokoll existieren sollte, muss ich ihn doch wenigstens vors Gesicht bekommen haben, wenn nicht gar unterschrieben?

pn
Veteran 

Anmeldedatum: 18.06.2007
Beiträge: 560
08.06.2012, 10:41
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Dann hast Du einfach mal die falsche Einstellung ! Wenn es ein Protokoll gibt , dann wirst Du es auch zu sehen bekommen . Da bin ich mir ganz sicher . Warte doch mal Dein Gespräch ab . Vllt solltest Du da nicht ganz so aufbrausend sein !

pn
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08.06.2012, 14:10
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toemaWenn der ältere Herr sich mit dem Beifahrer unterhalten hat und dabeiauf der linken Spur mit über 150 Sachen unterwegs ist, dann ist das ja kaum mein Problem und außerdem kann ich wohl auf der Autobahn nicht auf das alter der Fahrzeugführer Rücksicht nehmen, dann doch lieber gar nicht auf die Bahn fahren. So nun aber zum Thema zurück, falls ein Protokoll existieren sollte, muss ich ihn doch wenigstens vors Gesicht bekommen haben, wenn nicht gar unterschrieben?

..geh zum Anwalt (falls dein Vater kein Rechtschutz hat die für die Fam . gilt)!
...nur der kann einsicht in die akte anfordern und dann weiste auch genau, was dir vorgeworfen wird...aber am besten lass das nen Anwalt machen...

bei mir hies der vorwurf fast gleich:
und strafe wäre gewesen ca. 1 monatsgehalt strafe und 1 jahr lappen weg!!
deshalb lieber keine halben sachen machen schon gar nicht in der Probezeit !!
beiss in den saueren Apfel :roll: und zahl den Anwalt wenns sein muss

mein Rat


pn
Veteran 
Name: Artem
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08.06.2012, 15:03
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Danke für konstruktive hilfe

pn
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Name: Patrick
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09.06.2012, 09:28
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Also, aufgrund von vermutungen können Polizisten schonmal garnichts machen, immer abstreiten.

Sicherlich war das eine Gefährdung, aber beide Parteien sind mit einem Schrecken davon gekommen.

Zudem wurde das Rentnerpaar garnicht ermittelt, also steht deine Aussage gegen die der beiden Polizisten, ( die nichts gesehen haben )

1. Die beiden Polizisten ( musst mal auf den Zettel gucken) sind warscheinlich PHM und POM, Polizeihaupt und obermeister. Heißt die sind mindestens 12 und 10 Jahre im Dienst und deine Aussage gegen den ihre zählt vor Gericht "nicht viel".

Offiziell gelten eure Aussagen als gleichwertig. ABER das Ding ist, wenn Polizisten wie diese eine solche Vermutung äußern, stehen sie vor Gericht unter Eid und spielen mit ihrem Job. Daher wird man im Zweifel Ihnen glauben.

Allerdings haben diese ja weder Foto, Video, schlussendlich nur ihre Aussagen und dann kommt es darauf an, was deine Eltern und Insassen sagen, dann stehen die 2 Aussagen gegen 5 und in einem solchen Falle, wenn nichts passiert ist wird die Staatsanwaltschaft den Fall einstellen.

Ordnungswidrigkeit = Verstoß B = keine Punkte

Haste bestimmt was falsch verstanden, wenn dann Verstoß A und das wird teuer.

UND eine Rechtsschutzversicherung regelt für dich nur den gerichtlichen Weg, den Schriftverkehr und stellt dir einen Verkehrsanwalt. Sollte die Sache klar sein, kann der auch nichts machen, aber hierbei denke ich, wäre ein solcher Anwalt bzw. eine solche versicherung super, wenn du da mit inbegriffen bist, dann geh sofort zu ihm, erkläre ihm die Situation, ehrlich bitte und er boxt dich falls es bis zum gerichtlichen Verfahren kommen sollte raus.

__

Alles ziemlich wirr, hoffe konnte dir trotzdem helfen.


 1x  bearbeitet
pn
Elite 

Name: Steven
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Beiträge: 1916
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13.06.2012, 08:28
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und gibt es schon was neues..?

pn
Gast 
13.06.2012, 14:54
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